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Die Regelungen finden sich in der ASR A2.2 (Arbeitsstättenrichtlinie "Maßnahmen gegen Brände") Dort wird unter Punkt 4 beschrieben, mit welchen Löschmitteln die Grundausstattung zu erfolgen hat Es könnte also beispielsweise. auch Löschmittel, dass ausschliesslich zur Brandklasse A gehört (wässerige Lösung), geeignet sein. Zur Grundausstattung zählen allerdings nur Handfeuerlöscher, die mindestens ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 29478
Anforderungen an EDV-Räume / Computerarbeitsplätze in Schulen werden in der DGUV Information 202-014 (bisher: GUV-SI 8009) "Sicher und fit am PC in der Schule - Mindestanforderungen an Bildschirmarbeitsplätze in Fachräumen für Informatik" beschrieben. Siehe auch www.sichere-schule.de/informatik/default.htm Neben der grundsätzlich erforderlichen Ausrüstung von Arbeitsstätten (Schulen) mit einer gee ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 7855
Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert in § 4 Abs. 4 "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
. Die Feuerlöscheranzahl sowie das Löschmittel ergibt sich aus dem zu schützenden Bestand. Das ist unter anderem • die Objektgröße • die Anwesenheit von Personen • Entfernungen • Geschosse • Brandklassen / Brandlasten • Flucht- und Rettungswege (Ausgänge) • Brandabschnitte in Abhängigkeit der Objektdaten pro Geschoss (ASR A2.2 – 5.2.1 Abs.1 letzter Satz) • maximale Laufweglänge 20 m (ASR ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.Eine konkretere Regelung ist in der ASR A2.2 "Maßnahmen ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43481
der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c)der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.(2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574
nach Punkt 7.3 verdoppelt wird.In mehrgeschossigen Gebäuden sind in jedem Geschoss mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) bereitzustellen.Um tragbare Feuerlöscher einfach handhaben zu können, soll- auf ein geringes Gerätegewicht sowie- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geräte bei Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungengeachtet werden.Hinweise: 1. Bei der Auswahl der Feuerlöscher ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 42578
sind in jedem Geschoss mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) bereitzustellen.Um tragbare Feuerlöscher einfach handhaben zu können, soll- auf ein geringes Gerätegewicht sowie- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geräte bei Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungengeachtet werden.Hinweise: 1. Bei der Auswahl der Feuerlöscher sollten auch mögliche Folgeschäden durch die Löschmittel berücksichtigt ...
Stand: 01.10.2020
Dialog: 43299
Die erforderlichen 6 Löschmitteleinheiten (LE) je Feuerlöscher beziehen sich ausschließlich auf die Berechnung für die Grundausstattung. Darüber hinaus sagt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" nichts über weitere Löschmitteleinheiten bei erhöhter Brandgefährdung aus. Es wird lediglich in Beispielen die Art und Weise der Brandbekämpfungsmittel benannt: Feuerlöscher ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24119
sein sollen (siehe Punkt 5.3 ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände). Auf die BGN-Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 9.30 - Brandschutz im Kleinbetrieb weisen wir hin. Dort wird auch ein Mustercheckliste zur Überprüfung des betrieblichen Brandschutzes angeboten.Es ist inzwischen allgemein geübte Praxis, dass Feuerlöscher an exponierten Stellen über Notfallschlüsselkästen entnommen werden können. Diese Regelung ...
Stand: 05.10.2023
Dialog: 5428
Die zitierte DGUV Regel 110-007 findet für Aufzugsmaschinenräume keine Anwendung, da diese ihren Anwendungsbereich bei Errichtung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Getränkeschankanlagen hat.Der Fachbereich der DGUV Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der Unfallkasse Baden-Württemberg hat zum Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Räumen eine Stellungnahme verfasst. Hierin heißt es eindeutig ...
Stand: 25.10.2018
Dialog: 42479
Vorbemerkung: Zwischenzeitlich (Mai 2018) wurde die ASR A 2.2 angepasst und die DGUV Information 205-001 wird überarbeitet. Es heißt nun Normale Brandgefährdung (ASR A 2.2. Ziffer 3.2).Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42456
beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, ist die Arbeit insoweit einzustellen (§ 4 Abs. 1 ArbStättV). ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
Antworten auf Ihre Fragen sollten in der Gefährdungsbeurteilung stehen und unter Bezugnahme auf die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" standardmäßig wie folgt lauten:1. Es wird grundsätzlich eine Brandgefährdung unterstellt, auch wenn diese gering ist. Wegen dieser grundsätzlichen Brandgefährdung wird die nach ASR A2.2 Punkt 5.2 vorgesehene Grundausstattung an Feuerlöschern erforderlich.2. Bereiche ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 29466
vorhanden ist! Ein "Abgriff" vor dem Hauptschalter alleine ist nicht ausreichend. Bei älteren Gebäuden ist ggf. auch die mittlerweile zurückgezogene VDE 0108 "Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in Baulichen Anlage für Menschenansammlungen", Teil 1 "Allgemeines" und Teil 3 "Geschäftshäuser und Ausstellungsstätten" zu beachten gewesen. Gegebenenfalls sind auch weitergehende Anforderungen ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 3923
sowie der Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten Hilfe erfolgt nach Anlage 1 Punkt 4 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Erste-Hilfe-Räume sind mit dem Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“ zu kennzeichnen." ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöschern finden sich unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach gilt Folgendes:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 3428
Zu Feuerlöschern ist in der TRGS 526 "Laboratorien" unter dem Punkt 4.8.1 folgendes nachzulesen:Der Arbeitgeber hat zum Löschen von Bränden in Laboratorien Einrichtungen bereitzustellen. Auf zusätzliche Feuerlöscher gemäß Arbeitstättenverordnung und ASR 13/ 1, 2 im Labor kann nur dann verzichtet werden, wenn keine Stoffe mit einem der folgenden R-Sätze verwendet werden: „Kann Brand erzeugen ...
Stand: 20.10.2014
Dialog: 22121