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Generell gilt nach der Baustellenverordnung (BaustellV) § 5 (3): "Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten wird durch die Maßnahmen nach §§ 2 und 3 nicht berührt." D. h. unabhängig von den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung (wie Vorhandensein eines SiGeKo oder Vorliegen eines SiGePlans) ist der Arbeitgeber nach den einschlägigen Vorschr ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
Die Anforderung an einen SiGe-Koordinator ist über die Baustellenverordnung (BaustellV) in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisiert. Die RAB 30 beschreibt die Anforderungen gegliedert in baufachliche-, arbeitsschutzfachliche- und spezielle Koordinatorenkenntnisse sowie die Berufserfahrung. Ein Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren sieht die BaustellV nicht vor. Die K ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 15356
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung als K ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigke ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gefordert. Der SiGeKo muss vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen zu ergreifen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten“ f ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
Es ist fraglich, inwieweit ein SiGe-Koordinator überhaupt verpflichtet ist Firmen zu „unterweisen“.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Pflicht seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.Aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung (BaustellV) lassen sich insofern nicht einmal grundsätzl ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden au ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
Ein besonderer Baustellenleiter muss durch die auftraggebende Firma nicht bestellt werden.Sofern der Auftraggeber (also der Bauherr) nicht in der Lage ist, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung selbst durchzuführen, muss ein externer Koordinator bestellt werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch geschehen.Dem Koordinator müssen allerdin ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter General ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Der Generalunternehmer kann im Rahmen der BaustellV nur als Beauftragter (Dritter) des Bauherrn tätig werden. Der Koordinator ist nach der BaustellV nur dem Bauherrn verpflic ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094
Ja, sofern er neben den erforderlichen Qualifikationskriterien wie - arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen - speziellen Koordinatorenkenntnissen über die erforderlichen baufachlichen Kenntnisse verfügt. In der Ziffer 4.1 der RAB 30 sind Anhaltspunkte für eine Bewertung der baufachlichen Kenntnisse vorgegeben. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2106
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, sofern der Bauherr diese Aufgabe nicht selbst wahr nimmt. Die Aufgaben des Koordinators sind in den Absätzen 2 und 3 des § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) genannt und in der RAB 30 konkretisiert. Der Bauherr wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatore ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
Da es sich hier aufgrund Ihrer Beschreibung um ein Bauvorhaben "eines Arbeitgebers" (Generalunternehmer) handelt, fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen Koordinator.Jedoch ist in diesem Fall zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird di ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Der Gesetzgeber verpflichtet den Bauherrn (Adressat der Baustellenverordnung - BaustellV) in § 2 Abs. 2 BaustellV, unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu übermitteln.Diese Vorankündigung muss mindestens die Angaben nach Anhang 1 BaustellV beinhalten.Unter dem Punkt 10 der RAB 10 wird ausdrücklich nochmals der Bauherr oder ein von ihm nach § 4 ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 10084
Die Baustellenverordnung enthält keine Aussage zum Zeitaufwand, der für die Koordinierung einer Baustelle erbracht werden muss. Einen Richtwert zur Erfüllung der Koordinationsaufgabe, ähnlich wie bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von den Personentagen oder dem Gefährdungspotenzial, ist also nicht vorgegeben. So lange hierzu keine Regelung existiert, wird zunächst „lediglich ...
Stand: 04.05.2018
Dialog: 6295