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Rechtlich ist der Arbeitsschutzausschuss im § 11 ASiG verankert. Zu der Frage, wer außer den Teilnehmern alles Einsicht in das Protokoll nehmen darf, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Protokolle zu veröffentlichen. Je nach behandeltem Thema (z.B. bei Unfalluntersuchungen) könnte es allerdings datenschutzrechtliche ...
Stand: 30.05.2022
Dialog: 29403
Das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG verpflichtet zunächst nicht, Sitzungsprotokolle zu erstellen. Auch die LASI-Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes( LV 64), sehen ebenfalls keine Pflicht zur Erstellung eines Protokolls vor. § 11 ASiG fordert die quartalsmäßige Tagung der Arbeitschutzausschusssitzung, jedoch nicht, ob und wie lange die Aufzeichnungen dieser Sitzungsprotokolle ...
Stand: 05.09.2020
Dialog: 11259
Spezielle Anforderungen sind uns nicht bekannt.In der DGUV Regel 100-001 finden Sie unter dem Punkt 2.3.1 auf Seite 27 ein Muster für die Dokumentation der Unterweisung. Dieses können Sie genauso nehmen wie eigene Vorlagen.In der DGUV Regel 100-001 ist zur Dokumentation nachzulesen:"Die Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Unternehmer den Nachweis führen kann, dass er seiner Unterweisu ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42943
Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, damit diese ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Er hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen (§ 2 Abs.2 und § 5 Abs.2 ASiG). Die regelmäßige Begehung von Arbeitsstä ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 21173
Nein, es ist nicht ausreichend im Prüfprotokoll lediglich OK oder nicht OK zu vermerken.In der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter Nummer 3.7 "Dokumentation der Prüfungen" nachzulesen:"Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Eine Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 44085
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s. ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
Name) des Bearbeiters. Der Arbeitgeber hat die Berichte aufzubewahren. Eine Ausfertigung des jeweiligen Berichtes ist dem Betriebs-/Personalrat zuzuleiten. Zum Nachweis der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit dienen auch die Protokolle der Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen nach § 11 ASiG. Der Arbeitsschutzausschuss könnte z. B. vereinbaren, dass Berichte, Schreiben, E-Mails etc.der Fachkraft ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
ist. Zu empfehlen ist, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt und die Sitzungsergebnisse protokolliert. In der Geschäftsordnung sollte auch geregelt werden, wie zu verfahren ist, wenn Teilnehmer verhindert sind bzw. nicht teilnehmen. Auch wenn der Betriebsrat nicht an der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses teilnimmt, hat der Arbeitgeber ihm gemäß § 89 Abs.5 BetrVG das Protokoll ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
ist. Zu empfehlen ist, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt und die Sitzungsergebnisse protokolliert. In der Geschäftsordnung sollte auch geregelt werden, wie zu verfahren ist, wenn Teilnehmer verhindert sind bzw. nicht teilnehmen. Auch wenn der Betriebsrat nicht an der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses teilnimmt, hat der Arbeitgeber ihm gemäß § 89 Abs.5 BetrVG das Protokoll ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
?" Sie können ein mit Datum und Anwesenden versehenes Gesprächsprotokoll darüber führen, dass und inwiefern Sie Ihre Überlastung angesprochen haben und was die Antworten/Ergebnisse waren. Es empfiehlt sich, dass auch andere in einem gemeinsamen Gespräch eine mögliche Überlastung ansprechen und dieses anschließend protokollieren. Wichtig ist, dieses Protokoll von der Pflegedienst-/Einrichtungsleitung gegenzeichnen ...
Stand: 08.07.2025
Dialog: 26837
dem Koordinator überlassen. Es ist ratsam die Informationen und Erläuterungen zum SiGe-Plan im Rahmen einer Sicherheitsbesprechung allen beteiligten Firmen zugänglich zu machen und hierüber einen schriftlichen Nachweis bzw. ein Protokoll zu führen. Wie der Koordinator letztendlich die Information und Erläuterung zum den erforderlichen Maßnahmen an die Firmen weiter gibt, bleibt ihm selbst überlassen. ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide Rechtsvorschrifte ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
Absicherung der Arbeitgeber. Wichtig ist, die Unterweisung plausibel belegen zu können. Am einfachsten ist dies mit der Unterschrift der Unterwiesenen. Wenn die Menschen mit geistiger Behinderung keine Unterschriften leisten können, muss eine andere Möglichkeit zur Dokumentation gefunden werden. Dies könnte z. B. ein Protokoll über die Inhalte der Unterweisung einschließlich der Teilnehmerliste ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 6223
Ihr Hydraulikzylinder (max. Betriebsdruck 250 bar, normales Hydrauliköl (Einstufung nach der Richtlinie 2014/68/EG über Druckgeräte - DGRL)) unterliegt gemäß der Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV nicht dieser Vorschrift, wenn er in eine Maschine eingebaut wird. Somit müssen auch nicht die ggf. erforderlichen Prüfungen nach DGRL durchgeführt werden.Als Hersteller einer Maschine (Presse) i. S. der ...
Stand: 11.03.2017
Dialog: 18114
Sie darum, die Gesprächsergebnisse zu protokollieren. Das Protokoll bitte anschließend Ihrem Vorgesetzten / Gesprächspartner zur Kenntnis und Abzeichnung vorlegen (eigene Kopie nicht vergessen). ...
Stand: 21.01.2019
Dialog: 1459