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Gemäß der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Umkleideräume dann bereitzustellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in anderen Räumen umzukleiden. Sofern Umkleideräume nicht vorhanden sind, muss jedem Beschäftigten mindestens eine Kleiderablage zur Verfügung ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 4944
kontrastreich sein.Achten Sie zudem auf eine fachgerechte Reinigung." Die Unfallkasse NRW führt hierzu aus:"Genauso wichtig wie die Verlegung rutschhemmender Böden ist deren Pflege. Es ist daher darauf zu achten, dass die Böden nach Herstelleranleitung gereinigt und gepflegt werden. Zugunsten einer leichten Reinigung ;empfiehlt sich grundsätzlich ein Bodenbelag, der leicht abgefegt und feucht gewischt ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 13890
Bezüglich der Frage gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes Folgendes zu beachten:Gemäß der Nummer 4.1 Absatz 3 Satz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 44041
wird. Wird dieses unterlassen, kann die Keimbelastung um einiges reduziert werden. Die regelmäßige Reinigung einer Tastatur mit einem handelsüblichen Reinigungsset für Computertastaturen dürfte ausreichen, ein akzeptables Reinigungsergebnis zu erreichen. ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 2948
(erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen.(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
Grundsätzlich sollte die Reinigung regelmäßig durch Aufsaugen mit einem geprüften Industriestaubsauger erfolgen. Feste Reinigungszyklen können von hier aus nicht festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeuteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte der Unternehmer ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 5996
, zum Klima im Büro zu erstellen ist, können die erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden. Dies kann der Einsatz der in der DGUV Information empfohlenen Luftbefeuchter sein. Um hygienischen Problemen vorzubeugen, ist dabei eine regelmäßige Reinigung und Wartung der Geräte erforderlich. Verbindliche Grenzwerte bzgl. der Luftfeuchtigkeit bestehen im Arbeitsstättenrecht nicht. ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 42244
mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte er sich von der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt beraten lassen.Zu Desinfektionsmitteln siehe die DGUV Regel 101-018 (bisher: BGR 209) "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln". Im Anhang 3 dieser Regel finden ...
Stand: 15.09.2018
Dialog: 4394
und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen.(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
Grundsätzlich ist für die Einrichtung eines Umkleideraumes die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang heranzuziehen. Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist zu Umkleideräumen folgendes nachzulesen: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 22469
mit Duschen einzurichten. Im Bereich von Waschbecken sind entsprechend dem Hautschutzplan Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegemittelspender und Einmalhandtücher bereitzustellen.(2) Vor dem Pausenraum ist ein Waschbecken zur Reinigung der Hände zu installieren.(3) Im Pausenbereich sind geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten für Nahrungsmittel vorzusehen.5.6.2 Organisatorische Maßnahmen(1) Ein Hautschutzplan ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42674
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 4.1 folgendes nachzulesen:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 4243
Anforderungen an Waschräume finden sich unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es: "(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freie ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5538
der regelmäßigen und gründlichen Reinigung empfiehlt sich das Anbringen eines Reinigungsplanes im Waschraum mit kontinuierlicher Abzeichnungspflicht durch das verantwortliche Reinigungspersonal. 3. Nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können in Verbindung mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z. B. Gefahrstoff-, Biostoff-, Infektionsschutz- oder Lebensmittelrecht) zusätzliche Anforderungen ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7487
werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden."Eine Trennung der Kantine in Bereiche für Beschäftigte mit verschmutzter Arbeitskleidung und sauberer Privatkleidung wird in diesem Regelwerk nicht gefordert. Aus Gründen des Schutzes der Kleidung von Personen aus dem Verwaltungs- / Bürobereich kann eine Trennung von Beschäftigten ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
Raumluftuntersuchung geben. Da eine Renovierung bzw. Reinigung aber in den meisten Fällen kostengünstiger sein wird, als eine nach den Regeln der Technik durchgeführte Raumluftmessung, dürfte diese vorzuziehen sein. Selbst wenn die freigesetzte Schadstoffmenge an der Nachweisgrenze liegen sollte, so wird erfahrungsgemäß die Geruchsbelastung in einem von Rauchern genutzten Pausenraum für nicht rauchende Personen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871
zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssena) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 42197
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit definitionsgemä ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
, heizbare und beleuchtbare Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Waschmöglichkeiten mit fließendem Frischwasser sowie Desinfektions-, Reinigungs- und Hautschutzmittel zur Verfügung stehen."Inwieweit die Wasserversorgung über Kunststoffkanister erfolgen kann, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV beurteilen. Hierbei hat er den Stand der Technik, Arbeitsmedizin ...
Stand: 12.02.2018
Dialog: 25915
bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen. Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 5146