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/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG gelten uneingeschränkt auch bei der Anwendung von Vertrauensarbeitszeit. Das bedeutet, dass für die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht aus § 16 Abs ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 26846
aus Ihrer Anfrage bedeutet einen so genannten "24-Stunden-Dienst" (8 Std Vollarbeit zzgl. 16 Std. Bereitschaftsdienst). Dieses ist nur unter den "opt-out-Bedingungen" möglich. Hierzu muss eine Gefährdungsbeurteilung (inkl. Belastungsanalyse) erstellt werden. Hieraus können evtl. Vorgaben für die Pausengestaltung entstehen, die einen Pausenbedarf über das gesetzlich vorgegebene Minimum von § 4 ArbZG ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 9141
Der Unterschied liegt in der Herkunft der Vorschriften. Die DGUV Vorschrift 15 entstammt den gewerblichen Unfallversicherungsträgern ("Berufsgenossenschaften"), während die DGUV Vorschrift 16 den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ("Unfallkassen") entstammt. Dies ist auch an der alten Bezeichnung BGV B11 oder GUV-V B 11 zu erkennen. Inhaltlich sind hier keine großen Unterschiede ...
Stand: 19.02.2023
Dialog: 42903
Im § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die Bußgeldvorschriften und im § 23 ArbZG die Strafvorschriften aufgeführt. Adressat dieser Vorschriften ist der Arbeitgeber und nicht die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer. Die Pflichten für Beschäftigte im Bereich des Arbeitsschutzes sind in den §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) beschrieben.Fazit: Sie haben sich in dem von Ihnen beschriebenen ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 3640
Die Ausnahmen des Artikels 16 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 können nur bei folgenden Kriterien angewendet werden:- Verlust- Diebstahl- Beschädigung- Fehlfunktionder Fahrerkarte.Bei dem geschilderten Fall ist eine Fahrt nicht möglich. Die Fahrerkarte ist vor Beginn der Fahrt von dem bekannten Ort, an dem sie vergessen wurde, zu holen. ...
Stand: 03.03.2019
Dialog: 13172
16 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist für Ihren beschriebenen Fall nicht gültig. Dies ergibt sich aus Artikel 3 der VO (EWG) 3821/85. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13180
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) soll die Aufsichtsbehörde in die Lage versetzen, die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften zu kontrollieren. Aufzuzeichnen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*******************************************************************************************Der Arbeitgeber hat nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) jede werktägliche Arbeitszeit aufzuzeichnen, die über 8 Stunden hinausgeht sowie jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 620
der Arbeitszeit. Ein Arbeiten nach der Erfassung ist also nicht möglich. Bei einem Verstoß gegen diese Regel können mehrere Probleme auftreten:Zum einen bei einem Arbeitsunfall, der in "inoffizieller" Arbeitszeit geschieht, zum anderen wegen der Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeit laut § 16 (2) ArbZG. Arbeitet die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers nach dem Ausstempeln ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZGBeim Verteilen von Waren oder Gütern gleich welcher Art, kommt es aufgrund der Vielzahl der Entladestellen vor, dass eine tatsächliche Lenkzeit von 4,5 Stunden während einer Arbeitsschicht von 8 bzw. 10 Stunden vom Fahrer nicht erreicht wird. Dies bedeutet, dass der Fahrer keine Fahrtunterbrechung nach den Vorschriften der EG VO Nr. 561/2006 einlegen mu ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
in bestimmten Betrieben und Verwaltungen an der Tagesordnung ist, leidet das Image gewaltig.Persönliche Beratung und Hilfe von Expertinnen und Experten bietet die MobbingLine Nordrhein-Westfalen. Unter der Telefonnummer 0211 837 1911 (kostenlos für Teilnehmer mit einer Festnetzflatrate) erhalten Hilfesuchende montags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr qualifizierte Beratung. ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 8926
-Mobbing-Beratung den Kontakt zu den Experten vor Ort. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr zu erreichen.Die Beschäftigten sind gemäß § 17 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung ...
Stand: 07.09.2024
Dialog: 903
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht aus § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist gegenüber der Aufsichtsbehörde der Arbeitgeber verantwortlich. Dies schließt jedoch ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12328
Sofern ein Fahrer eine Fahrerkarte besitzt, muss diese grundsätzlich mitgeführt werden (Art. 15 VO (EWG) Nr. 3821/85). Artikel 16 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3821/85 regelt, dass bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte der Fahrer am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen ausdrucken lässt, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, auf dem Ausdruck Angaben zu seiner ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13117
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Nach § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten, die über die werktägliche Arbeitszeit im Sinne des § 3 ArbZG hinausgehen, aufzuzeichnen.Das ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 23016
Bei gleichzeitigem Verkehr von Fahrzeugen, z.B. Gabelstaplern im Betrieb, läßt sich eine Regelung ableiten. Nach § 16 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" haben Personen auf den Flurförderzeugverkehr zu achten. Daraus läßt sich ableiten, dass eine Wahrnehmung (insbesondere von Warnungen) optisch und ggf. akustisch durch andere Beschäftigte möglich sein muss. Unter pragmatischen ...
Stand: 15.10.2023
Dialog: 4784
zusätzlich als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt, gilt nach §16 Abs.2 des Arbeitszeitgesetztes eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Darüber hinaus existiert für Werkstätten eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Bei diesen Daten handelt es sich jedoch nicht um Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Sie beziehen sich ausschließlich ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
) erhalten Hilfesuchende montags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr qualifizierte Beratung. ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 8928
und Verwaltungen an der Tagesordnung ist, leidet das Image gewaltig.Persönliche Beratung und Hilfe von Expertinnen und Experten bietet die MobbingLine Nordrhein-Westfalen. Unter der Telefonnummer 0211 837 1911 (kostenlos für Teilnehmer*innen mit einer Festnetzflatrate) erhalten Hilfesuchende montags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr qualifizierte Beratung. ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 8927
werden. Bei Ausnahmetabeständen des § 10 ArbZG handelt es sich um gesetzliche Ausnahmen. Die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer sind allerdings aufzuzeichnen (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Der gesetzliche Ausnahmetatbestand sollte nachweisbar sein (Hinweis auf Wartungsarbeiten beim Kundenbetrieb...). Insbesondere ist der erste Satz unter § 10 ArbZG: "sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 10452