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Ja, die Grundausstattung mit Feuerlöschern ist zu gewährleisten. Die Sprinkleranlage kann nicht in die Löschmitteleinheiten-Berechnung der Grundausstattung mit einbezogen werden.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 42578
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei unterschiedliche Rechtsbereichen unterschieden werden. Zum einen das Bauordnungsrecht (hier: Industriebaurichtlinie) und zum anderen das Arbeitsschutzrecht (hier: Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV, ASR A 2.2).Die Industriebaurichtlinie regelt laut Erlass des Bauministeriums NRW die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten, d. h ...
Stand: 29.10.2021
Dialog: 21148
Vorbemerkung: Zwischenzeitlich (Mai 2018) wurde die ASR A 2.2 angepasst und die DGUV Information 205-001 wird überarbeitet. Es heißt nun Normale Brandgefährdung (ASR A 2.2. Ziffer 3.2).Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42456
Nach dem Punkt 2.2 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Die Anzahl und Bereitstellung wird unter Punkt 5.2 der ASR A2.2 ...
Stand: 16.07.2021
Dialog: 21577
Ja, Sie liegen richtig.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 2.2 ist nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
Ja, auch dann sind diese zu kennzeichenen.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42609
Eine verbindliche Mindesthöhe ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt. Ob sich diese aus dem Baurecht ergibt, entzieht sich unserer Kenntnis. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft ...
Stand: 06.03.2024
Dialog: 42793
FeuerlöscherJa, die Standorte sind zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung nur im Flucht- und Rettungsplan ist nicht ausreichend.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
Die grundsätzlichen an die Bereitstellung von Feuerlöschern zu stellenden Anforderungen, sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände beschrieben. Feuerlöscher müssen u.a. für ihren Einsatzzweck geeignet sein. Schaumlöscher eignen sich für feste, glutbildende sowie flüssige oder flüssig werdende Stoffe. Für gasförmige Stoffe, auch unter Druck ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 8672
sich aus der Tabelle 3 unter Punkt 5.2 (2) der ASR 2.2.Fazit:Den konkreten Aufstellungsort des Feuerlöscher hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln. Hierbei kann er neben der ASR A2.2 auch die Informationen der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" und die des Merkblatt M 35 der BGHW mit einfließen lassen. Bei der Erstellung ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
der Vermieter für die Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Feuerlöschern zuständig ist, hat er sich sachkundig zu machen und entsprechende Regeln und Normen dabei zu beachten. Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern wird in der ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände festgelegt.Kommt er diesem nicht nach, so ist letzlich die Nutzung und/oder der Mietzweck des Gebäudes als Arbeitsstätte nicht oder nur ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöschern finden sich unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach gilt Folgendes:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 3428
/ Farbkennzeichnung / etc. nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2.Ergänzende Hinweise:Feuerlöscher werden nach den anerkannten Regeln der Technik, hier DIN EN 03 gefertigt. Entsprechend befähigte Personen für Feuerlöschergeräte dürfen diese Geräte nach DIN 14406 Teil 4 prüfen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 19630
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht (für die Beschäftigten). Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Unter der Nummer 2.2 des Anhangs ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574
Die Gaslöschanlage kann nicht in die Löschmitteleinheiten Berechnung der Grundausstattung mit einbezogen werden.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit ...
Stand: 01.10.2020
Dialog: 43299
Ja, diese sind zu kennzeichnen. Siehe hierzu Absatz 2 der Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 43812
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A2.2, konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
Für defekte Feuerlöscher ist unverzüglich Ersatz zu beschaffen. Die ermittelten bzw. geforderten Löschmitteleinheiten sind in der Arbeitsstätte ständig bereitzuhalten. Nach Ziffer 2.2. "Maßnahmen gegen Brände" im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten "je nach a) Abmessung und Nutzung, b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für die Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, durchzuführen. Dabei sind neben den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und ihres Anhangs auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen.Die ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 29466