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zur Verfügung stehen. Biomonitoring darf nicht gegen den Willen der oder des Beschäftigten durchgeführt werden...“Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Ärztin/der Arzt die Pflicht hat, die Beschäftigten vor der Durchführung von körperlichen oder klinischen Untersuchungen, über Inhalt, Zweck und Risiken der Untersuchung aufzuklären. Nehmen die Beschäftigten nach dieser Aufklärung an der Untersuchung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
zur betriebsärztlichen Untersuchung aufsucht. (Quelle: Ärztekammer Berlin)Auf den Artikel "Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" im Deutschen Ärzteblatt (Heft 21 vom 23. Mai 2014) weisen wir zur weiteren Information hin. ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
) beinhaltet weit überwiegend alveolengängigen Staub (A-Staub) und Ultrafeinstaub. Die Luftkonzentration von 3 mg/m3 Schweißrauch im Vorsorgeanlass bezieht sich auf den gemessenen Schweißrauch, der in der Regel als Gesamtstaub erfasst wird. Aufgrund seiner Eigenschaften wird er vollständig als A-Staub gewertet.1.56. Warum wird beim Vorsorgeanlass „Schweißen und Trennen von Metallen" der Wert nicht von 3 mg/m ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 43229
Im § 7 Absatz 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), findet sich Folgendes :"[…] Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. […]" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 26559
und Handlungsanweisungen ergänzend zu den Anforderungen der ArbMedVV für die Tätigkeit relevant sind.Auf die weiteren Informationen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge der DGUV und den Leitfaden für Betriebsärzte weisen wir hin. ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
Wie gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die arbeitsmedizinische Vorsorge bezieht, hier speziell auf die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" und es sich um die Informationen aus der Vorsorgedatei handelt.Grundsätzlich gilt hier die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die zugehörigen Arbeitsmedizinischen Regeln ( ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden." ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
- ArbMedVV).Die Entscheidung, wann die Hinzuziehung eines weiteren Arztes erfolgen muss und welcher Arzt hierfür geeignet ist, trifft der vom Arbeitgeber beauftragte Arbeits- oder Betriebsmediziner. Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs.3 ArbMedVV).Die Kostentragung ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
Wärmebelastung wie beispielsweise bei einem Saunaaufguss, Kontrollgängen, Probenahmen."Punkt 4.1 Absatz 2 führt dazu aus, dass der Arbeitgeber zu prüfen hat, ob eine Wunschvorsorge in Betracht kommt, wenn keine extreme Hitzebelastung vorliegt.Zur weiteren Klärung der Fragestellung hat auch die DGUV eine Studie zu Gefahrstoffexposition und Hitzebelastung bei der Durchführung von Saunaaufgüssen durchgeführt ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 23847
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden. ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
Die Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):„Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermögli ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21389
und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat. (3) (weggefallen)§ 5 Angebotsvorsorge (1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
zu können, müsste der Arbeitgeber die Grenzwerte technisch einhalten. Und selbst wenn er dies schafft, dann darf der Staub keine krebserzeugende oder mutagene Wirkung ausüben. ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42471
wieder durchgeführt werden soll. Der Arzt/die Ärztin berät den Beschäftigten oder die Beschäftigte zum Ergebnis der Vorsorge sowie den erhobenen Befunden, auf seinen/ihren Wunsch hin erhält er/sie das Ergebnis der Vorsorge (§ 6 Abs.3 ArbMedVV).Eine gesundheitliche (Un-)bedenklichkeit wird nicht bescheinigt. Im Falle einer sog. Pflichtvorsorge darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
selbstredend ausschlagen oder eben um Wunschvorsorge. Es handelt sich nicht um Pflichtvorsorge, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitgeber nach § 4 (2) ArbMedVV eine Tätigkeit nur ausüben lassen darf, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.Eine Pflichtvorsorge im Bereich der Nacht- und Schichtarbeit existiert weder nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV noch ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.“.Rechtliche Grundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die ArbMedVV, welche zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheidet und diese auch definiert (§§ 4, 5, 5a).In § 6 Abs.1 ArbMedVV heißt es zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931