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. Die beim Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV verbleibenden ärztlichen Unterlagen müssen nach der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nummer 6.1 -Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen- mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Sie sind mindestens 40 Jahre aufzubewahren soweit sie Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen oder Zubereitungen der Kategorie K 1 oder K 2 ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42228
wie oben ausgeführt, muss der Arzt nach § 6 Absatz 3 ArbMedVV den untersuchten Beschäftigten auf Wunsch die Untersuchungsergebnisse zur Verfügung stellen und in jedem Falle eine Vorsorgebescheinigung mit den o. g. Angaben ausstellen.Auch in der Arbeitsmedizinischen Regel "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen" (AMR 6.1) wird unter Punkt 4 "Verantwortlichkeiten" Absatz 1 dargelegt:"Der Arzt ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 22694
Die Prüfung von Arbeitsmitteln (wie z. B. Hubwagen) richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 2726
● Wirksamkeit und Funktion der getroffenen Schutzmaßnahmen● Ergebnis der Prüfung● Frist bis zur nächsten wiederkehrenden PrüfungAufzeichnungen und Prüfbescheinigungen sind während der gesamten Verwendungsdauer aufzubewahren. Alternativ können die Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Die Prüfergebnisse können im Rahmen der Aktualisierung ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Weiterhin sind die Absätze 5 und 6 der GefStoffV relevant. Hier heißt es: "(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
durchgeführt hat. Fristen für die Aufbewahrung dieser ärztlichen Unterlagen finden sich in der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 6.1. Angaben zu einer möglichen Übergabe der ärztlichen Unterlagen von einem Betriebsarzt auf seinen Nachfolger werden hier nicht gemacht. Es finden sich aber in einigen spezifischen Rechtsvorschriften entsprechende Regelungen, z.B. im § 127 der Strahlenschutzverordnung.Allgemeine ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten. (6) Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können." Der Begriff "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist im § 2 Abs.5 GefStoffV definiert: "Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 28215
des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt."In der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 6.1 "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen" finden sich für bestimmte Tätigkeiten abweichende Aufbewahrungsfristen. In den Vorbemerkungen zur AMR Nr. 6.1 wird diesbzgl. ausgeführt ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
Nach der Anlage 6 "Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich" zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (kurz: 2. SprengV) dürfen im Arbeitsraum Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die der Lagergruppe 1.4 und den Verträglichkeitsgruppen G oder S zugeordnet sind, in einer Menge bis zu 10 kg (Nettoexplosivstoffmasse) aufbewahrt werden.Die Anforderungen an die Aufbewahrung ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 43870
Unter der Nummer 7.4 Aufbewahrung der Prüfergebnisse der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" ist Folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse nach Abschnitt 7.1 und die durchgeführten Maßnahmen in einem Prüfbuch oder in einer Datei dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. Der Unternehmer hat dafür ...
Stand: 14.02.2024
Dialog: 43590
Die meisten Flüssigkeiten zur Verwendung in elektronischen Zigaretten sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft. Somit handelt es sich hierbei um Gefahrstoffe im Sinne des § 2 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer fachkundig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV festzustellen, ob beim Umgang mit diesen Ge ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988
monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen). Grundlage von Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung, hier Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 ArbStättV. Mit der Gefährdungsbeurteilung sind auch Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 2219
Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers/der Fahrerin und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten.Die Fahrerkarte wurde persönlich an den Fahrer/die Fahrerin ausgestellt und diese/r ist für die sichere Aufbewahrung der Karte verantwortlich. Die Fahrerkarte sollte nie irgendwo liegen gelassen, jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 16721
des SDBs angegeben werden.Da die Regelungen zu Produktmeldung und UFI nicht für Gemische zur Forschung- und Entwicklung gelten, sind hierfür keine Fristen festgelegt. ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43846
, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten."Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelten oder angepassten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegebenen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. Angaben über Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot von arbeitsmedizinischen ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
Hierzu ist in der AMR Nr. 6.3 "Vorsorgebescheinigung" unter der Nummer 2 folgendes nachzulesen:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen stattgefunden ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
sich unter Punkt 7.4 Absatz 2 folgendes nachlesen: "Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 4944
werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10044