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. auch § 13 Abs.1 Nr. 4 ArbSchG).Wesentlich ist jedoch, dass der Arbeitgeber / Geschäftsführer demjenigen, der Arbeitgeberpflichten wahrnimmt, die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanziellen Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt. Insoweit kann der Geschäftsführer seinen technischen Leiter dazu beauftragen, die Mängelbeseitigung aus den Sicherheitsbegehungen vorzunehmen.Der ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
wahrnimmt, sorgfältig auswählt und die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanzielle Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt, damit die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung im Arbeitsschutz möglich ist. Die Übertragung der Unternehmerpflichten hat schriftlich zu erfolgen. D. h. eine Pflichtenübertragung ist möglich und ausreichend, wenn der beauftragten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
Zur Frage, wer Adressat im Betrieb zur Umsetzung der entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Pflichten im Falle einer Insolvenz ist, gilt folgendes: Im Rahmen eines (Plan)Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein Insolvenzverwalter tätig. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers werden in solchen Fällen privaten Amtsträgern zur Ausübung überwiesen, ohne dass diese dadurch selbst Rechtsträger werd ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
auf Baustellen oder an Bildschirmgeräten,und sie anhand dieser Informationen zu unterweisen.(2) Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen im Gefahrenfall erstrecken, insbesondere auf1.die Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen,2.die Erste Hilfe und die dazu vorgehaltenen Mittel und Einrichtungen und3.den innerbetrieblichen Verkehr...."Zu den oben genannten Punkten gehört ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42508
. (zu finden über www.dguv.de/publikationen)Hieraus ergibt sich, dass eine Pflichtenübertragung auf zuverlässige und fachkundige Personen möglich ist. Hier sollte beachtet werden, dass diese auch realistisch ist. Maßgebend für die Übertragung der Pflichten ist, dass derjenige über ausreichende sachliche, personelle und organisatorische Mittel verfügt und befugt ist, die erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
zu sorgen, dass die von ihm bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllt, d. h. sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben anzuhalten.Er hat sie aber genauso auch bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen (§ 5 Abs ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42360
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Die Anforderungen werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme, nach jeder Montage und/oder wiederkehrenden Prüfungen erfüllt ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362
der Arbeitsschutzaufgabe organisatorisch geeignet und sinnvoll ist. Mit der Pflichtenübertragung übernimmt der Beauftragte Verantwortung für die ihm übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz. Der Vorgesetzte bleibt dennoch dafür verantwortlich, dass derjenige, dem die Pflichten übertragen wurden, auch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, Befugnisse über finanzielle Mittel und Weisungen erhalten hat, um ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
und Mittel zur Verfügung zu stellen.Diese Verpflichtung trifft nicht alleine den Arbeitgeber der Sicherheitsfachkraft, sondern im Falle eines externen Dienstes auch den Auftraggeber. Wenn der Arbeitgeber sich für einen externen Dienst entscheidet, ist er zwar Auftraggeber, aber die Sicherheitsfachkraft ist von ihm bestellt worden. Dementsprechend hat der Auftraggeber auch benötigte Räumlichkeiten ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 18265
ArbSchG unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie2. Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
Signatur zulässig ist, findet sich in den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht. Diese Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 126 "Schriftform". Hier heißt es:"(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.(2 ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 26845
sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. ... Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
ein Zusatzangebot zu erforderlichen Unterweisungen sein.Da in einigen Vorschriften konkrete Dokumentationspflichten benannt sind, ist eine Diskussion der rechtssicheren Dokumentation der Online-Schulung nicht zielführend. In der Praxis werden durchgeführte Schulungen meistens ebenfalls in separaten Dokumenten mittels Gegenzeichnung der Unterwiesenen dokumentiert.Wir empfehlen Ihnen, die konkrete Ausgestaltung ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 5784
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte nehmen im Betrieb eine Sonderstellung ein. Sie sind in der Lage, unbeirrt von etwaigen Gegenmeinungen das zu verlangen, vorzuschlagen, zu beanstanden usw., was im Interesse der Gesundheit und Sicherheit erforderlich ist. Sie können also nicht gezwungen werden, bestimmte Ansichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzunehm ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
) über Arbeitsschutzmaßnahmen- Regeln arbeitsmedizinischer Vorsorge beachten- Anzeige von Unfällen- Bereitstellung der finanziellen Mittel für Regelwerke, Körperschutzmittel Arbeitsschutzmaßnahmen. Eine unvollständige Information des Vorsitzenden und der Vorstandskollegen bezüglich der Bedeutung des Arbeitsschutzes und die Konsequenzen von Versäumnissen in diesem Bereich führt nicht zu einer Entlastung. Die Aufgaben leiten ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472