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nicht die Gefahrstoffverordnung, sondern es gelten die folgenden Vorschriften:„Für die Beförderung gefährlicher Güter gibt es das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn /Binnenschifffahrt (GGVSEB) in Verbindung mit dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR). Hierzu gibt es eine Reihe zusätzlicher Verordnung und Richtlinien ...
Stand: 04.11.2024
Dialog: 44010
Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19332
Gemäß Ziffer 8 des Anhangs II der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind im Abschnitt 8 eines Sicherheitsdatenblattes die geltenden Grenzwerte für eine berufsbedingte Exposition anzugeben. Kann eine Exposition auftreten, sind die Grenzwerte anzugeben. Neben den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) nach der TRGS 900 www.baua.de/trgs für die inhalative Exposition gibt es für einige Stoffe ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 14276
-Verordnung (Verordnung (EG) 1907/2006). Es gibt keinen Verweis auf eine Norm bezüglich der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern im Verordnungstext. Die REACH-Verordnung ist rechtverbindlich:"Ein Lieferant eines Stoffes oder eines Gemischs stellt dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemischs ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung, • wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
Gefahrstoffverordnung).Problematisch wäre ein solches Vorgehen, selbst wenn es rechtlich zulässig wäre, aus den folgenden Gründen:Es gibt verschiedenen Arten von Stoffen. Es gibt Stoffe, die über eine sogenannte "Legaleinstufung" verfügen. Das sind Stoffe die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gelistet sind und dort per Gesetz eingestuft wurden. Der Großteil der Stoffe ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 18217
weiterzugeben.Eine Ausnahme von dieser Pflicht gibt es bei Lebensmitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nur für "für den Endverbraucher bestimmte Gemische in Form von Fertigerzeugnissen" (einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen und Aromastoffen in Lebensmitteln (Artikel 2 Abs.6 REACH)). Diese für den Endverbraucher bestimmten Stoffe und Gemische in Form von Fertigerzeugnissen ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
In den von der Europäischen Chemikalienagentur (EChA) erstellten "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" wird zur Notrufnummer mit Bezug auf Anhang II der REACH-Verordnung ausgeführt, dass grundsätzlich Angaben zu Notfallinformationsdiensten zu machen sind. Gibt es in dem Mitgliedstaat, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, eine öffentliche Beratungsstelle ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 15625
ist und wenn es Unsicherheiten Ihrerseits gibt, wäre es sinnvoll das Sicherheitsdatenblatt an die für die Chemikalienüberwachung zuständige Behörde abzugeben. In NRW sind für Hersteller, Importeure und den Großhandel die Bezirksregierungen zuständig. Für den Einzelhandel sind die Kreisordnungsbehörden bzw. die kreisfreien Städte zuständig. ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42408
zum Aufbewahren von SDB und ihren geänderten Fassungen" konkretisiert: "In diesem Text (und in der überarbeiteten Fassung von Anhang II) gibt es keinen Hinweis auf eine Pflicht der Akteure in der Lieferkette, Kopien von SDB und/oder überholten Fassungen davon über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Sowohl die Lieferanten von SDB als auch potenziell deren Abnehmer sollten diese Dokumente als Teil ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
Konzentrationsgrenzwert liegen, sind in Abschnitt 3.2 des SDB anzugeben.Auch anzugeben sind Stoffe, für die es Grenzwerte der Union für die Exposition am Arbeitsplatz gibt und Stoffe die persistent, bioakkumulierbar und toxisch beziehungsweise sehr persistent und sehr bioakkumulierbar sind – jeweils unabhängig von ihrer Konzentration.Abschnitt 8 Anhang II der REACH-VO regelt u. A. die Angabe von geltenden Grenzwerten ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
:"Ist dem Gemisch ein eindeutiger Rezepturidentifikator (UFI) nach Anhang VIII Teil A Abschnitt 5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zugewiesen und ist dieser UFI im Sicherheitsdatenblatt angegeben, so ist der UFI in diesem Unterabschnitt anzugeben."Das bedeutet: Gibt es einen UFI-Code (UFI nicht erforderlich für Gemische zur Forschung- und Entwicklung) und wird er im SDB angegeben, dann muss er in Abschnitt 1.1 ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43846
im Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen. Eine eindeutige Zuordnung ist nur dann gegeben, wenn Produktname und Herstelleradresse auf Kennzeichnungsschild und Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen. Sofern es hier Abweichungen gibt, muss vor der Verwendung abgeklärt werden, ob die Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt sich auch tatsächlich auf das fragliche Produkt beziehen.Vorausgesetzt, das Produkt wird vom erneuten ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
GefStoffV i.V.m Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblätter mitliefern, da es sich um Gefahrstoffe handelt. Informationen für den Einsatz von Narkosegasen gibt die TRGS 525 " Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" (www.baua.de/TRGS/). Auf Kapitel 14 der DGUV Information 213-032 weisen wir besonders hin. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15951
Sicherheitsdatenblätter werden aufgrund von Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) erstellt. Nach Art. 31 Abs. 5 REACH-Verordnung sind Sicherheitsdatenblätter in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorzulegen, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat bestimmt/die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas a ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
den Kriterien nach Anhang XIII enthält oder aus anderen als den in Buchstabe a angeführten Gründen in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen wurde oderc) einen Stoff enthält, für den es gemeinschaftliche Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz gibt.(4) Sofern dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird, braucht das Sicherheitsdatenblatt ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42707
Die zuständigen Aufsichtsbehörden finden Sie unter diesem Link:https://lasi-info.com/ueber-den-lasi/arbeitsschutzbehoerden-der-laenderSie haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Behörde für Ihren Unternehmenssitz zu wenden. Diese wird dann die Behörde des Unternehmens kontaktieren, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung stellt. Alternativ können Sie sich auch direkt an die zustän ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 42682
Für Forschungsunternehmen gelten - bezogen auf das Sicherheitsdatenblatt - dieselben Regelungen wie für jedes andere Unternehmen.Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44060
Unter Artikel 31 Punkt 9. der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Verordnung) ist festgelegt:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich,a) sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden;b) sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde;c) sobald eine Beschränkung er ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 11885
Es ist die deutsche Fassung zu verwenden. In Deutschland gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Die Vorschriften in Amerika können sich deutlich von denen in Europa und Deutschland unterscheiden. Wie unter dem Punkt 70.1 der RSEB nachzulesen ist, sind die USA, im Gegensatz zu Deutschland, kein ADR Vetragsstaat und müssen sich dementsprechend auch nicht an diese Vorschriften halten. In Art ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42414
Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant eines Stoffes ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861