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- oder Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe zu vermeiden. (Abschnitt 2.5 der TRBA 250)Der Arbeitgeber hat nach § 8 Absatz 4 Nummer 4 der Biostoffverordnung zusätzlich Persönliche Schutzausrüstung (PSA), einschließlich Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, wenn bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung durch Infektionserreger auszuschließen oder hinreichend ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43792
, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen zu Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder. Abweichungen vom technischen Regelwerk können vom Arbeitgeber eigenverantwortlich durchgeführt werden, wenn die Sicherheit durch alternative Maßnahmen auf andere Weise gewährleistet ist.Im Punkt 5.3 Absatz 1 wird gefordert, dass Laboratorien gegenüber anderen Bereichen, in denen keine Tätigkeiten ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
sind von der Privatkleidung getrennt aufzubewahren.(6) Mikrobiell verunreinigte Kleidung darf nicht zu Hause gereinigt werden.(7) Sofern Privatkleidung als Arbeitskleidung getragen wird und die Möglichkeit der mikrobiellen Verunreinigung bei der Arbeit besteht, gelten sinngemäß die Absätze (3), (5) und (6)."Bei Krankenhäusern ist zudem die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 44117
ist ein integrierter Ansatz zur Minimierung des Risikos von Nadelstichverletzungen (NSV) unter Ausschöpfung aller technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung des Prinzip TOP hat zu erfolgen.In Absatz 4 der TRBA 250 wird festgelegt, dass Sicherheitsgeräte bei Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme aufgrund einer erhöhter Infektionsgefährdung oder Unfallgefahr ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43445
In der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist unter Punkt 5.3 "Schutzstufe 2" Absatz 23 u. a. Folgendes gefordert:"[...] Schutzhandschuhe sind in Abhängigkeit von der Tätigkeit zu tragen, immer jedoch dann, wenn die Hände Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen, potenziell ansteckenden Materialien ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 14432
als Arbeitskleidung getragen wird und die Möglichkeit der mikrobiellen Verunreinigung bei der Arbeit besteht, gelten sinngemäß die Absätze (3), (5) und (6)." ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42535
Händewaschplätze mit fließendem warmem und kaltem Wasser, Direktspender für Händedesinfektionsmittel, hautschonende Waschmittel, geeignete Hautschutz- und -pflegemittel und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt werden (Punkt 4.1.1 Absatz 1 TRBA 250). Die Handwaschbecken sind mit Armaturen auszustatten, welche ohne Handberührungen bedienbar sind. Geeignet sind z. B. haushaltsübliche Einhebelmischbatterien ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 6798
Wirkungen zu verhindern."Nach Punkt 5.2.1 Absatz 2 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sollen Oberflächen (Arbeitsflächen, Fußböden) leicht zu reinigen und müssen beständig gegen die verwendeten Stoffe und Reinigungsmittel sein.Hierzu zählen zählen auch die Stühle. Diese sind ebenfalls mit einer leicht zu reinigenden ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6607
Eigenschaften betrachtet. Dort heißt es unter Absatz 5: Exkrete und Sekrete von Patienten unter CMR-Therapien sind nicht als Gefahrstoffe einzustufen. Deswegen sind beim Umgang mit Körperflüssigkeiten und bei der Beseitigung von Erbrochenem die arbeitshygienischen Grundregeln gemäß dem Hygieneplan ausreichend und zu beachten.Nach der DGUV Information 207-007 "Zytostatika im Gesundheitsdienst" kann man selbst ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 24988
den von Ihnen beschriebenen Anforderungen unter Ziffer 4.4.2 (7) wird in der TRBA 213 unter Ziffer 3.3 (Gefährdungen durch Biostoffe) im Absatz 6 darauf verwiesen, dass bei der Beschaffung von Informationen für die Gefährdungsbeurteilung auch tätigkeitsbezogene Faktoren, z. B. Sichtkontrollen zu beachten sind.Die Durchführung von Sichtkontrollen ist also keine "verbotene" Tätigkeit i.S. der BiostoffV i.V ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 43565
Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
werden; ein Nachdrücken des Sammelgutes mit der Hand ist nicht zulässig.Die TRBA 500 fordert u. a. unter Punkt 4.3 Absatz 4, dass Abfälle mit biologischen Arbeitsstoffen in geeigneten Behältnissen zu sammeln sind. Unter Berücksichtigung der Ausführungen in der TRBA 213 Punkt 4.4.2 Abs. 7 sind zur Belastungsminimierung durch Bioaerosole im Betrieb grundsätzlich Abfallbehälter mit Deckel zu verwenden.Eine ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 15399
und Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung (allgemein)" u. a."(1) Der Arbeitgeber hat nach § 8 Absatz 4 Nummer 4 BioStoffV zusätzlich Persönliche Schutzausrüstung (PSA), einschließlich Schutzkleidung, gemäß den Nummern 4.2.7 bis 4.2.10 in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen, wenn bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung durch Infektionserreger ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 20798
Tätigkeit sehr starken Verschmutzungen ausgesetzt sind. Gemäß Absatz 4 sollen bei Umkleideräumen mit mehreren Zugängen Ein- und Ausgang getrennt sein. Ist der Umkleideraum für eine gleichzeitige Benutzung von mehr als 100 Beschäftigten bestimmt, so müssen die Ein- und Ausgänge ebenfalls getrennt sein.Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 43741
Tätigkeiten der Beschäftigten des Bauhofs fallen zwar nicht in den Anwendungsbereich der TRBA 230, jedoch können die Informationen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden.Unter dem Anhang 2 Nummer 2.1.2 Absatz 6 ("Organisatorische Maßnahmen") finden sich folgende Informationen zum Umgang mit Tierkadavern:"Tierkadaver und kontaminierte Tierprodukte sind so zu lagern, zu transportieren ...
Stand: 26.09.2024
Dialog: 27327
Bezüglich der Entsorgung benutzter spitzer, scharfer oder zerbrechlicher Arbeitsgeräte ist Nummer 4.2.5 Absatz 6 der TRBA 250 relevant. Dort ist folgendes nachzulesen:"Gebrauchte spitze und scharfe medizinische Instrumente einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus sind unmittelbar nach Gebrauch durch den Anwender in Abfallbehältnissen zu sammeln. Die Abfallbehältnisse müssen den Abfall ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 7857