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gemäß § 4 Absatz 5 Satz 3 ist vom Gerüstnutzer eine qualifizierte Person zu beauftragen."Im Abschnitt 5.3 „Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle vor dem Gebrauch" ist Folgendes nachzulesen:„Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lässt, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird diesbzgl. im Teil 4 (2) Nr.1 ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind." ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 767
für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden. (4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen. (5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein. (6) Besondere Anforderungen gelten ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 13607
Unter Ziffer 4 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperatur" sind Regelungen für Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C aufgestellt. Hierzu hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nachfolgende Erläuterungen (Auszug) gegeben:"An heißen Sommertagen kann es schnell vorkommen, dass in Arbeitsräumen wie Büros, Ladengeschäften ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 11341
Ja, dieser Anspruch besteht weiterhin. Siehe hierzu den Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28810
Gemäß § 4 Abs.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Toilettenräume gehören zur Arbeitsstätte (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 ArbStättV). Weitere Anforderungen an die Einrichtung ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 3276
nicht überschreiten. Für kraftbetätigte Tore darf in begründeten Fällen der maximale Kraftaufwand um 50 Prozent überschritten werden. Da eine Kraft von 220 N und mehr nicht von jeder Person aufgebracht werden kann, sollte der Kraftaufwand soweit wie möglichst reduziert werden." Darüber hinaus gilt für Türen im Verlauf von Fluchtwegen gemäß Nrummer 7 Absatz 1 der ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge "Anforderungen ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 43655
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 ArbStättV definiert:"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
Gemäß Punkt 6.2 Abs. 2 "Bereitstellung" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" müssen die Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl von Wasch- UND Duschplätzen ausgestattet sein. Die Anzahl ergibt sich je nach Tätigkeitskategorie aus den Tabellen 4, 5.1 oder 5.2.Die Formulierung dieses Absatzes gibt eindeutig zu erkennen, dass es sich bei den angegebenen Zahlen nicht um ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42575
"Raumabmessungen und Bewegungsflächen" und die ASR A3.6 "Lüftung".In der ASR A1.2 finden sich die Anforderung an die lichte Höhe von Arbeitsräumen unter dem Punkt 6. Dort sind insbesondere die Absätze 4 und 5 mit den möglichen Abweichungen für Ihre Fragestellung relevant."4) Unabhängig von Absatz 3 kann in Arbeitsräumen bis zu 50 m2 Grundfläche, in denen überwiegend leichte oder sitzende Tätigkeit ausgeübt ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457
nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können."Für durchsichtige Türen und Tore ist Ziffer 1.7 (4) im Anhang der ArbStättV heranzuziehen.Die ASR A 1.7 "Türen und Tore" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und hier ist unter dem Punkt 5 Abs. 6 folgendes nachzulesen:"Damit Beschäftigte nicht durch zersplitternde Flächen von Türen und Toren gefährdet ...
Stand: 30.12.2015
Dialog: 12229
nicht unterschreiten.(3) Laderampen müssen über geeignete Auf- bzw. Abgänge verfügen. Wenn betriebstechnisch möglich, sind Auf- bzw. Abgänge als Treppen oder als geneigte sicher begeh- oder befahrbare Flächen auszuführen. Die Auf- bzw. Abgänge sollen möglichst nahe an den Be- und Entladestellen angeordnet sein. (4) Laderampen mit einer Länge von mehr als 20 m müssen, sofern betriebstechnisch möglich ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43230
sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann.Kleiderschränke für Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind von Kleiderschränken für persönliche Kleidung und Gegenstände zu trennen, wenn die Umstände dies erfordern.(4) Wasch- und Umkleideräume, die voneinander räumlich getrennt sind, müssen untereinander leicht erreichbar sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach Nummer 1.8 des Anhang der ArbStättV gilt Folgendes ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 24383
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert allgemein, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. (§ 4 Abs. 2 ArbStättV) Konkrete arbeitsschutzrechtliche Vorgaben hinsichtlich erforderlicher ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16468
Auf die Einrichtung eines separaten Pausenraumes in einem Friseurbetrieb kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dann nicht verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während der Pausenzeiten keine Kunden im Salon sind. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 "Friseurhandwerk" wird unter der Punkt 5.2 Absatz 4 aufgeführt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
Hausalarme sind keine Gefahrenmeldeanlage nach DIN VDE 0833, da sie Gefahren nicht selbstständig erkennen können. Sie können jedoch Teil einer Gefahrenmeldeanlage nach VDE 0833 sein. Da die Alarmierungseinrichtung nach Ihren Aussagen baurechtlich nicht gefordert ist, ergibt sich aus der Technischen Prüfverordnung NRW keine Prüfpflicht. Eine Prüfpflicht ergibt sich jedoch aus § 4 Absatz 3 ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 6804
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV).Im Anhang der ArbStättV ist unter Nummer 1.5 zudem festgelegt, dass die Oberflächen der Fußböden, Wände ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 43587
kennzeichnet.In Punkt 4 Absatz 4 ist folgendes nachzulesen:"Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend Anhang 1 zu verwenden. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennzeichnung ausgeführt werden. Diese sind dauerhaft auszuführen (z. B. für die Standorte ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 43107
, um feststellen zu können, ob alle das Gebäude verlassen konnten. Grundsätzlich gilt, dass nötige Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen sind. Rechtsgrundlage sind die §§ 9 Absätze 3 und 10 Arbeitsschutzgesetz und § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung. Danach hat der Arbeitgeber entsprechende Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023