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Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für die Planung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten u. a. für eine geeignete Organisation zu sorgen. Ein Leitsatz des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 15.12.2009 ist, dass der Arbeitgeber gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43091
Zweck des § 8 Abs. 1 Satz 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- ist es sicherzustellen, dass der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit möglichst unbeeinflusst von möglichen Nachteilen ihre Tätigkeit wahrnehmen können. Eine Benachteiligung würde vorliegen, wenn der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt wegen der Art und Weise der Ausübung ihrer Tätigkeit verwehrt ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 10226
Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, 3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, 4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13789
, organisatorisch und personell erfolgen. Die Aufzählung aus § 5 Abs. 2 ASiG ist nur beispielhaft. Weder die staatlichen Vorschriften noch die Vorschriften der Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Unterstützungspflicht. Es kommt im Einzelnen auf die jeweiligen Betriebsverhältnisse an, wobei Art und Weise der Unterstützung in das Ermessen des Arbeitgebers gelegt ist. Ein pauschaler Anspruch besteht somit ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 5901
. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören. Grundsätzlich ist die Entscheidung über die Art der sicherheitstechnischen Betreuung (interne oder externe Fachkraft bzw. überbetrieblicher Dienst) mitbestimmungspflichtig, aber die Auswahl eines bestimmten Dienstes ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
werden. Zu beachten ist, dass das Arbeitsschutzgesetz fordert (§ 10 ArbSchG), dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich muss ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16055
der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten mit übernehmen. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten wird arbeitsschutzrechtlich nicht gefordert, sondern ergibt sich aus dem Baurecht der Länder. Bei Sonderbauten, das sind Gebäude besonderer Art und Nutzung (z. B. Industriegebäude, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten) werden Brandschutzbeauftragte teilweise in den Sonderbauverordnungen der Länder gefordert ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 11856
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)). Da Art und Weise der Unterrichtung nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, ist eine Betriebsvereinbarung zweckmäßig, in der der Anspruch auf Einsichtnahme der Berichte des Betriebsarzt und der Sicherheitsfachkraft geregelt ist. ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
die der Unfallversicherer konkretisieren diese Unterstützungspflicht. Es kommt im Einzelnen auf die jeweiligen Betriebsverhältnisse an, wobei Art und Weise der Unterstützung in das Ermessen des Arbeitgebers gelegt ist. Gesetzlich ist nicht explizit festgelegt, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Anrecht darauf hat, die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung einzusehen. In der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 42467
der Arbeitnehmerschaft,3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.Konkreter wird die Einsatzzeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
Vorschrift 2 vorgegeben. Ergänzend ermittelt der Betrieb Art und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung selbst auf der Basis des vorgegebenen Verfahrens und der zu betrachtenden möglichen Aufgaben. Anschließend ist der ermittelte Umfang der Betreuungsleistung auf die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu verteilen.Einer Fachkraft für Arbeitssicherheit können weitere Aufgaben ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher bestimmen; allerdings nur im Rahmen der mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Dienste. Rechtliche Grenzen für das Weisungsrecht des Arbeitgebers ergeben sich aus höherrangigem Recht; hier aus § 8 Abs. 1 Satz 1 des ASiG. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist allerdings nur insoweit eingeschränkt, als es die Anwendung ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3635
die staatlichen Vorschriften noch die der Unfallversicherer konkretisieren diese Unterstützungspflicht. Es kommt im Einzelnen auf die jeweiligen Betriebsverhältnisse an, wobei Art und Weise der Unterstützung in das Ermessen des Arbeitgebers gelegt ist. Der Arbeitgeber hat auch die für die betrieblichen Belange erforderlichen Fortbildungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu ermöglichen. Dies bedeutet ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11693
Anforderungen an Art, Umfang oder Häufigkeit von Fortbildungsmaßnahmen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss in Ermangelung spezifischer rechtlicher Vorgaben in Abstimmung mit dem Arbeitgeber selbst entscheiden, welche Fortbildungsmaßnahmen für die betriebliche Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Die „freie“ Entscheidung der Fachkraft für Arbeitssicherheit über Fortbildungsmaßnahmen ...
Stand: 29.04.2016
Dialog: 26513