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In der TRGS 526 "Laboratorien" ist unter dem Punkt 6.5.2 Absperrarmaturen folgendes nachzulesen:"Jede Brenngasleitung, die zu einer oder mehreren nebeneinander liegenden Entnahmestellen führt, muss gesondert absperrbar sein. Die Absperreinrichtung muss leicht erreichbar und jederzeit zugänglich sein. Zusätzlich muss eine weitere Absperreinrichtung an sicherer Stelle vorhanden sein. Stellteile dies ...
Stand: 18.09.2019
Dialog: 42841
Der beschriebene Fall lässt sich rechtlich gut mit den Mitteln der Lastenhandhabungsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regeln. Hierbei ist allerdings nicht -wie zu vermuten- die Schwere der Last das Problem, sondern die Anzahl der Umsetzvorgänge einer relativ leichten Last, in Verbindung mit der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatz (Stehplatz), des Arbeitsmittels (Maschi ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
Es gibt unseres Wissens nach keine einschlägige Vorschrift, die einen Höhenunterschied vom Fußboden bis zur Unterkante eines Behälters begrenzt. Die Fläche, auf der die Beschäftigten stehen, um in den Behälter greifen zu können, ist jedoch Teil eines Verkehrswegs, der die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllen muss. Gemäß Nummer 1.8 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 27395
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 - Fußböden wird in Punkt 4, Allgemeines, folgendes ausgeführt:"(12) An dauerhaft eingerichteten Arbeitsplätzen, an denen andauernde Steharbeit erforderlich ist, muss der Fußboden ausreichend wärmegedämmt (siehe Abschnitt 7 Absatz 1) und zur Verminderung der Belastungen des Skelett- und Bewegungssystems ausreichend stoßdämpfend und elastisch sein ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 19628
Grundsätzlich gibt es genügend erprobte technische Einrichtungen, die die automatische Öffnung von schweren Türen ermöglichen.Eine Erleichterung könnten Türöffner auf Knie- oder Hüfthöhe sein. Das würde Ihre Gelenke nicht weiter strapazieren und belasten.Der Türöffner auf Kniehöhe hätte den Vorteil, dass auch Rollstuhlfahrer und Kleinwüchsige die Automatik-Türen bedienen könnten. Die Bewegung ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 3596
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.In § 6 Absat ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 8210
Die in der Anfrage beschriebene Haltung ist bei Freistrahlarbeiten sehr häufig zu beobachten. Eine Alternative ist das Tragen des Schlauchs auf der Schulter, wobei die größere Schlauchlänge zwangsläufig ein höheres Gewicht bedeutet. Eine Bindung des Schlauchs an den Körper bzw. den Schutzanzug (z. B. mittels Tragegurt) könnte zwar zur Entlastung der linken Hand führen, behindert aber die Bewegungs ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 65
und dadurch zu einer Reizüberflutung führen. Allerdings gibt es bisher keine Hinweise, dass intensive Farben zu einer dauernden Schädigung des Auges führen. Es besteht zwar die Möglichkeit von sogenannten Nachbildern (nach längerem Ansehen einer intensiv roten Fläche sieht man beim anschließenden Blick auf eine weiße Fläche ein grünliches Nachbild). Dieser Effekt ist jedoch nur kurzfristig und bildet sich vollständig ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 314
Höhenverstellbarer SchreibtischEine Vorschrift, die dazu zwingt, alle Schreibtische höhenverstellbar auszurüsten, ist uns nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen.Der Trend der Tischhöhen geht zur Anpassung ...
Stand: 27.11.2024
Dialog: 42728
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.Nach § 3 Abs ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 3723
Für den Arbeitgeber besteht gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die grundsätzliche Verpflichtung dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden. (§ 6 BetrSichV).Auch ist der Arbeitgeber gemäß § 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verpflichtet, die Arbeitsstätte ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 12306
der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen." In der Gefährdungsbeurteilung muss festgestellt werden, welche Anforderungen auf Grund der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369
Nach Nummer 6 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erf ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 4208
Anhang der ArbStättV). Auf die Arbeitsplätze in Kindertagesstätten sind die v. g. Vorschriften der ArbStättV anzuwenden. Das bedeutet konkret, dass für (Büro-)Arbeitsplätze in Kindertagesstätten den Beschäftigten Bürostühle zur Verfügung zu stellen sind. Allgemein anerkannte Regel für Bürostühle ist die Norm DIN EN 1335 Teil 1 bis 3. Andere Sitzgelegenheiten müssen ebenfalls ergonomisch richtig ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 12521
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter Nummer 3.3 Absatz 2 des Anhangs :"Kann die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden oder lässt es der Arbeitsablauf zu, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitsplatz aufgestellt w ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 16007