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Außerbetriebnahme (Stilllegung) sind z.B.: Ausbau der entleerten und gereinigten Lagerbehälter mit allen Rohrleitungen oder Verfüllen der Lagerbehälter. Im Erdreich verbleibende Rohrleitungen sind vor dem Blindflanschen mit Stickstoff durchzuspülen oder mit einem geeigneten Material zu verfüllen.Verfüllen aller Schächte und der durch den Ausbau von Anlagen entstandenen Hohlräume.Demontage von Abgabeeinrichtungen ...
Stand: 09.05.2018
Dialog: 42286
Gemäß § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.. Die zur ArbStättV bekannt gemachten Technischen Regeln für Ar ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann auch das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, in Ihrem Fall die (inzwischen zurückgezogene) DGUV Information 208-006 herangezogen werden. Wenn dort, wie unter dem Punkt 14.6 beschrieben wird, an eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen darf, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m hat, ist unserer ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
. Siehe auch: TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen".Maßnahmen zur Absturzsicherung können der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" entnommen werden.Bei Arbeitsplätzen auf Baustellen an und über Wasser müssen nach DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" § 9 Absatz 2 ...
Stand: 17.01.2024
Dialog: 6015
: "(1) Bodenöffnungen müssen gesichert sein: - durch feste oder abnehmbare, gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesicherte Umwehrungen oder - durch Abdeckungen. (2) Abdeckungen, z. B. Luken-, Schacht-, Rutschen-, Gruben-, Falltüren, müssen so gestaltet und installiert sein, dass sich hierdurch keine Stolpergefahren ergeben und sie der Nutzungsart entsprechend tragfähig sein. Sie müssen sicher zu handhaben ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
darstellen, ist die ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie die ASR A1.8 "Verkehrswege" heranzuziehen.Die sichere Begehbarkeit der Treppe erfordert die Benutzung des Handlaufes. Aus ergonomischen Gründen muss die Oberkante der Absturzsicherung nicht identisch mit der Höhe des Handlaufes sein.Treppen müssen mit einem griffsicheren Handlauf ausgerüstet sein. In Arbeitsstätten, die bis zum 30.6.2013 ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
werden, wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht und der Standplatz auf der Leiter nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegt.In besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Arbeiten in engen Schächten oder bei der Ernte im Obstbau) ist ein Arbeiten auf tragbaren Leitern mit Sprossen zulässig. Die besonderen Gründe sind vom Arbeitgeber in der Gefährdungs-beurteilung ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
Auf der Seite ergo-online.de ist zu den DGUV Regeln folgendes nachzulesen:"DGUV Regeln für Gesundheit und SicherheitDie Regeln der Unfallversicherungsträger (DGUV-Regeln) sind allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die den Stand des Arbeitsschutzes beschreiben und auf der Grundlage des Erfahrungswissens der Unfallversicherungsträger die von allen beteiligten Kreisen für ...
Stand: 27.08.2020
Dialog: 43190
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
Grundsätzlich ist hier die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 2.1 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herab ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42591
nicht angegeben nur Maßnahmen gegen Absturz der Beschäftigten entsprechend der Rangfolge - Absturzsicherung, Auffangeinrichtung, individueller Gefahrenschutz.Fazit:Treppenläufe sind, wenn technisch möglich, anderen Aufstiegen (z. B. Leitern) vorzuziehen. Innenaufstiege sind auf die kleinstmögliche Fallhöhe zu begrenzen (2,00 m Personenhöhe/ Durchgangshöhe). Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
- und Schergefahren zwischen Arbeitsbühne und Regal geschützt sind.(3) Der Unternehmer darf Flurförderzeuge mit Arbeitsbühne nur einsetzen, wenn zwischen dem Fahrer und den Personen auf der Arbeitsbühne eine einwandfreie Verständigungsmöglichkeit besteht.(4) Arbeitsbühnen mit Umwehrungen aus Seilen oder Ketten als Absturzsicherung dürfen nicht verwendet werden.(5) Der Standplatz auf der Arbeitsbühne darf ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 44105
Eine pauschale Aussage ist uns vom Schreibtisch aus leider nicht möglich. Zunächst einmal handelt es sich bei dem beschriebenen Fahrzeug um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Numm ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42528
Gefährdungsbeurteilung. Arbeiten ganz ohne Absturzsicherung sind praktisch nicht zulässig. Die Einteilung in der Abbildung 2 gibt einen Überblick über das Ausmaß möglicher Gefährdungen im Zusammenhang mit Anfällen. Sofern die Gefährdungsbeurteilung nichts anderes ergibt, bestehen bei Tätigkeiten bis zu einer Absturzhöhe von 1 m keine gesundheitlichen Bedenken, da diese Gefährdung in der Regel denen des täglichen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 24233