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Die Biostoffverordnung -BioStoffV- gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte berufsbedingt mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (§ 1 BioStoffV). Dementsprechend fallen die Tätigkeiten "Grobmüllbeseitigung" und "Komplettreinigung" als nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in den Anwendungsbereich der BioStoffV. Ob die Tätigkeiten an den ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
Zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers gehört es, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.In den zum Arbeitsschutzgesetz erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung und Betriebsicherheitsverordnung, sind jeweils konkretisierende Pflichten zum ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6457
, um einen Kontakt des Beschäftigten mit dem biologischen Arbeitsstoff zu verhindern ("desinfizierte, verschlossene und BAM-zugelassene Behälter...ungeöffnet zur Verbrennung"). Das Ergreifen der aufgeführten Schutzmaßnahmen ist vielmehr die logische Konsequenz aus der Anwendung der Biostoffverordnung und führt keinesfalls dazu, dass mit deren Erfüllung eine Anwendung der Biostoffverordnung nicht mehr ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4021
- und Arzneimittelherstellung), aber auch in Bereichen der Abfallwirtschaft oder der Abwasserreinigung sowie der Land- und Forstwirtschaft. Grundsätzlich wird nicht jeglicher Kontakt mit Biostoffen von der Verordnung erfasst, sondern es muss ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehen. Ausschlaggebend für die Anwendung der BioStoffV ist die Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit. Berufsgruppen wie Busfahrer ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 44068
, dass die strikte Anwendung des ArbSchG mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben in diesen Bereichen in Konflikt kommen könnte. Für die Tätigkeiten nach der BioStoffV ist im allgemeinen dieser Konflikt nicht gegeben. ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 1559
und z. B. auch bei Blutabnahmen einzusetzen sind. Der Einsatz von geeigneten Sicherheitsgeräten hat Vorrang vor der Verwendung herkömmlicher Geräte und Anwendung organisatorischer Maßnahmen einschließlich PSA.Von diesem Prinzip kann nur abgewichen werden, wenn geeignete Sicherheitsgeräte zur Verhütung von Stich- und Schnittverletzungen:für die durchzuführende Tätigkeit noch nicht vorhanden ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43445
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) findet Anwendung, wenn Tätigkeiten mit Biostoffen durchgeführt werden. D.h. es ist in Ihrem Fall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß BioStoffV zu prüfen, ob in dem angelieferten Klärschlamm Biostoffe enthalten sind oder freigesetzt (Aerosole) werden können. Es empfiehlt sich Kontakt mit der Abwasserbehandlungsanlage aufzunehmen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 42690
Sicherheitsmaßnahmen der höheren Schutzstufe (2) zu treffen. Als Stand der Technik findet die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Versuchstierhaltung" (TRBA 120), welche auch Reinigungsarbeiten umfasst, Anwendung (Punkt 4.3 beschreibt Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2).Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass für den Transport vergleichbare Maßnahmen festgelegt werden müssen.Ebenfalls hat der Arbeitgeber ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 13025
des Aufstellungsortes der MSW ist eine Inbetriebnahmeprüfung nach den Vorgaben der zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme jeweils gültigen Norm erforderlich ist (Punkt 3.3.1 der BGI 863 / Merkblatt B011). Eine Wartung ist nicht ausreichend.Darüber hinaus besteht nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 der BioStoffV eine Anzeigepflicht bei jeder Änderung der erlaubten oder angezeigten Tätigkeit, wenn diese für die Sicherheit ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43016
mit Biostoffen von der Verordnung erfasst wird, sondern ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehen muss. Ausschlaggebend für die Anwendung der BioStoffV ist die Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit und diese ist abhängig von der tatsächlichen Tätigkeit im Einzelfall. (Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Punkt 1.1 der LASI-Veröffentlichung - LV 23 „Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282
Unter Nr. 1.1 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) wird ersten Satz gesagt: "Diese TRBA findet Anwendung auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden." Unter Nr ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 42431
Bei der Beurteilung tätigkeitsbezogener Gefährdungen durch infektiöse Biostoffe (synonym: Krankheits- oder Infektionserregern) in Einrichtungen des Gesundheitswesens sind insbesondere die mit der Tätigkeit verknüpften Expositionsmöglichkeiten in Verbindung mit den spezifischen Übertragungswegen möglicherweise vorhandener Krankheitserreger zu bewerten. Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdi ...
Stand: 04.10.2024
Dialog: 43872
"Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu beachten.Daneben findet in Bezug auf mögliche gefahrstoffrechtliche Belastungen die TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" Anwendung (s. Punkt 2 Abs.1 Ziffer 2). Unter Punkt 5 werden auch Tätigkeiten mit Arzneimitteln mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 24988
mit Gefährdungspotenzial. Er beinhaltet Angaben zu den zu verwendenden Mitteln (Konzentration, Einwirkdauer, Häufigkeit der Anwendung) und benennt die Zielgruppe, die diese Maßnahmen durchführt. Der Hygieneplan ist in geeigneter Weise bekannt zu machen (z.B. tabellarischer Aushang und Unterweisung)."Eine genauere Vorgabe ist uns diesbzgl. nicht bekannt, so dass dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.10.2020
Dialog: 43292
Hier ist keine Liste geeigneter Geräte bekannt.Es gibt auch keinen "Goldstandard" für die Behandlung von Praxiswäsche, bei dessen Anwendung man immer "auf der sicheren Seite" liegt. Es wird deshalb empfohlen, jeden Anwendungsfall als Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 der Biostoffverordnung (BioStoffV) zu betrachten. Hier muss der Arbeitgeber die betriebsspezifische (also z ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 21906
müssen weitere Maßnahmen getroffen werden (z. B. Tragen von Baumwollhandschuhen oder die Anwendung hautgerbender Produkte).Zusammenfassend:- Desinfektion und Wiederverwendung von Einmalhandschuhen: nur nach Zustimmung des Herstellers- Reinigungsarbeiten regelhaft nur mit schweißaufnehmenden HaushaltshandschuhenBei der Verwendung von Einmalhandschuhen muss beim Hersteller erfragt werden, - ob diese unempfindlich ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 11881
mit Tätigkeiten mit Biostoffen nur beschäftigen, soweit dies auch mit den speziellen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen (Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz) vereinbar ist. Dies ist in der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.Es muss ein chemothermisches desinfizierendes Waschverfahren mit den Wirkungsbereichen A für Bakterien, Pilze, Sporen und B für Viren nach RKI-Liste Anwendung finden ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852