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, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Artikel 13 verweist zur Konkretisierung hierzu auf verschiedene Anhänge der Maschinenrichtlinie. Sicherheitstechnische Anforderungen an das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen werden nicht genannt. Diese ergeben sich nur indirekt über die Inhalte der Dokumentation bzw. der verschiedenen Erklärungen. Fasst man alles zusammen, ergeben ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
die Erklärung vorgelegt werden muss. Auszug aus: LEITFADEN ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE 2006/95/EG (ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL ZUR VERWENDUNG INNERHALB BESTIMMTER SPANNUNGSGRENZEN) VERFAHREN DER KONFORMITÄTSBEWERTUNG IM RAHMEN DER NIEDERSPANNUNGSRICHTLINIE Wer muss die Konformitätserklärung aufbewahren? Wo muss sie aufbewahrt werden? Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
unübersichtliches und sich ständig änderndes Rechtsgebiet. Wir können zudem nicht ausschließen, dass in einzelnen Bundesländern baurechtliche Bestimmungen vorliegen, die von bestimmten Produkten, wie z. B. Regale, die dort grundsätzlich als „bauliche Anlage“ gesehen werden, ab einer dort definierten Größe die Abwicklung eines baurechtlichen Verfahrens fordern. Sowohl zur Bauproduktenverordnung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040
, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Jede Veränderung an einer Maschine ist zunächst im Hinblick auf ihre sicherheitsrelevante Auswirkung zu untersuchen. Diese Untersuchung kann z. B. unter Anwendung der Verfahren der DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden;" Sollte dies zutreffen, ist folgendes Verfahren erforderlich (Artikel 13):"(1) Der Hersteller ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
übliche Bauteile ersetzt werden kann“Dies ist denkbar für die Spannvorrichtung, sofern die v. g. Kriterien zutreffen, z. B. wenn die Spannvorrichtung eine falsche Einspannung erkennt und einen Anlauf der Maschine verhindert.d) „Lastaufnahmemittel" = „ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
.[...]Der Inhalt der EU-Konformitätserklärung bezieht sich entweder auf die in Anhang III des Beschlusses Nr. 768/2008/EG enthaltene Mustererklärung oder eine den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union direkt beigefügte Mustererklärung. Die Norm EN ISO/IEC 17050-1 wurde mit dem Ziel aufgestellt, die allgemeinen Kriterien für Konformitätserklärungen festzulegen. Darüber hinaus ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 27346
Wir gehen davon aus, dass die manuelle Krafteinwirkung nicht direkt einwirkt, sondern die Kraft gespeichert wird, so dass die Maschine, nachdem die manuelle Krafteinwirkung aufgehört hat, weiterhin funktionieren kann. Damit ist die Anwendung der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9. ProdSV - i. V. m. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gegeben. Zur Abgrenzung zw ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24447
werden.(3) Die CE-Kennzeichnung ist in unmittelbarer Nähe der Angabe des Herstellers oder seines Bevollmächtigten anzubringen und in der gleichen Technik wie diese Angabe auszuführen.(4) Wenn das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 beziehungsweise § 4 Abs. 4 Nr. 2 angewandt wurde, ist der CE-Kennzeichnung die Kennnummer der notifizierten Stelle anzufügen.(5) Es dürfen ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
. Wird hierauf verzichtet, da die Maschine z.B. an eine vorhandene Absaugung, die ggf. als Sicherheitsbauteil in den Verkehr gebracht wurde, angeschlossen werden soll, so handelt es sich dann um eine unvollständige Maschine im Sinne Art. 2 g) RL 2006/42/EG, für die das Verfahren nach Art. 13 anzuwenden ist. In diesem Fall sind vom Hersteller eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung mitzuliefern.3 ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
KomNet ist ein kostenloses Informations- und Beratungsangebot für die Themenfelder Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung, das Ihnen eine praxisnahe "Hilfe zur Selbsthilfe" geben möchte. KomNet bietet keine Beratung in individuellen Rechts- oder Versicherungsangelegenheiten an.Da Ihre Frage den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung betrifft, kann von uns keine abschließende Aus ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
dieser Richtlinie zu bilden.In Artikel 13 ist folgendes Verfahren für unvollständige Maschinen nachzulesen:„(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dassa) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden;b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt wird;c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
Warnhinweise, Sensoren zur Erkennung von Personen oder Gegenständen, erhöhter oder drehbarer Sitz, zulässig. Die Auswahl der Hilfsmittel muss nach ergonomischen Gesichtspunkten erfolgen.Dürfen Flurförderzeuge mit höher als bodenfrei angehobener Last (nicht nur zum Aufnehmen und Absetzen der Last) verfahren werden, ist die Forderung nach ausreichender Sicht auf die Fahrbahn auch erfüllt, wenn der Fahrer ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
Wie schon richtig bemerkt worden ist, muss für den Roboter eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG und eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - durchgeführt werden. In diesen Analysen werden die von dem Roboter/Maschine ausgehenden Gefahren bewertet und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Dabei ist es erst einmal unerheblic ...
Stand: 19.06.2013
Dialog: 18768