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Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbe ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
dienen und die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.Somit haben Kraftfahrer für Fahrten, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, in allen Mitgliedstaaten dieselben Bedingungen bzw. gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten zu beachten. ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. Richter, Beamte und Soldaten stehen in einen besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Geregelt ist die Arbeitszeit für Soldaten in der Arbeitszeitverordnung des Bundes und in verschiedenen Spezialvorschriften für Soldaten, wie z.B. im Soldatengesetz und zentralen ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 753
[...]"Der Linienverkehr ist in § 1 Absatz 1 Nr. 2 FPersV benannt."Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind, [...]" brauchen keinen Nachweis / Aufzeichnungen zu führen. ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 14035
Nein. Bei der Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten gemäß § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), ist die in Ihrem Beispiel aufgeführte Fahrtunterbrechung nicht erforderlich. In § 18 FPersV wurde in Deutschland von der durch EU-Recht (Artikel 13 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) gegebenen Ausnahme Gebrauch gemacht. Bestimmte Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
aus, dass die Geschäftseinrichtung oder Anlage dazu bestimmt ist, den Unternehmenszweck zu fördern. Es macht keinen Unterschied, ob mit oder in der Einrichtung Haupt- oder Hilfstätigkeiten, wesentliche oder unwesentliche Arbeiten ausgeübt werden. Die v.g. Regelungen des VwVfG sind entsprechend auch auf Ausnahmen gemäß § 7 Abs. 5 ArbZG anzuwenden. Bei Anträgen auf Ausnahme gemäß § 7 Abs. 5 ArbZG ist zu beachten ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
Eine exakte Beantwortung der Frage ist aufgrund der Komplexität des Problems mit den gemachten Angaben nicht möglich. So müssen zunächst u.a. die folgenden Fragen geklärt sein:- Wie viele Beschäftigte müssen gleichzeitig im Geschäft sein? (Und wann?)- Können alle dieselben Tätigkeiten ausüben, oder können bestimmte Arbeiten nur von einigen wenigen erledigt werden? (Falls letzteres zutrifft ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1810
bedeutet, Arbeitszeiten über 8 Stunden an Werktagen und alle Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sind aufzeichnungspflichtig. Die Aufzeichnungspflicht nach ArbZG ist also abhängig von der werktäglichen Arbeitszeit, das Einkommen ist nach Arbeitszeitgesetz nicht entscheidend.Die Aufzeichnungen muss der Arbeitgeber grundsätzlich zwei Jahre aufbewahren.Eine bestimmte Form der Aufzeichnung ist nach ArbZG ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 23016
in bestimmten Betrieben und Verwaltungen an der Tagesordnung ist, leidet das Image gewaltig.Persönliche Beratung und Hilfe von Expertinnen und Experten bietet die MobbingLine Nordrhein-Westfalen. Unter der Telefonnummer 0211 837 1911 (kostenlos für Teilnehmer mit einer Festnetzflatrate) erhalten Hilfesuchende montags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr qualifizierte Beratung. ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 8926
in Deutschland etwa 1,6 Millionen Beschäftigte unter Mobbing am Arbeitsplatz. Die Folgen sind in ihren Ausmaßen erschreckend: Die Opfer tragen fast immer erhebliche seelische und körperliche Beschwerden davon. Die Organisationen werden durch die Ausfälle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell erheblich belastet. Und wenn sich erst einmal herumgesprochen hat, dass Mobbing in bestimmten Betrieben ...
Stand: 15.10.2025
Dialog: 8927
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell erheblich belastet. Und wenn sich erst einmal herumgesprochen hat, dass Mobbing in bestimmten Betrieben und Verwaltungen an der Tagesordnung ist, leidet das Image gewaltig.Persönliche Beratung und Hilfe von Expertinnen und Experten bietet die MobbingLine Nordrhein-Westfalen. Unter der Telefonnummer 0211 837 1911 (kostenlos für Teilnehmer mit einer Festnetzflatrate ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 8928
ist jedoch als selbstfahrende Arbeitsmaschine der Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes relevant. Somit sind die Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten zu werten.Nochmal das Grundverständnis zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen:Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unterliegen grundsätzlich nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, weil sie nicht zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind (vgl ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
können im Einzelfall arbeitsvertragliche Regelungen relevant sein.In seinem Urteil vom 19.09.2012 (5 AZR 678/11) hat das BAG in einem Fall, in dem der TV-L galt, entschieden, dass Umkleidezeiten auch dann als Arbeitszeit vergütet werden müssen, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.Entscheidend sind also letztendlich die Verhältnisse ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 23935
Regelungen zu der von Ihnen angesprochene Thematik sind im dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe" des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen:Gemäß § 9 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. Davon abweichend dürfen Arbeitnehmer mit bestimmten, unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn diese Arbeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
. Die Organisationen werden durch die Ausfälle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell erheblich belastet. Und wenn sich erst einmal herumgesprochen hat, dass Mobbing in bestimmten Betrieben und Verwaltungen an der Tagesordnung ist, leidet das Image gewaltig.Persönliche Beratung und Hilfe von Expertinnen und Experten bietet die MobbingLine Nordrhein-Westfalen. Unter der Telefonnummer 0211 837 1911 (kostenlos ...
Stand: 17.01.2023
Dialog: 8929
und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578
Voraussetzungen, Nachträge zu erfassen, sind von allen Geräteherstellern gegeben.Hinweis: "Die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder haben u.a. beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen keine Bescheinigung des Unternehmers mehr als Nachweis für die wöchentliche Ruhezeit zu verlangen. Ein Verzicht setzt voraus, dass der Fahrer ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
Informationen Folgendes:"Als DGUV Informationen geben einzelne Unfallversicherungsträger spezielle Veröffentlichungen als unverbindliche Hilfestellungen und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen heraus." ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 44078
der Fahrpersonalverordnung. Für bestimmte Beförderungen gelten Ausnahmen. Die Fahrpersonalverordnung stellt also nicht auf die Unternehmen, sondern auf die Fahrer ab. Der Unternehmenszweck spielt keine Rolle, entscheidend ist, dass die Fahrt der gewerblichen Güterbeförderung dient und das zulässige GG 2,8 t bis 3,5 t beträgt. Hinweis: Bei Fahrzeugen, die der Güterbeförderung dienen und deren höchstzulässiges Gesamtgewicht ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950