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Tätigkeiten von Betriebsratsmitgliedern stehen im wohlverstandenen Interesse auch des Arbeitgebers. (s. Urteil des OVG NRW 4 A 1403/08 vom 10.05.2011, Rd.Nr. 71, 77, 88) Dieses Urteil bezieht sich zwar auf die Teilnahme an Betriebsversammlungen, stellt aber viele Aspekte des Zusammenspiels von Betriebsverfassungsgesetz - BetrVfG und Arbeitszeitgesetz - ArbZG klar.Die Begriffe der Arbeitszeit ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
angesehen, auch leitende Angestellte aus dem Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (§ 18 Abs.1 Satz 1 ArbZG) herauszunehmen. Der Verweis auf die Definition der leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wurde zur Klarstellung aufgenommen. Auch die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes der letzten Jahre hat zu einer weitreichenden Herausnahme von leitenden ...
Stand: 21.04.2023
Dialog: 5075
und Wirtschaft, Heidelberg), handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Bei Betriebsversammlungen nach § 43 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG handelt es sich aber nicht in diesem Sinne um freiwillige Veranstaltungen, da diese hiernach gesetzlich gefordert sind. Ferner ist davon auszugehen, dass Beschäftigte, die nicht an der Versammlung teilnehmen, ihre Zeit nicht beliebig ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 1867
nicht nur ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), sondern der Betriebsrat ist verpflichtet sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden (§ 89 BetrVG). Zu den Vorschriften über den Arbeitsschutz zählt auch das Arbeitszeitgesetz.Das Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
Bezug: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §§ 2.1, 2; 5.1, 2; 21a.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 87.1.2 Vorbemerkung: Der Begriff Dienstzeitunterbrechung in obiger Frage entbehrt, ausgenommen eventueller tarifvertraglicher Regelungen, jeglicher Rechtsgrundlage. Der Arbeitstag eines Arbeitnehmers gemäß § 2 ArbZG (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
hier die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Hierzu führt der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger in Rd. Nr. 40-46 u.a. folgendes aus: „Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) hat der Betriebsrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
nach Rufbereitschaften an Tagen Montag bis Freitag vs. Samstag, Sonntag, Feiertag).Gleiches gilt für den pauschalen Ausgleich für die Rufbereitschaft in Form von Arbeitszeit.Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat u.a. mitzubestimmen bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Zwar ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043
, dass bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Arbeitgebers dieser eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Abs. 1 Ziffer 6 ArbZG begeht. Die Ordnungswidrigkeit kann von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden (§ 22 Abs. 2 ArbZG).Existiert ein Betriebsrat, sollte dieser eingeschaltet werden. Der Betriebsrat hat gemäß § 80 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 5359
) bleibt für die Beschäftigten auch bei einem eventuellen Verstoß gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen erhalten.Die Aufgaben des Betriebsrates richten sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Dieser hat u.a. ein Mitbestimmungsrecht bei Sonn- und Feiertagsarbeit und hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5831
Der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit (Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz/ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten i. S. § 5 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz, auch während der Messezeiten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1749
keine Anwendung. Der Begriff des Arbeitnehmers ist als Rechtsbegriff in diesem Zusammenhang nicht näher definiert. Der Bundesgerichtshof geht jedoch in der Regel davon aus, dass ein Geschäftsführer einer GmbH kein Arbeitnehmer ist. Des Weiteren ist das Gesetz nach § 18 nicht anzuwenden auf " leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (...)".Zur weiteren Definition ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder von der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 621
an die Aufsichtsbehörde nötig wäre.Die Ausgleichsregelungen des § 11 ArbZG müssen beachtet werden. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz bleiben davon unberührt. ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4387
Ausgestaltung der Arbeitszeit liegt im Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates / Personalrates. Das bedeutet, die betriebliche Interessenvertretung muss gemäß Betriebsverfassungsgesetz bzw. den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder seine Zustimmung zu dieser Arbeitszeitregelung geben. Dabei sind die betrieblichen Erfordernisse und die Vorstellungen der Beschäftigten zu beachten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
ist. Dieses gilt auch für die Vergütung der Samstagsarbeit. Auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß § 87 Betriebsverfassungsgesetz weisen wir hin.Bei Tankgutscheinen sind ggf. steuerrechtliche Aspekte zu beachten.Wir empfehlen, eine entsprechende Fragestellung direkt an im Arbeitsrecht (z.B. Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht) bzw. im Steuerrecht autorisierte Stellen zu richten.Des weiteren ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 5513
- und Pausenzeiten abweichend festgelegt werden (§ 14 ArbZG). Dies gilt für unaufschiebbare Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen.Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung der zeitlichen Lage vergütungspflichtiger tariflicher Kurzpausen mitzubestimmen. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 43843
des Betriebs-/ Personalrates beachtet werden. Näheres ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Personalvertretungsgesetz des Landes.Weitere Aspekte der Sicherheit und des Unfallschutzes bei Fahrtätigkeiten:Regelungen zum eigenständigen Führen (Fahren) von Fahrzeugen sind in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" getroffen. Diese Unfallverhütungsvorschrift muss der Arbeitgeber grundsätzlich beim ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 6635
sind.Auf die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung (z.B. nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes/BetrVerfG) weisen wir hin.Für Fälle, in denen ein besonderes Bedürfnis an Sonn- und Feiertagsarbeit besteht, wurde in Nordrhein-Westfalen die Bedarfsgewerbeverordnung erlassen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können danach z. B. in Blumengeschäften, Bestattungsunternehmen, Garagen ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529