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Gemäß § 18 Abs 1. Ziffer 1 der Fahrpersonalverordnung "Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85" - sind Fahrzeuge, die im Eigentum von Behörden stehen oder von diesen ohne Fahrer angemietet oder geleast sind, um Beförderungen im Straßenverkehr durchzuführen, die nicht im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen stehen, vom Anwendungsbereich der Verordnung ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
. Selbsverständlich werden die Daten dieser Fahrerkarte bei ggf. anfallenden Kontrollen ausgelesen und bewertet. Verstößt ein Arbeitgeber gegen die ihm gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Fahrpersonalverordnung - FPersV auferlegten Pflichten, handelt er ordnungswidrig im Sinne des § 21 FPersV. Auch ein Fahrer handelt bei bei Verstößen gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften ordnungswidrig gemäß § 21 Abs. 2 ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung über 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Höchstmasse gemäß Fahrpersonalverordnung - FPersVin Form von handschriftlichen Aufzeichnungen durch sogenannte Tageskontrollblätter.Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Höchstmasse ist der Einbau von EG-Kontrollgeräten und die Nutzung ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
durchzuführenden Fahrten Anwendung findet. Dies ist auch der Fall, jedoch ist hinsichtlich der Unternehmensameldung weiter zu prüfen.Die nationale Fahrpersonalverordnung (FPersV) nennt in § 9 als Adressaten sowohl für die Bestellung von entsprechenden Fahrtenschreiberkarten (hier: Unternehmenskarten) als auch für deren Verwendung (hier die Anmeldung am Fahrtenschreiber) lediglich Unternehmen bzw. Unternehmer ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 42638
erfüllen den Ausnahmetatbestand des § 18 Abs.1 Nr.7 der Fahrpersonalverordnung - FPersV nicht und unterliegen damit den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. D.h. hier hat der Beifahrer (Trainer oder Praktikant) seine Fahrerkarte ebenfalls zu stecken.Fahrten im Rahmen von Qualifikationsveranstaltungen nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz sind von der Ausnahme des Art.13 Abs.1 Buchst. g ...
Stand: 21.07.2011
Dialog: 14149
mit Abschnitt 8 der Fahrpersonalverordnung). Die Entscheidung über die festgelegte Geldbuße trifft die jeweilige zuständige Behörde unter Berücksichtigung des § 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.Grundsätzlich ist ein Unternehmer nicht verpflichtet, eine gegen den Fahrer gerichtete Geldbuße zu übernehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu in seinem Urteil vom vom 25. 1. 2001 - 8 AZR 465/ 00 folgende ...
Stand: 04.09.2015
Dialog: 5895
erforderlich.Die sogenannte Handwerkerregelung der Fahrpersonalverordnung - FPersV ist dann anzuwenden, wenn Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen durchgeführt werden, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt.Die Fahrtätigkeit darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.Die Handwerkerregelung gilt gemäß: § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV bis einschliesslich 3,5 t ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
oder Fahrt, die unter eine Ausnahme fällt) oder- hat aus sonstigen Gründen kein Fahrzeug gelenkt, da er beispielsweise anderweitig im Unternehmen beschäftigt war (Lager, Büro, …).Der Nachweis muss dem Fahrer grundsätzlich vor Fahrtantritt ausgehändigt werden. Die Fahrpersonalverordnung sieht vor, dass die Nachweise auch nachträglich ausgestellt werden können – allerdings nur, wenn die nachweisfreien Tage ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
Die Fahrpersonalverordnung betrifft Fahrer- von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie- von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
Gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung ist die Bescheinigung vom Unternehmer oder einer von ihm beauftragten Person, die nicht der Fahrer selbst sein darf, zu unterzeichnen. Erläuterungen dazu sind in der angesprochenen Leitlinie Nr. 5 www.bgl-ev.de/images/downloads/service/gesetze/leitlinien_sozialvorschriften.pdf aufgeführt. Dem Fahrpersonalgesetz ist zu entnehmen, dass das Fahrpersonalrecht ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 14834
Die Fahrpersonalverordnung - FPersV regelt in § 18 nationale Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) 3821/85.Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Hausmüllabfuhr verwendet werden, sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 FPersV ausgenommen.HausmüllabfuhrDie Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 17117
Frage 1: Muss in einem als Werkstattwagen angemeldeter 5 Tonner ein EG-Kontrollgerät verbaut sein? Wie "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, (EWG) Nr. 3821/85 Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV))" unter Punkt 1.4 Werkstattwagen zu entnehmen ist, sind diese Fahrzeuge bei ordnungsgemäßer Verwendung ausgenommen ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
durch die Fahrpersonalverordnung - FPersV - in deutsches Recht umgesetzt. Laut § 18 Abs.1 Nr. 4b FPersV sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden ausgenommen ...
Stand: 14.06.2013
Dialog: 18741
Generation) oder unverhältnismäßig aufwendig wäre (bspw. für Fahrer die im vorausgegangenen Zeitraum überwiegend außerhalb des Anwendungsbereiches ein Fahrzeug geführt haben), benötigt der Fahrer eine Bescheinigung des Unternehmers/Arbeitgebers gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV), um die Lücken in den Aufzeichnungen zu füllen.Eine Bescheinigung gemäß § 20 FPersV kann grundsätzlich für einen Tag ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen der Fahrpersonalverordnung . Diese wiederum verweist bzw. bezieht sich auf Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Die v.g. Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 10 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html sind Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit. Wer Schausteller ist, ist im Gewerberecht geregelt. In der Gewerbeordnung (Titel III Reisegewerbe) www.gesetze-im-internet.de ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
und den Erteilungsvoraussetzungen werden in § 4 Absatz 1 Nummer 2 und § 7 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) Anforderungen gestellt.Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.Folgende Angaben bzw. Nachweise sind gemäß § 7 Absatz 1 und 2 FPersV zu erbringen:• Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 3195
in dem Unternehmen üblich ist, oder,· falls auch bei der Anwendung der Nr. 3 noch Zweifel bleiben, ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet.Hinweis: Die Regelungen und Vorschriften für das Fahrpersonal (Fahrpersonalgesetz, Fahrpersonalverordnung) bezüglich Arbeitszeiten gelten unabhängig von den Regelungen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
) bei einer Fähr- oder Eisenbahnfahrt in Anspruch genommen wird und die Ruhezeit des Fahrers nicht unterbrochen wird, finden die nachfolgend zusammengefassten Regelungen aus den Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Verordnung (EU) Nr. 165/2014, Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV)) zur täglichen Ruhezeit nach Artikel 4 Buschstabe g ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 44053
Fahrerkarte (erscheint hier im Ausdruck ein Fragezeichensymbol (?) wurde der M-Nachtrag nicht korrekt durchgeführt). Vorausgesetzt der Nachtrag wurde vom Fahrer korrekt durchgeführt, befinden sich diese Nachträge (Daten) auch im Originaldatensatz auf der Fahrerkarte und könne über eine Software eingesehen werden! Quellennachweis: § 2 Fahrpersonalverordnung (EWG) VO Nr. 3821/85 "Kontrolgerät ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13351