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- berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf nicht gefährdet werden."Hervorzuheben ist hier die Tatsache, dass die spezielle Beurteilung für den Telearbeitsplatz nur erforderlich ist, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Da der Arbeitgeber hierbei jedoch die Eigenart ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist für Telearbeitsplätze anzuwenden. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Hierzu muss in der Regel ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers und ggf. beauftragter Personen (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen – Arbeiten in Privaträumen – berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
Nein, der Arbeitgeber muss für Telearbeitsplätze nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Feuerlöscher und Verbandkästen zur Verfügung stellen. In § 1 des Anwendungsbereich der ArbStättV heißt es:"(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,2. § 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
Eine Regelung zur Fragestellung, ob der Arbeitgeber an einem Heimarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) einen Feuerlöscher installieren muss, kann nur aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 25951
Arbeitsplatz im Betrieb für die Beschäftigten zur Ableistung ihrer Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber an die Teilnahme der Telearbeit Bedingungen knüpfen. Hierzu zählen beispielsweise, dass ein Beschäftigter über entsprechendes Mobiliar verfügt bzw. dieses zur Verfügung gestellt wird, der Arbeitgeber bzw. eine durch ihn beauftragte Person eine Überprüfung des Telearbeitsplatzes ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
im Betrieb für die Beschäftigten zur Ableistung ihrer Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber an die Teilnahme der Telearbeit Bedingungen knüpfen. Hierzu zählen beispielsweise, dass ein Beschäftigter über entsprechendes Mobiliar verfügt bzw. dieses zur Verfügung gestellt wird, der Arbeitgeber bzw. eine durch ihn beauftragte Person eine Überprüfung des Telearbeitsplatzes hinsichtlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
ArbStättV nur§ 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,§ 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die in Satz 1 genannten Vorschriften gelten, soweit Anforderungen unter Beachtung der Eigenart von Telearbeitsplätzen auf diese anwendbar sind.Zusammengefasst sind für Telearbeitsplätze folgende Regelungen und Arbeitsschutzmaßnahmen ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Ob diesbzgl. ein Merkblatt zum ergonomischen Arbeiten und ggf. eine ergonomische Beratung ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 9220
eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).Die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers ist unabhängig vom Arbeitsplatz (Betrieb, Außendienst oder zu Hause) und betrifft alle Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (vergl. § 2 ArbZG). ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159
im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist."In Bezug auf Ihre Frage wird in der LASI-Veröffentlichung LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung", unter 8. Telearbeitsplätze: Bedingungen, Einrichten (§ 2 Absatz 7), folgendes ausgeführt:"Frage:Was sind die Bedingungen für einen Telearbeitsplatz? Wer muss diesen einrichten (Mobiliar, Arbeitsmittel, etc.)?Antwort:Unter ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
erforderlich sind. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeitsplatz im Betrieb, einen Telearbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Mobiles Arbeiten handelt. Homeoffice ist eine Form der mobilen Arbeit, siehe die Informationen der DGUV.Im Homeoffice gelten u.a. das ArbSchG und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV regelt die Verwendung ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
In Nummer 9. Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7) der LV 40 Leitlinien zur Arbeisstättenverordnung des LASI ist folgendes nachzulesen:"Frage:Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit?Antwort:Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind.Unter mobiler Arbeit wird eine Arbeitsform ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
. B. eigene Wohnung) alleine oder mit Familienangehörigen (z. B. Lebenspartnern) im Auftrag von Gewerbetreibenden gewerbsmäßig durch. Gleichzeitig wird die Verwertung des Arbeitsergebnisses dem auftraggebenden Gewerbetreibenden überlassen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern unterliegt der Heimarbeiter nicht dem Direktionsrecht des Auftraggebers und ist auch nicht in dessen Betrieb eingegliedert.Hinweis ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
oder Verlagerung von Arbeitgeberpflichten auf den Arbeitnehmer ist nicht möglich. Da die Einrichtung der Telearbeit von der Einwilligung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers abhängig ist, dürfte die Verweigerung zum Zutritt in die häusliche Wohnung nur einmal auftreten, da der Arbeitgeber danach zwangsläufig die Vereinbarung zur Telearbeit kündigen muss. Ihm ist durch die Zutrittsverweigerung die Möglichkeit ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
muss der Arbeitgeber u. a. Art, Umfang und Fristen der Prüfung von Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall der im Home-Office benutzten elektrischen Bürogeräte, sowie die Qualifikation des Prüfenden unter Berücksichtigung des genannten Regelwerks eigenverantwortlich festlegen. ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28630