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In § 8 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) findet sich hierzu folgende Information:"(1) Soweit für Arbeitsstätten, 1. die am 1. Mai 1976 eingerichtet waren oder mit deren Einrichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden war oder2. die am 20. Dezember 1996 eingerichtet waren oder mit deren Einrichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden war und für die zum Zeitpunkt der Einrichtung ...
Stand: 28.10.2022
Dialog: 30335
der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Im Anhang der ArbStättV ist unter der Nummer 2.3 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43364
1. BrandverhütungsschauenDie Durchführung von Brandverhütungsschauen ist geregelt in § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Nach dieser Vorschrift muss die Gemeinde eine Brandverhütungsschau (in der Regel wahrgenommen durch die Feuerwehr) durchführen, wenn - Gebäude und Einrichtungen in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 1295
Nach der Nummer 1.10 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind:"(1) Laderampen entsprechend den Abmessungen der Transportmittel und der Ladung auszulegen. (2) Sie müssen mindestens einen Abgang haben; lange Laderampen müssen, soweit betriebstechnisch möglich, an jedem Endbereich einen Abgang haben. (3) Sie müssen einfach und sicher benutzbar sein. Dazu gehört ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.8 "Verkehrswege" des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43054
auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung eingegangen. "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
zur Arbeitsstättenverordnung, Bundesrat Drucksache 506/16 vom 8.09.16, dort auf S. 24 ff. zu Nummer 3, undLASI-Veröffentlichung 40 (LV 40) Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung, dort in5. Definition Arbeitsplätze (§ 2 Absatz 4 ArbStättV) und6. Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe: dauerhaft - nicht regelmäßig - regelmäßig - kurzzeitig (§ 1 Absatz 4 Nummer 2, § 2 Absatz 3, sowie Nummer 3.4 Absatz 1 und Nummer 6.4 Absatz ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43795
1. Markierung von Verkehrswegen In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung", wird unter Punkt 5.3 "Markierungen von Fahrwegen" Folgendes ausgeführt:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 9474
unter dem Punkt 5.4 folgendes ausgeführt:"(1) Es müssen Lampen mit mindestens einem Farbwiedergabeindex nach Anhang 1 verwendet werden. Durch die Leuchte darf dieser Farbwiedergabeindex nicht unterschritten werden. Für Arbeitsplätze, die im Anhang 1 nicht aufgelistet sind, sind die erforderlichen Werte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. (2) Durch Auswahl der Lampen und Leuchten ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 9852
Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Wer Beschäftigter i.S. § 1 ArbStättV ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- erläutert (z. B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.). D. h. Lehrer, ob verbeamtet oder angestellt, gelten als Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Schulen und Schulgebäude stellen ebenfalls Arbeitsstätten dar ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
Eine Übergangsfrist ist uns nicht bekannt.Allgemeine Vorgaben zur Kennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)."(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
Grundsätzlich ist es so, dass jeder Arbeitgeber selbst Maßnahmen zur Brandbekämpfung treffen muss (§ 10. Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-).Arbeiten zwei Arbeitgeber so eng zusammen, wie Sie das beschreiben, dann müssen Sie sich abstimmen (§ 8 ArbSchG). Dies geschieht in Bezug auf die genannten grundsätzlichen Brandschutzfragen am besten im Rahmen des Miet- oder Pachtvertrages. Fehlt ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 4554
Eine vorgeschriebene Befestigungshöhe für die Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.Nach Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
Grundsätzliche Anforderungen an Bereitschaftsräume ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesonders die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".zu 1.Wie von Ihnen richtig angeführt wird, fordert die ASR A4.2 unter Punkt 5 u.a. wenn Liegen ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
Grundsätzlich gelten zunächst die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die Abmessungen von Räumen und des Luftraums finden Sie unter der Nummer 1.2 des Anhangs der ArbStättV. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43895
Die Vorgaben zur Kennzeichnung von Verkehrswegen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Hiernach gilt Folgendes:Unter der Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der ArbStättV lässt sich Folgendes nachlesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 24383
Grundsätzlich gelten zunächst die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die Abmessungen von Räumen und den Luftraum finden Sie unter der Nummer 1.2 des Anhangs der ArbStättV. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 42222
Nach § 1 Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gelten für folgende Arbeitsstätten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3:1.Arbeitsstätten im Reisegewerbe und im Marktverkehr,2.Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden,3.Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen. D.h ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 9040