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und stillende Mütter dürfen nicht mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen beschäftigt werden, wenn der Grenzwert überschritten wird.Beim Umgang mit Gefahrstoffen, die nachweislich in die Haut eindringen, ist besonders darauf zu achten, dass Hautkontakt mit den Stoffen vermieden wird.Werdende Mütter dürfen keinen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Regelungen bezüglich persönlicher Schutzausrüstung, wie z. B. Atemschutz, sind unter § 9 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) getroffen. Danach muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und muss diese von den Beschäftigten benutzt werden, wenn eine Gefährdung beim Umgang mit Gefahrstoffen nicht durch andere der in § 9 Absatz 2 Nummer 1 und 2 GefStoffV genannten ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
. a. die Einwirkung chemischer Gefahrstoffe, biologischer Arbeitsstoffe und physikalischer Schadfaktoren nicht sicher ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen rechtzeitig auf Gefährdungen hinsichtlich Art, Ausmaß und Dauer zu überprüfen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen durchzuführen.Schutzmaßnahmen sind auch dann erforderlich, wenn von Schwangeren Zeit ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
Gefahrstoffen dürfen werdende Mütter keinesfalls beschäftigt werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßem Umgang den Gefahrstoffen ausgesetzt sind.Ein solcher Stoff ist beispielsweise das in Ottokraftstoffen enthaltene Benzol. Benzol ist ein überall in der Umwelt vorhandener Stoff. Bei der Beschäftigung einer Schwangeren wird dann unterstellt, dass sie diesem Stoff ausgesetzt ist, wenn die Belastung ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
Die Tätigkeit in der Chirurgie ist durch zahlreiche Gefahrenquellen charakterisiert wie: ionisierende Strahlen (mobile Röntgengeräte), chemische Gefahrstoffe (bestimmte Narkosegase, Desinfektionsmittel, Zytostatika...), psychische Belastungen beim Auftreten von Komplikationen, bei der Reanimation etc. Eine erhöhte Infektionsgefährdung ist durch operative Eingriffe gegeben.Hinzu kommt noch ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
-Württemberg.Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Mit einer behördlichen Genehmigung darf er sie bis 22 Uhr beschäftigen. (§ 5 MuSchG)Im Mutterschutzgesetz (§ 11) sind auch direkt Tätigkeiten genannt, die für eine werdende Mutter unzulässig sind, da sie für die schwangere Frau oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen. In Bezug ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Wann eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt, wird im § 11 Abs.1 MuSchG beschrieben. Eine unverantwortbare Gefährdung gilt u.a. dann als ausgeschlossen ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
mit infektiösen Patienten, Krankheitserreger, etc.).Verboten ist weiterhin eine Beschäftigung mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Grenzwert überschritten wird. Ebenso verboten ist der Umgang mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden (z. B. Halothan) oder erbgutverändernden Gefahrstoffen (z. B. Zytostatika ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
, Krankheitserreger etc.)Verboten ist weiterhin eine Beschäftigung mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Grenzwert überschritten wird sowie der Umgang mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden (z. B. Halothan) oder erbgutverändernden Gefahrstoffen (z. B. Zytostatika).Die Durchführung aller Tätigkeiten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Dias Mutterschutzgesetz ( MuSchG) verbietet die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Grenzwert überschritten wird. Generell verboten ist für werdende Mütter die Beschäftigung mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11094
auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.Die werdende Mutter darf mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, z. B. Ethylenoxid, nicht beschäftigt werden, wenn sie diesen Stoffen bei bestimmungsgemäßem Umgang ausgesetzt ist. Das kann z. B. beim Entladen und beim Transport in den Entgasungsschrank der Fall sein."Magensonden ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
auswirken (beispielsweise Nachtarbeit). Auch bestimmte Gefahrstoffe oder Biostoffe, die nicht zwangsläufig Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Frau haben müssen, können sich über die Laktation auch auf das zu stillende Kind übertragen. Insofern muss die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers alle relevanten Gefährdungen für Stillende erheben und die erforderlichen ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
Der angesprochene Besichtigungstermin fällt nicht unter das generelle Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen "sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet". Nac ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
Umgang mit diesen biologischen Arbeitsstoffen haben. Wassermischbare Kühlschmierstoffe sind Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Deshalb sind bei der Beschäftigung schwangerer und stillender Frauen mit diesen Stoffen insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: Sind Arbeitsplatzgrenzwerte im Sicherheitsdatenblatt angegeben, dürfen schwangere und stillende Frauen hiermit nur ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
(z. B. beim Lagern von Patienten) und mögliche Infektionen mit Krankheitserregern. Bei der Infektionsgefährdung ist zusätzlich zu der Gefährdungsbeurteilung der aktuelle Immunstatus der Schwangeren zu überprüfen. Eine ausreichende Immunität schützt vor Infektionen.Liegt der Immunisierungsnachweis nicht vor, ist eine sofortige Umsetzung an einen Arbeitsplatz in einem geeigneten Tätigkeitsbereich ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224