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Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Ziffer 1.9 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
der Arbeitsschutzvorschriften erforderlich sind. Auf körperlicher Seite kommen hier z. B. die Hör- und Sehfähigkeit, die körperliche Belastbarkeit und der Tastsinn in Betracht...""Ermittlung der Befähigung Der Unternehmer trägt im Ergebnis seiner Gefährdungsbeurteilung die Verantwortung für die der Sicherheit und der Gesundheit zuträglichen Arbeitsplatzverhältnisse. Soweit personenunabhängig kollektive Schutzmaßnahmen ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
), wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im Anhang 1 BetrSichV, Nr. 1.9a und im § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt (http://www.dguv.de/publikationen). Danach ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
, unterwiesenen oder beauftragten Beschäftigten vorbehalten. Trifft dies nicht ...und in Kapitel 3.1Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, damit - das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben und dazu geeignet sind; - ...Der Arbeitgeber muss zudem ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
-BetrSichV-. Die BetrSichV fordert unter Nr 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten habenDie Befähigung der Bediener ist dabei abhängig von dem Einsatzzweck (dem Ausrüstungsteil) des Teleskopladers.Grundsätzlich kann der Teleskoplader ...
Stand: 19.05.2016
Dialog: 17478
Bei einem Flurförderzeug (Gabelstapler) handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Regelungen gelten uneingeschränkt auch für den innerbetrieblichen Werkverkehr.Die BetrSichV fordert unter Nummer 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136
In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist unter dem Punkt 4 "Beauftragung" Folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schriftlichen ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 42627
In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist unter dem Punkt 4 "Beauftragung" Folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schriftlichen ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 42769
ausreichende und regelmäßige Fahrpraxis nachweisen kann."In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist noch folgendes nachzulesen:"Die Beauftragung kann nur vom Unternehmer erteilt werden. Sie kann daher nicht auf andere Unternehmen übertragen werden. Infolgedessen erlischt die Beauftragung beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 42510
) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 17987
der Unternehmer dem Fahrer einen schriftlichen Auftrag zum selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand erteilen.Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer sich davon überzeugt hat, dass der Fahrer eine Ausbildung absolviert hat. Nur wenn die Fahrerausbildung auf der Grundlage des DGUV Grundsatz 308-001 durchgeführt wurde, kann der Unternehmer darauf vertrauen, dass der Fahrer ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43291
Zu Ihrer Frage läßt sich in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" unter dem Punkt 4 Beauftragung folgendes nachlesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. DieseBeauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42170
oder beauftragten Beschäftigten vorbehalten (Ziffer 1.9 des Anhangs 1 der BetrSichV). Weiter konkretisiert wird diese Anforderung unter § 7 der DGUV Vorschrift 68: Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die • mindestens 18 Jahre alt sind, • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und • ihre Befähigung nachgewiesen ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 7) sind im § 7 folgende Voraussetzungen zum Steuern von Stapler genannt:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die 1. mindestens 18 Jahre alt sind, 2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und 3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 27341
:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die1. mindestens 18 Jahre alt sind,2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sindund3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden."In der DGUV Information 208-057 "Einsatz von Schleppern und Anhängern als Routenzüge" ist unter 2 "Ausbildung ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42789
", werden Informationen für die Qualifizierung der Fahrer von Flurförderzeugen gegeben. Unter Ziffer 2.2 dieses Grundsatzes wird ausgeführt:Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr Für das Fahren von Flurförderfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr muss der Fahrer außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes -StVG- die erforderliche Fahrerlaubnis (Führerschein ...
Stand: 05.01.2023
Dialog: 4676
von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. Weiteres ist der Durchführungsanweisung zu § 7 DGUV Vorschrift 68 zu entnehmen.Nach der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 7 "Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen" gilt zudem:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern ...
Stand: 19.09.2022
Dialog: 29297