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Es ist rechtlich nicht gefordert, dass die Art der Prüfung in Verbindung mit der Rechtsgrundlage auf der Prüfplakette angegeben werden muss. Deshalb muss keine zusätzliche Grundplakette verwendet werden, die angibt, nach welcher gesetzlichen Bestimmung Arbeitsmittel geprüft wurden.Der Arbeitgeber hat bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 (8 ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
Die Antwort auf Ihre Frage leitet sich u. a. aus der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" - § 15 (Verlassen des Flurförderzeuges) ab:"(1) Der Fahrer hat vor dem Verlassen des Flurförderzeuges dafür zu sorgen, dass dieses kein Hindernis auf Verkehrs- und Fluchtwegen bildet und dass Zugänge zu Sicherheitseinrichtungen und zu Betriebseinrichtungen, die jederzeit erreichbar sein müssen, zugänglich ble ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13295
); es handelt sich demnach um Arbeitsmittel. Bei dem „Einsatz im Betrieb“ handelt es sich um „Gebrauchen“, demnach um Verwendung von Arbeitsmitteln im Sinne des § 2 Abs. 2 der BetrSichV.Der § 5 der BetrSichV (Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel) enthält u.a. im Abs. 1 spezielle Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Danach darf der Arbeitgeber nur solche ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
Bei dem Flipchart handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung eines solchen Arbeitsmittels ist im § 14 BetrSichV geregelt. In Bezug auf Ihre Fragestellung ist § 14 Abs.2 BetrSichV relevant: "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können." Unter Abschnitt 3.3 des Anhangs 1 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern" wird zudem ausgeführt: "3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Wechselwirkungen bestimmt werden. Die Teile der Anlage sind als Arbeitsmittel anzusehen. Als Arbeitsmittel müssen die Regelungen des 2. Abschnittes der BetrSichV eingehalten werden. Der Arbeitgeber hat anhand einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen der Gasanlage festzulegen. Ferner sind die Personen zu benennen, die die erforderlichen Prüfungen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
Eine (arbeitsschutz-)rechtliche Grundlage für die Anordnung einer Blutuntersuchung beim "Spender" ist nicht ersichtlich. Gegen das Vorhandensein einer solchen rechtlichen Grundlage spricht auch die TRBA 250, Anhang 6 Nr. 6.1.3, die sich mit Nadelstichverletzungen beschäftigt. Danach gehören zu den durchzuführenden Maßnahmen nach einer Nadelstichverletzung "Recherchen zur Infektiosität ...
Stand: 27.04.2016
Dialog: 26486
Durchführung aller Tätigkeiten mit Notfallcharakter sind untersagtBei Tätigkeiten, die mit ständigem Gehen oder Stehen einhergehen, ist eine SitzgelegenheitbereitzustellenAufenthaltsverbot im Kontrollbereich beim Einsatz von ionisierenden StrahlenBeim Einsatz mobiler Röntgengeräte, z. B. im Gipsraum oder auf der Intensivstation, muss die werdende Mutter während des Röntgenvorgangs den Raum verlassen.Zulässig ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
Es ist eine Prüfung der Regalanlage vor der Inbetriebnahme erforderlich.Nach § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Weiterhin ist die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" mit einzubeziehen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42890
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist hier die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel" darf der Arbeitgeber "nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssenfür ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43022
Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770
Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vorzusehen. Somit auch für die Tätigkeiten mit Lösemitteln. Der genaue Wortlaut des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Absatz 2 lautet folgendermaßen: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 29577
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilu ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18438
Dem Betreuungspersonal ist der Zutritt der Strahlenschutzbereiche nach § 55 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) verboten, da sie keine begleitende Personen gem. § 2 Abs. 8 Nr. 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) sind. Begleitende Personen i. S. des StrlSchG sind Personen, die diese Tätigkeit freiwillig durchführen. Das Betreuungspersonal führt diese Begleitungen während der Arbeit aus (ber ...
Stand: 04.10.2024
Dialog: 19887
Bei Arbeiten an Toilettenanlagen kommt es zu Kontakt mit Abwasser und Fäkalien. Dabei handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung -BiostoffV-. In die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung sind bei Arbeiten an Toilettenanlagen immer mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Schutzstufe 1 (s. TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit bi ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrsbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden.Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 26545
der Einzelflaschensicherung eingeschränkt werden. Weitere Informationen sind in derBerufsgenossenschaftlichen Information aufgeführt. Zu beachten ist dabei die Betriebssicherheitsverordnung. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt der Arbeitgeber grundsätzlich die Frist, die Art und den Umfang der Prüfungen für die im Betrieb genutzten Arbeitsmittel eigenverantwortlich auf Grund seiner betrieblichen ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 1297
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.In § 6 ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 8210