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Ja, der § 21a Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nur für Fahrzeuge, die den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegen. Alle anderen Fahrzeuge (einschließlich Ausnahmen und außerhalb des Geltungsbereiches) unterliegen grundsätzlich dem Arbeitszeitgesetz. Das würde in Ihrem Fall bedeuten, dass der Betonmischer den Regelungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegt. Für die Betonpumpe ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
Auch für selbstfahrende Unternehmer gelten die Lenk- und Ruhezeiten. Es gibt keine Ausnahmen für selbstfahrende Unternehmer von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Für Privatfahrten gilt folgendes:Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkominationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 18107
von mehr als 3,5 t sind daher aus dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen. Wenn eine Ausnahme zutrifft, brauchen die Fahrer dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahrtenschreiber zu verwenden. Ein vorhandener digitaler Fahrtenschreiber kann auf Modus "OUT" gestellt werden. Wird eine Fahrerkarte in den digitalen Fahrtenschreiber gesteckt ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 10 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.Wer Schaustellerin/ Schausteller ist, ist im Gewerberecht geregelt. In der Gewerbeordnung (Titel III Reisegewerbe) bzw. in der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 15276
Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Doppelwoche umfasst zwei aufeinanderfolge Wochen (siehe auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" Ziffern 3.3 und 3.4 ) ...
Stand: 16.02.2020
Dialog: 15563
den Firmensitz als Standort der Fahrzeuge aller Zweigniederlassungen des Betriebes bestimmt, dann ist jeweils vom Einsatzort des Fahrzeugs auszugehen. Dies gilt sowohl für Miet- als auch für eigene Fahrzeuge.Quellennachweis:Kommentar - Verlag Heinrich VogelArbeitszeit- und Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im StraßenverkehrRegister 2 – Fahrpersonalverordnung ...
Stand: 22.07.2012
Dialog: 8323
Die Vorschrift des § 21a Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist als Ergänzung zur VO (EG) Nr. 561/2006 zu sehen. Wesentliche Regelungsinhalte sind die Bereitschaftszeiten und die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten.Die Abgrenzung hinsichtlich der EG-Sozialvorschriften und dem deutschen Arbeitszeitgesetz besteht darin, dass in den EG-Sozialvorschriften die Lenkzeiten, die Fahrtunterbrechungen ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
Die Lenkzeit kann bei "außergewöhnlichen Umständen" überschritten werden. Die getroffene Aussage ist streng auszulegen.Im "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" heißt es dazu in Kapitel 3.12:"Ist es dem Fahrer auf Grund außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, rechtzeitig einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, so darf er, sofern die Sicherheit ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 20407
Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt. Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptau ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570
Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern von Standort des Unternehmens verwendet oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgenommen. Zur Ihren Fragen: 1. Trifft eine der beiden oben genannten Ausnahmen zu, dann muss die Fahrerkarte nicht gesteckt werden. Das Kontrollgerät ist auf „Out of Scope“ zu stellen. 2. Ja. Das Kontrollgerät ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
Gemäß § 18 Abs 1. Ziffer 1 der Fahrpersonalverordnung "Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85" - sind Fahrzeuge, die im Eigentum von Behörden stehen oder von diesen ohne Fahrer angemietet oder geleast sind, um Beförderungen im Straßenverkehr durchzuführen, die nicht im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen stehen, vom Anwendungsbereich der Verordnung ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbauender Anlagen oder das Erschließen ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15802
der Fahrpersonalverordnung. Für bestimmte Beförderungen gelten Ausnahmen. Die Fahrpersonalverordnung stellt also nicht auf die Unternehmen, sondern auf die Fahrer ab. Der Unternehmenszweck spielt keine Rolle, entscheidend ist, dass die Fahrt der gewerblichen Güterbeförderung dient und das zulässige GG 2,8 t bis 3,5 t beträgt. Hinweis: Bei Fahrzeugen, die der Güterbeförderung dienen und deren höchstzulässiges Gesamtgewicht ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
sowie den Witterungseinflüssen anzupassen.Tarifverträge gelten nur dann, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tarifgebunden sind oder im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verwiesen wird. Ob entsprechende Regelungen getroffen sind, müsste im Einzelfall, ggf. unter Beteiligung der Tarifparteien (z.B. IG Bau, Agrar, Umwelt, Arbeitgeberverband ), geklärt werden.Ohne die Anwendung tarifvertraglicher Ausnahmen ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gelten (Ausnahme: Er arbeitet während der Fahrt, z.B. durch Bearbeitung von Akten und Achtung: obige 45-Minuten-Regelung beachten!).Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde Kontakt aufzunehmen und die fahrpersonal- bzw. arbeitsschutzrechtliche Bewertung zu klären. ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
(EG) Nr. 561/2006 Hinweis: Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 schließt in Artikel 3 [Ausnahmen] Fahrzeuge die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet werden, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt, aus ihrem Geltungsbereich aus. Die FPersV regelt für die Fahrer dieser ausgenommenen Fahrzeuge, mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer, auf der Grundlage der Ermächtigungsnorm ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814