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. die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten,4. vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung." Weiterhin wird in § 4 BetrSichV der Stand der Technik gefordert:„Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber 1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, 2. die dabei ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
In der Regel erfolgt die Gerüstfreigabe und Kennzeichnung durch die befähigte Person des Gerüsterstellers ggf., unter Beteiligung des Gerüstnutzers. Die durchgeführten Prüfungen der befähigten Personen werden auf der Gerüstfreigabe dokumentieren. Im Zuge des Baufortschritts sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen werden im Punkt 5.3 bis 5.6 TRBS 2121 Teil 1 ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der vom Gerüstbenutzer erstellten Gefährdungsbeurteilung und des Plans für die Benutzung. Die Prüfung darf nur durch eine hierzu befähigte Person durchgeführt werden.Die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, finden sich unter der Nummer 3 des Anhangs 1 ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
Relevante Vorschriften für Beantwortung der Frage ist u. a. Nummer 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gefährdung der Beschäftigten so gering ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
) und- die Wirksamkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen (§ 4 Absatz 5 Satz 3 Halbsatz 2 BetrSichV). Dabei ist die Inaugenscheinnahme auf Grundlage der Kennzeichnung des Gerüstes und gegebenenfalls eines Prüfprotokolls des Gerüsterstellers durchzuführen. Erforderliche Inaugenscheinnahmen müssen von einer qualifizierten Person nach Nummern 4.3.3 und 2.9 durchgeführt werden. Die Inaugenscheinnahme hat den Zweck ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
auf offensichtliche Mängel durchzuführen bzw. durchführen zu lassen (§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV)."Dabei ist die Inaugenscheinnahme auf Grundlage der Kennzeichnung des Gerüstes und gegebenenfalls eines Prüfprotokolls des Gerüsterstellers durchzuführen. Wenn die vorgenannten Prüfungen fortlaufend durchgeführt werden, sind längere Standzeiten in Ordnung. Bei sehr langen Standzeiten sollte dann aber besonders ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
, dass die Befähigung der Schwierigkeit bzw. Komplexität der Prüfaufgabe angemessen ist, sodass die Prüfung sachgerecht durchgeführt werden kann." (Abschnitt 2.1 der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen")Für die Montage eines Gerüstes greift hier § 14 BetrSichV. Eine schriftliche Beauftragung der befähigten Person ist somit nicht gefordert. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um insbesondere in größeren ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV) kann der Arbeitgeber zu der Feststellung kommen, dass ein Podest das geeignetste Arbeitsmittel ist.Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Herstellerangaben sowie die einschlägigen technischen Regelwerke zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Gemäß ASR A2.1 "Schutz vor Absturz ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
der Absturzgefährdung und ein Grenzwert für die Absturzhöhe (z. B. zwei Meter) ist in der BetrSichV nicht definiert. Es bedarf daher einer Auslegung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Ob eine Absturzgefährdung vorliegt, und somit eine Absturzsicherung erforderlich ist, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der BetrSichV durch den Arbeitgeber zu beurteilen. Hierbei sind insbesondere ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
auch zu verwenden. Eine generelle Vorschrift zur Verwendung von Bordbrettern bei Treppentürmen aus Gerüstbauelementen besteht jedoch nicht.Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Arbeitgeber über die baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der o.g. Regelungen, dem Gerüststandort, dem zu erwartendem Personenaufkommen/ Personenfrequentierung und Material- oder Werkzeugtransport ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
Mindestvoraussetzung) heißt das nicht, dass die Welt in Ordnung ist und man auf alles weitere verzichten kann, da damit noch längst nicht geklärt ist, ob diese Baustromverteilung für die entsprechenden Gerätetypen überhaupt geeignet ist. Dies kann nur durch eine Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Dabei sind nicht nur die eigenen Geräte zu berücksichtigen, sondern auch die Möglichkeit, dass andere Gewerke ggf ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden und diese Beschäftigten besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein.“Somit ist spätestens ab einer Absturzhöhe von 2,00 m (3,00 m) eine Absturzsicherung erforderlich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
während des Verfahrens aufhalten, ist sicherzustellen, dass für die Beschäftigten durch die Fahrbewegungen keine Gefährdungen entstehen (z. B. geführte Bewegungen). Die erforderlichen Maßnahmen sind mittels einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.Müssen an fahrbaren Gerüsten Ballastierungen eingesetzt werden, sind diese sicher anzubringen. Hierfür sind feste Baustoffe, z. B. Stahl ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Prüfung vor der Benutzung erforderlich ist und diese dann ggf. von einer befähigten Person durchführen lassen. Diese Prüfung erfolgt, um sich von der sicheren Funktion in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung zu überzeugen. Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse zu dokumentieren und sollte diese mindestens drei Monate über die Standzeit ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
Die Montage und die spätere Nutzung von Gerüsten ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der zugehörigen TRBS 2121 Teil 1 geregelt. Hier werden keine Anforderungen an eine bestimmte Berufsausbildung gestellt, sondern Fachkundigkeit und Qualifizierung gefordert.Beim Auf- und Abbau von Gerüsten sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779