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des Bauvorhabens erstellt werden, wenn mehr als ein Unternehmen auf der Baustelle tätig sein wird. Beachten Sie bitte, dass auch vom Generalunternehmer möglicherweise beauftragte Subunternehmen mitgezählt werden müssen! Werden voraussichtlich mehrere Unternehmen tätig sein, muss für die Planung der Ausführung und die Durchführung des Bauvorhabens ein geeigneter Koordinator bestellt werden.Die Arbeitnehmer ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
Generell gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) auch für den Bau von Eigenheimen. Welche Pflichten aus der Baustellenverordnung Sie als Bauherr eines Eigenheims tatsächlich haben, hängt i.d.R. vom Umfang des Bauvorhabens ab. Nur dann, wenn auf der Baustelle keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist die Baustellenverordnung nicht anzuwenden. In der Regel ist davon auszugehen ...
Stand: 13.11.2017
Dialog: 2086
Nach § 2 der Baustellenverordnung/BaustellV für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet, der zuständigen Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung de ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2098
Nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung/BaustellV sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) die notwendigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung und zur Erfüllung der Arbeitsschutzbestimmungen zeitlich und in ihrer Ausführung darzustellen. Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 31 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan besc ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2101
Ein SiGe-Plan muss immer dann erstellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (auch Generalunternehmen mit mit Subunternehmen) auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und - eine Vorankündigung zu übermitteln ist, oder - gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 Baustellenverordnung -BaustellV- ausgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang (Zeit, Dauer ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20775
Die Verantwortung von Änderungen an Gerüsten trägt der Unternehmer, welcher die Änderungen von seinem Personal ausführen lässt. Dabei ist es unerheblich, ob er im Auftrag oder auf eigene Initiative tätig wird. Änderungen an Gerüsten dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Die Abnahme von Gerüsten - gleich ob sie neu erstellt oder umgebaut werden - muss durch eine befähigte Person ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2096
Erfüllt ein Bauvorhaben die Kriterien des § 2 Absatz 2 der Baustellenverordnung (BaustellV), muss spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle die Vorankündigung - an die nach Landesrecht zuständige Arbeitsschutzbehörde - übermittelt werden.Für das Erstellen und Unterschreiben, sowie die Übermittlung trägt der Bauherr bzw. ein von ihm gemäß § 4 BaustellV „beauftragter Dritter ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 43494
von baulichen Anlagen einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. In § 17 wird festgelegt, dass für Montagearbeiten eine schriftliche Montageanweisung an der Baustelle vorliegen muss, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält. Abweichend von Satz 1 kann auf die Schriftform verzichtet werden, wenn für die jeweilige Montage besondere sicherheitstechnische Angaben ...
Stand: 14.03.2016
Dialog: 26141
Bauherr ist, wer die Errichtung, Änderung oder den Abbruch einer baulichen Anlage veranlasst und tatsächlich Einfluss auf das Baugeschehen hat. Dies ist in der Regel der Inhaber der Baugenehmigung. Er muss nicht Eigentümer des Baugrundstücks sein.Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er hat eine umfassende Fürsorgepflicht für die Organisation ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
ausreichend. Das heißt, dass alle Gefährdungen, die baustellenspezifisch zusätzlich zu den gleichartigen Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten auftreten, beurteilt werden müssen. Dies hat für jede Baustelle, unabhängig der Baustellengröße, erneut zu erfolgen. Nach § 6 ArbSchG muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23867
und Aufgaben des Koordinators nach BaustellV.Sie sollten auf Basis der RAB 31 und auch der RAB 30 sorgfältig prüfen, ob Sie die Anforderungen an den Inhalt des SiGe-Plans erfüllen können. Darüber hinaus sollten Sie, wenn möglich, eng mit dem Koordinator zusammenarbeiten, der ja schon während der Planungsphase bestellt sein muss. Rechtliche Probleme werden allerdings dann auftreten, wenn Sie die Funktion ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2047
Gemäß § 2 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) zu erstellen, wenn- auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln istoder- auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden.Der SiGePlan muss ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 8182
zu entnehmen ist, muss der Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsplan nicht selbst ausarbeiten. Er kann ihn von anderen Beschäftigten ausarbeiten lassen, trägt jedoch letztlich für das Ergebnis die Verantwortung. Die Verantwortung des Bauherrn oder eines von ihm beauftragten Dritten für das Bauvorhaben wird hiervon nicht berührt.Über die Qualifikation des Koordinators gibt die "Regel zum Arbeitsschutz ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
der Wahrnehmung der AufgabenDie Beauftragung des „beauftragten Dritten“ muss rechtzeitig und sollte schriftlich geschehen. Die Beauftragung kann sich auf einen Teil der oben genannten Maßnahmen beziehen. In diesem Fall ist der Bauherr verpflichtet, die verbleibenden Maßnahmen selbst zu treffen. Je nach Umfang der Beauftragung ist er dann von seinen Pflichten nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 befreit.Erfolgt ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197