Ergebnisse 1 bis 20 von 101 Treffern
Fußböden von Schreinereien sollten hinsichtlich der Rutschhemmung nach Bewertungsgruppe R11 eingeordnet werden. Soweit die Fußböden frei von rutschfördernden Stoffen sind, ist auch eine Einordnung nach Bewertungsgruppe R10 möglich.Begründung:Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 42929
Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften a ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12830
In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich folgende Definitionen:"3.1 Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht.3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für ...
Stand: 06.09.2022
Dialog: 13195
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräum ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
zur ArbStättV).Bezüglich der konkreten Ausführung des Geländers werden in der ArbStättV keine Festlegungen getroffen. Dazu sind die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen" sowie DGUV Information 208-005 heranzuziehen. Darin wird u. a. erläutert, dass Geländer so ausgeführt sein müssen, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Grundsätzlich ist das Füllstabgeländer mit senkrecht ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsgebiete zu betrachten. Zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts können und dürfen wir keine Aussage treffen. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht zum Schutz gegen Absturz sind im Anhang der Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
Grundsätzliche Anforderungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände finden sich unter Nummer 2.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese werden konkretisiert durch die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Nähere Erläuterungen sind unter Punkt 4.3 Gefährdung durch herabfallende Gegenstände und 4.4 Rangfolge ...
Stand: 04.12.2023
Dialog: 24407
Ja, die Fußleiste muss im Bereich von Treppen mitgeführt werden, da die Fußleiste bereits ein Bestandteil des Knieleistengeländers ist.Die Forderung nach einer Fußleiste ergibt sich aus der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Unter dem Punkt 4.4 ist hier u. a. Folgendes nachzulesen:"Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559
Weder in der Arbeitsstättenverordnung noch in der konkretisierenden ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden Einschränkungen hinsichtlich der Höhe von Regaleinheiten im Verlauf von Fluchtwegen genannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei hat er insbesondere auch den Schutz ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 12439
grenzen, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte in die Gefahrenbereiche gelangen.(3) Die Arbeitsplätze und Verkehrswege nach den Absätzen 1 und 2 müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert und gut sichtbar als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sein. Zum Schutz derjenigen, die diese Bereiche betreten müssen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen."Konkretisiert ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42591
Anforderungen zum Schutz gegen Absturz findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im. Unter Nummer 2.1 wird aufgeführt, dass Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der ASR A2.1 "Schutz ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
und müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen versehen sein. An eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen darf eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m aufweist." Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gerfahrenbereichen" konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
Der § 3a Abs. 1 der Arbeitsstätttenverordnung (ArbStättV) fordert, dass beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Bei der Gestaltung ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Nein, die Sicherung mit einer Kette ist nicht ausreichend.Grundlegende Anforderungen an eine Arbeitsstätte ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Zu der Thematik "Absturz" ist insbesondere der Punkt 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" des Anhangs zu beachten. Hier ist folgendes nachzulesen:"Arbeitsplätze ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
anzubringen. Umwehrungen sind Geländer, feste Abschrankungen, Brüstungen oder ähnliche Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz (siehe auch Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände, Betreten von Gefahrenbereichen". Fazit: Zugänge und Austritte von Steigleitern müssen gegen Absturz gesichert sein. Die konkreten Maßnahmen sind generell im Rahmen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“).(8) Die Geländer müssen so ausgeführt sein, dass sie in der angebrachten Mindesthöhe eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m aufnehmen können. (9) Geländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Das Füllstabgeländer mit senkrecht ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43104
in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 30307
Bereits die alte Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV vom 20. März 1975 hatte die Forderung nach Absturzsicherungsmaßnahmen bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, bei denen Absturzgefahren bestehen, zum Inhalt (§§ 12, 14 ArbStättV, alt).In der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797