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zum validierten Prozeßablauf angesehen werden (TRGS 513 Ziffer 5.7 Abs. 4).Im Krankenhaus sind bei u.a. Tätigkeiten, bei denen mit schneidenden oder stechenden Gegenständen umgegangen wird wie z. B. Skalpellen oder Injektionsnadeln, die mit Blut, Serum, Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, Handschuhe als Schutzmaßnahme nicht ausreichend, weil ein Verletzungsrisiko weiterhin besteht. Unzulässig ist somit ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
).Hinsichtlich der biologischen Gefährdung wird im Bereich der Patientenaufnahme i.d.R. kein erhöhtes Potential angenommen. Ausnahmensituationen sind möglich, z. B. H1N1-Pandemie.Auf die Informationen des Merkblatts der Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus" weisen wir hin. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
Schutzmaßnahmen erforderlich sind und die schwangere Frau an einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz umgesetzt werden kann und wenn beides nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.Fazit: Das betriebliche Beschäftigungsverbot bezieht sich nur auf den Arbeitsplatz des Arbeitgebers 1 (Krankenhaus). Der 2. Arbeitgeber (Arztpraxis) muss, wie zuvor beschrieben ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Für werdende Mütter in einem Krankenhaus sind u.a ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Im Mutterschutzgesetz (MuSchG) werden die zum Schutz der werdenden Mutter einzuhaltenden Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aufgeführt. Für den Bereich der Onkologie findet sich eine diesbezügliche Konkretisierung in dem Merkblatt der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus". (Hinweis: Das Merkblatt ist aktuell nicht verfübar, da es sich inhaltlich noch ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
ist, die Arbeitnehmerin an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. Erlaubt sind allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten, Medikamenten- und Hilfsmitteldepot-Verwaltung, voroperative Beratung und Betreuung von nicht infektiösen Patienten, Messung von Vitalfunktionen etc.Auf die Informationen des Merkblatts des Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus" weisen wir hin ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Erfasst werden die Gefährdungen, die bei der Arbeit bzw. im Rahmen beruflich bedingter Tätigkeiten oder bei der Ausbildung entstehen und das allgemeine Lebensrisiko übersteigen (Nr. 3 Abs. 2 AfMu-Re ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
beschäftigt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten ist. Die in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern genannten Hygiene- und persönlichen Schutzmaßnahmen sind einzuhalten, es sind persönliche Schutzkleidung und Hautschutzmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und ggf. für Feuchtarbeit ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus § 13 und § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG) und ärztlichen (per ärztlichem Attest, § 16 Abs. 1 MuSchG) Beschäftigungsverboten unterschieden:1. Betriebliche Beschäftigungsverbotegelten für alle werdenden und stillenden ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
einzubeziehen. Weitere umfangreiche Informationen zur Fragestellung bietet das Merkblatt "Werdende Mütter im Krankenhaus" der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.Hinweis:Auf die Informationen unter www.mags.nrw/mutterschutz weisen wir hin. ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Die Tätigkeiten bei der Gebäudereinigung sind vielfältig. Ein Teil dieser Arbeiten wird aus mutterschutzrechtlicher Sicht allerdings als problematisch angesehen. Dies gilt besonders für die Beschäftigung Schwangerer in Bereichen Krankenhausreinigung und Arbeiten in der Bettenstation.Neben Zeitdruck, Nachtarbeit und Arbeiten in beengten Verhältnissen mit anstrengender Körperhaltung kann u. a. die E ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
Nadelstichverletzungen ausgewertet sowie deren Ursachen beseitigt werden.In einigen Bundesländern wird diese Frage restriktiver gehandhabt. So verbietet beispielsweise Baden-Württemberg die Blutabnahme für Schwangere generell. (Siehe dortiges Merkblatt "Mutterschutz im Krankenhaus", Seiten 29 ff). Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher mit der Frage an die zuständige mutterschutzrechtliche Aufsichtsbehörde wenden. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Hilfestellung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen bietet der Leitfaden "Mutterschutz im Krankenhaus" der Gewerbeaufsicht Baden ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Mutterschutzgesetz – MuSchG) geeignete Schutzmaßnahmen gemäß der Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen hat, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen,2. Arbeitsplatzwechsel (erweitertes Direktionsrecht, § 315 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB),3. betriebliches Beschäftigungsverbot für Tät ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
medizinischer Instrumente").Natürlich muss sich der Arbeitgeber auch vergewissern, dass die Schwangere die empfohlene persönliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Schutzkleidung) konsequent trägt. In diesem Bereich sind solche Präventivmaßnahmen auch nicht praxisfern, sondern gehören zum Tätigkeitsfeld.In den KiTas hingegen sind diese Hygienemaßnahmen praxisfremd und nicht realisierbar. Das Tragen ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318