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Für die Errichtung und die Benutzung von Gerüsten ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 und die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" die maßgebliche Vorschrift bzw. technische Regel.Danach gelten als geeigneter Zugang zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten ausschließlich Aufzüge, Transportbühnen, Treppen ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 15078
nach § 12 von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. Die Unterweisung hat sich insbesondere zu erstrecken auf Informationen übera) den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,b) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
nicht standsicher sind, vor der Verwendung verankert werden. Die Ständer eines Gerüsts sind vor der Möglichkeit des Verrutschens zu schützen, indem sie an der Auflagefläche durch eine Gleitschutzvorrichtung oder durch ein anderes, gleich geeignetes Mittel fixiert werden. Die belastete Fläche muss eine ausreichende Tragfähigkeit haben. Ein unbeabsichtigtes Fortbewegen von fahrbaren Gerüsten während der Arbeiten ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
Die Montage und die spätere Nutzung von Gerüsten ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der zugehörigen TRBS 2121 Teil 1 geregelt. Hier werden keine Anforderungen an eine bestimmte Berufsausbildung gestellt, sondern Fachkundigkeit und Qualifizierung gefordert.Beim Auf- und Abbau von Gerüsten sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
Bei Arbeitsmitteln ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Verwender zu erstellen. Angaben zur Gefährdungsbeurteilung finden sich unter § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
Relevante Vorschriften für Beantwortung der Frage ist u. a. Nummer 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gefährdung der Beschäftigten so gering ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
Mindestvoraussetzung) heißt das nicht, dass die Welt in Ordnung ist und man auf alles weitere verzichten kann, da damit noch längst nicht geklärt ist, ob diese Baustromverteilung für die entsprechenden Gerätetypen überhaupt geeignet ist. Dies kann nur durch eine Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Dabei sind nicht nur die eigenen Geräte zu berücksichtigen, sondern auch die Möglichkeit, dass andere Gewerke ggf ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden und diese Beschäftigten besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein.“Somit ist spätestens ab einer Absturzhöhe von 2,00 m (3,00 m) eine Absturzsicherung erforderlich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel" Nummer 3.2.6 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, "dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung nach § 12 von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. Die Unterweisung hat sich insbesondere zu erstrecken auf Informationen übera) den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,b ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
mit dem Gerüsttyp ist das Erstellen dieser Unterlage durch den Arbeitgeber alleine nicht möglich, da zuvor auch statische Berechnungen für die Standsicherheit durchzuführen sind. Ein Statiker/Sachverständiger für Gerüste ist daher bei der Erstellung der Unterlagen zu beteiligen.Auf die Informationen der Bausteine "C 356 Gerüstbauarbeiten - Fachkundige Person, zur Prüfung befähigte Person und fachlich geeignete ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
mit einem Seitenschutz zu versehen ist, um der vorhandenen Absturzgefährdung geeignet entgegen zu wirken. Ein Bockgerüst ist ein Arbeitsmittel, dessen Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt. Insofern ist die ordnungsgemäße Montage gemäß § 14 Abs. 1 BetrSichV zu prüfen. Hierbei ist auch die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers zu beachten. Randbemerkungen:Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen." Der Abschnitt 4.2.8 enthält Anforderungen an fachlich geeignete Beschäftigte des Gerüsterstellers.Unter Abschnitt 4.3.3 „Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch den Gerüstnutzer" sind folgende Anforderungen festgelegt:„Gerüste dürfen nur von unterwiesenen Beschäftigten des Gerüstnutzers gebraucht werden. Mit der Inaugenscheinnahme und der Funktionskontrolle ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
müssen? Wenn zum Zeitpunkt der Montage bereits eine Vorschädigung eines Gerüstbauteils vorhanden war, das auf mangelhafte Tragfähigkeit schließen lässt, darf dieses Bauteil nicht montiert werden und muss durch ein anderes geeignetes Bauteil ersetzt werden. Beschädigte Bauteile sollten im Verlauf der Montage von den entsprechend geschulten Beschäftigten erkannt und ausgesondert werden. 7. Hat man davon ausgehen ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871