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Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine geeignete Arbeitsorganisation zu sorgen (§ 3 ArbSchG). Nach § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. Zu den Gefährdungsarten führt § 5 Abs. 3 Nr. 4 ArbSchG aus: "Eine Gefährdung kann ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 42586
Gefährdungsbeurteilung wird meist individuell entwickelt, da die einzelnen Rahmenbedingungen verschieden sind. Wir empfehlen, sich ggf. vor Ort von einem Fachmann beraten zu lassen. Auch weisen wir daraufhin, dass die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitgeber liegt. Die Betriebsärztin kann, wie auch die Sicherheitsfachkraft, dabei beratend tätig werden. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4019
: Bei den Schichtfolgen werden vorwärtsrollierende Schichtfolgen (erst Früh-, dann Spät-, dann Nachtschicht) als arbeitwissenschaftliche Erkenntnisse empfohlen. Es müssen schon gewichtige Gründe vorliegen, die vom Betriebsarzt, der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsrat mitgetragen werden, um ein Abweichen von der vorwärtsrollierenden Schichtfolge zu rechtfertigen. ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5977
Für abweichende Regelungen auf der Grundlage von § 7 Arbeitszeitgesetz ist keine Abstimmung mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gefordert. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4397
u.a. die Aufgabe darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Ähnliche Festlegungen sind in den Personalvertretungsgesetzen getroffen.Auch die betriebliche Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt können angesprochen und auf die Problematik hingewiesen ...
Stand: 27.05.2025
Dialog: 5359
Ob individuelle oder kollektive Regelungen im Unternehmen vorteilhafter sind, hängt sehr stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. In den Unternehmen gibt es sehr unterschiedliche Regelungen: manche Betriebe kommen mit einer Betriebsvereinbarung zurecht, die in einem gemeinsamen Prozess zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erarbeitet wurde. Schriftlich festgelegte Regelungen fördern zudem ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 3379
(Arbeitgebervertreter, Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeaufragte) anregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachfragen.Ist das Problem innerbetrieblich nicht zu lösen, sollten Sie eine entsprechende Frage/Beschwerde direkt an die vor Ort zuständige Arbeitsschutzhörde richten. Auf die Rechte der Beschäftigten gemäß § 17 Arbeitsschutzgesetz weisen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 15934
können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses (Arbeitgebervertreter, Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragte) anregen, das Thema .Arbeitszeit/Sonntagsarbeit. in einer Sitzung des Arbeitsschutzausschusses zu erörtern und das Ergebnis nachfragen.Auf die Informationen zum Thema Arbeitszeit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein ...
Stand: 02.10.2018
Dialog: 1974
Tarifvertrag schriftlich vereinbart und können individuell je Betrieb gestaltet werden.Eine gesetzliche Regelung zu der Anzahl/Höhe an Minusstunden existiert prinzipiell nicht. Dies kann und sollte aber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Betriebsrat individuell schriftlich vereinbart werden.Ein Jahresarbeitszeitkonto sollte einen Saldo von 150 Plus-/Minusstunden nicht überschreiten. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 16354
- bzw. Minusstunden keine gesetzlichen Regelungen gibt, sollte hierzu grundsätzlich eine schriftliche Arbeitszeit- bzw. Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten bzw. Betriebsrat getroffen werden. ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18187
die Übernahme der abweichenden tariflichen Regelungen nach § 7 Abs. 1, 2 und 2a ArbZG in Betrieben nicht tarifgebundener Arbeitgeber durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung (vgl. Anzinger/Koberski "Kommentar zum Arbeitszeitgesetz", 3. Auflage, Rd. 72 zu § 7).Wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, kann die Übernahme durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung hat während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für den Beschäftigten zu erfolgen. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder von ihm schriftlich damit beauftragten ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 5995
Tätigkeiten von Betriebsratsmitgliedern stehen im wohlverstandenen Interesse auch des Arbeitgebers. (s. Urteil des OVG NRW 4 A 1403/08 vom 10.05.2011, Rd.Nr. 71, 77, 88) Dieses Urteil bezieht sich zwar auf die Teilnahme an Betriebsversammlungen, stellt aber viele Aspekte des Zusammenspiels von Betriebsverfassungsgesetz - BetrVfG und Arbeitszeitgesetz - ArbZG klar.Die Begriffe der Arbeitszeit im Be ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
daher sinnvoll, die Vorgehensweise für die Genehmigung von Zweitbeschäftigungen im Betrieb schriftlich klar zu regeln. Dies kann bereits im Arbeitsvertrag erfolgen, aber auch in einer Unterweisung der Mitarbeiter. Der Arbeitnehmer hat sich aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes an diese Weisung zu halten.Der Kommentar Anzinger/Koberski weist zu § 3 ArbZG auf Folgendes hin:„Wird die Höchstarbeitszeit im zweiten ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 11861
zur Arbeitszeitgestaltung vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das wird auch dadurch deutlich, dass die unter § 22 und § 23 ArbZG genannten Bußgeld- und Strafvorschriften sich an den Arbeitgeber richten. Der Arbeitgeber kann seine Verantwortung nach dem Arbeitszeitgesetz nur auf Beschäftigte mit Vorgesetztenfunktion schriftlich übertragen, wenn er diese Vorgesetzten oder Führungskräfte wie ein Arbeitgeber ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
zugelassen werden, die Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitsnehmer nicht gefährdet wird. Der Arbeitnehmer muss dieser Verlängerung schriftlich zustimmen (vgl. § 7 Abs. 7 ArbZG ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636