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Unterweisungspflichten aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend in § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", sind unabhängig von den Qualifizierungsanforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) durch den Arbeitgeber zu erfüllen.Die Qualifizierungsmaßn ...
Stand: 30.08.2024
Dialog: 14957
sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligten Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 sind.Wichtig:Beschäftigte müssen vor der Übernahme von Pflichten gemäß Abschnitt 1.3.2 (Art der Unterweisung) unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18912
Am 1. September 2011 ist die neue Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen -GbV in Kraft getreten. Damit fällt die Schulung und Unterweisung aus der GbV heraus und ist dann im ADR in Kapitel 1.3 geregelt.Die Beschäftigten müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. Empfohlen wird, diese Unterweisung im 2-Jahres-Rhythmus ...
Stand: 06.05.2023
Dialog: 14033
In der Broschüre M130 "Fahrer von Mitgänger-Flurförderzeugen mit Mitfahrgelegenheit" der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik ist erläutert, dass Personen, die die Mitgänger-Flurförderzeuge steuern, in jedem Fall für die Tätigkeit geeignet und in der Handhabung der Geräte unterwiesen sein müssen.Zu beachten ist:Können die Geräte schneller als 6 km/h fahren, gelten sie nicht mehr ...
Stand: 03.12.2022
Dialog: 16609
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet im vor ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
müssen im jeweiligen Einzelfall vor Ort festgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Führer der Flurförderzeuge entsprechend unterwiesen (§ 5 DGUV Vorschrift 68 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung) und vom Arbeitgeber beauftragt sind (§ 7 DGUV Vorschrift 68).Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 5101
auch der Begriff „Geh-Flurförderzeuge“ verwendet.Mitgänger-Flurförderzeuge können auch mit Einrichtungen zum Mitfahren des Fahrers, z.B. mit hochklappbaren Fahrerstandplattformen, ausgerüstet sein."In § 7 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 68 heißt es wie folgt:„(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 43979
eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist." Eine sichere Unterbringung von Dingen im Fahrzeug gehört somit zu den Grundpflichten eines jeden Fahrzeugführers. Verantwortlich ist aber auch der für den Einsatz des Fahrzeuges verantwortliche Vorgesetzte. Er muss u.a. dafür sorgen, dass das Fahrzeug betriebssicher ist, dass der Fahrer regelmäßig und angemessen unterwiesen wird und dass dem Fahrer ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 2459
. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und 4. von denen zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 4400
anzuwenden.Die Beschäftigten müssen unterwiesen werdenHandhabung/Verstauung/Ladungssicherung, Stapelverträglichkeit prüfen, Versandstücke vor Beschädigung schützenAbsender muss den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse informieren.Das Produkt ist in zusammengesetzten Verpackungen oder in Trays verpackt. Die zusammengesetzten Verpackungen oder LQ-Verpackungen (englisch ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
als nicht geeignete Schutzmaßnahme erweisen, sollte ein anderes Schutzsystem, z.B. ein seitlicher Schutzbügel gewählt werden.Bei den regelmäßigen Unterweisungen sollten die Fahrer u.a. auf die Gefahren hingewiesen und über das sicherheitsgerechte Verhalten unterwiesen werden.Hinweis:Auf die DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" und die Informationen zur Staplersicherheit der BG ETEM möchten wir hinweisen. ...
Stand: 31.01.2023
Dialog: 1941
haben.Nach § 35 Absatz 1 DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" gilt noch folgendes:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,2. die körperlich und geistig geeignet sind,3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen habenund4 ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
und in der Handhabung unterwiesen sind.Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
zuzuordnen ist. Beide v. g. berufgenossenschaftlichen Vorschriften verpflichten den Unternehmer/Arbeitgeber mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen bzw. Flurförderzeugen nur Versicherte/Arbeitnehmer zu beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ...
Stand: 04.12.2016
Dialog: 3008
Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und 4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 18210
Kap. 2.12 werden die Anforderungen an den Maschinenführer formuliert. "Mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. körperlich und geistig geeignet sind, 3. im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471