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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland könnte das ArbZG auf Grund privatrechtlicher Vereinbarung gelten. Hierzu müssen die Vertragsparteien die Geltung des ArbZG bei einem Einsatz im Ausland ausdrücklich vereinbaren. Die rechtlichen Bestimmungen am ausländischen Arbeitsort ...
Stand: 26.04.2019
Dialog: 42685
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) richtet sich an jeden Arbeitgeber. Das bedeutet, dass sowohl der Generalunternehmer (für seine Beschäftigten) als auch der Subunternehmer (für seine Beschäftigten) einen Betriebsarzt / eine Betriebsärztin zu bestellen haben.In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gilt das Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass alle Personen, die sich auf dem Gebiet der BRD ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 43806
Feiertag gilt, fällt in dem Bundesland auch unter das grundsätzliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß ArbZG. In Bezug auf das Arbeitszeitgesetz gilt das sogenannte `Territorialprinzip`. Das heißt, die Feiertage an dem Arbeitsort, wo sie eingesetzt werden, sind zu berücksichtigen. Z.B.: der 6.1. (Heilige Drei Könige) ist in Bayern Feiertag, in NRW aber nicht; an diesem Tag darf in NRW gearbeitet ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 3867
Für deutsche Rechtsvorschriften gilt grundsätzlich das Territorialprinzip, dass heißt, sie gelten nur auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dieses gilt u. a. auch für das Arbeitsschutzgesetz- ArbSchG, das Arbeitszeitgesetz - ArbZG, Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - etc. Einige Rechtsvorschriften, wie z. B. das ArbSchG, das ArbZG ...
Stand: 06.02.2014
Dialog: 20311
Ein Büro ohne ausreichend Tageslicht und ohne ausreichende Belüftung wäre nach deutschem Recht unzulässig. Für die in Deutschland maßgeblichen Arbeitsschutzvorschriften, wie das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassen Arbeitsstättenverordnung gilt jedoch das Territorialprinzip, das heißt, sie gelten grundsätzlich nur auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Einige ...
Stand: 14.06.2017
Dialog: 6041
Für das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt das Territorialprinzip, das heißt, dass es grundsätzlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt. Bei einer Beschäftigung in Belgien finden die deutschen Vorschriften also dort keine Anwendung, auch wenn Sie in Deutschland wohnen. Dies schließt auch die im Mutterschutzgesetz verankerten finanziellen Ansprüche ein.Hinweise:Die Richtlinie 92 ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
Feiertag gilt, fällt in dem Bundesland auch unter das grundsätzliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß ArbZG. In Bezug auf das Arbeitszeitgesetz gilt das sogenannte `Territorialprinzip`. Das heißt, die Feiertage an dem Arbeitsort, wo sie eingesetzt werden, sind zu berücksichtigen. Z.B. ist Mariä Himmelfahrt im Saarland und in Teilen Bayerns Feiertag, in Baden-Württemberg aber nicht; an diesem ...
Stand: 02.01.2025
Dialog: 3950
Für die Anwendung der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- gilt das Territorialprinzip, d. h. die dort aufgeführten Vorschriften gelten für alle Beschäftigten, die in Deutschland beschäftigt werden, auch unabhängig davon, wo sich der Sitz des Unternehmens befindet. Für Beschäftigte eines deutschen Unternehmens in den Niederlanden gelten umgekehrt die niederländischen Gesetze und Verordnungen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 5145
In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gilt das Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass alle Personen, die sich auf dem Gebiet der BRD befinden, dem Recht und der Staatsgewalt der BRD unterliegen.Unter § 2 Absatz 1 Nummer 5 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) wird bestimmt, dass unter anderem die in den Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen zur Sicherheit ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 6553
) Impfempfehlungen für Auslandreisen an.Hinweis: Für Rechtsvorshriften des Arbeitsschutzes gilt grundsätzlich das Territorialprinzip, d.h. ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip grundsätzlich nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Unter Umständen kann es aber auch auf eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit ausstrahlen.Bei vorübergehender Entsendung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung im Ausland gelten weiterhin die Vorschriften des Unfallversicherungsträger, sofern Landesvorschriften ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
Deutschland (Territorialprinzip). „Ist der Arbeitsort dagegen im Ausland gelegen, so greift das MuSchG grundsätzlich nicht – es gelten dann die ausländischen Rechtsvorschriften. Anders ist dies nur, wenn der Beschäftigungsort im Wege einer Entsendung bloß vorübergehend im Ausland liegt; das MuSchG bleibt im Wege der Ausstrahlung gem. § 4 SGB IV umfassend anwendbar (BSG 4.7.1962, BSGE 17, 173 = NJW 1962 ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
. Wird am Sonntag gearbeitet, so muss innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden (§ 11 ArbZG).Der räumliche Geltungsbereich des ArbZG erstreckt sich gemäß § 1 Nummer 1 ArbZG über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Territorialprinzip) und die ausschließliche Wirtschaftszone. Dementsprechend unterliegen auch ausländische Beschäftigte den Regelungen des ArbZG, wenn diese in Deutschland tätig ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
Gemäß § 4 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches IV in Zusammenhang mit Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1 „Grundsätze der Prävention“, in der die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (u. a. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung) explizit genannt werden, gelten diese Vorschriften „auch für Personen, di ...
Stand: 28.05.2013
Dialog: 18625
die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Es ist weiterhin zu unterscheiden zwischen einer Arbeitstätigkeit innerhalb Deutschlands und dem grenzüberschreitenden Auslandsrückholdienst, bei dem ein gewisser Arbeitszeitanteil im Ausland anfällt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip grundsätzlich nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Frage ist daher, wie in diesem ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636