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Welche Vorschriften muss ich bei dem Kauf eines neuen Teppichs in einer Kindertagesstätte für eine Bauecke beachten?

KomNet Dialog 13890

Stand: 22.06.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Schulen, Kindergärten

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Frage:

Welche Vorschriften muss ich bei dem Kauf eines neuen Teppichs in einer Kindertagesstätte (KiTa) für eine Bauecke beachten, z.B. Mindesthöhe, Umrandung des Teppichs, etc.?

Antwort:

Anforderungen an den Bau und die Ausrüstung von Kindergärten sind in der DGUV Regel 102-602 "Branche Kindertageseinrichtungen" genannt.

Dort wird auf Seite 24 gefordert:


"Geeignete Bodenbeläge einsetzen

Für alle Aufenthaltsbereiche gilt: ebene, rutschhemmende und leicht zu reinigende Fußbodenbeläge entsprechend der Nutzung wählen. Im Sinne der Barrierefreiheit sollten sie auch taktil und visuell kontrastreich sein.

Achten Sie zudem auf eine fachgerechte Reinigung."

Die Unfallkasse NRW führt hierzu aus:

"Genauso wichtig wie die Verlegung rutschhemmender Böden ist deren Pflege. Es ist daher darauf zu achten, dass die Böden nach Herstelleranleitung gereinigt und gepflegt werden. Zugunsten einer leichten Reinigung ;empfiehlt sich grundsätzlich ein Bodenbelag, der leicht abgefegt und feucht gewischt werden kann.

Stolpergefahren, die z. B. durch unterschiedliche Bodenhöhen oder unterschiedliche rutschhemmende Bodenbeläge entstehen können, müssen vermieden werden. In Gebäuden gilt ein Höhenunterschied von mehr als 4 mm als Stolperstelle. Ziel ist also, Höhenunterschiede zu vermeiden oder zu minimieren; dies gilt auch für Einbauten wie umlaufende Türrahmen. Spielteppiche sollten wegen der Stolpergefahr möglichst nicht in Laufbereichen ausgelegt werden.

Viele Aktivitäten der Kinder finden auf dem Fußboden statt. Darüber hinaus können sich Kleinstkinder nur auf dem Boden krabbelnd fortbewegen. In diese Aufenthaltsbereiche sollten daher Bodenaufbauten und -beläge eingebracht werden, die die Wärmeableitung über Körperkontaktflächen (Füße, Hände, Po) möglichst gering halten. Dazu benötigt man sowohl einen gut isolierenden Bodenaufbau als auch einen als körperwarm empfundenen Bodenbelag. (...)"

Welche Maßnahmen im Einzelfall in Bezug auf den Teppich in der Bauecke der Kita durchzuführen sind, empfehlen wir Ihnen im direkten Kontakt mit dem für die Kindertagesstätte zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu klären.