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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist für Telearbeitsplätze anzuwenden. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Hierzu muss in der Regel ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers und ggf. beauftragter Personen (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
oder Verlagerung von Arbeitgeberpflichten auf den Arbeitnehmer ist nicht möglich. Da die Einrichtung der Telearbeit von der Einwilligung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers abhängig ist, dürfte die Verweigerung zum Zutritt in die häusliche Wohnung nur einmal auftreten, da der Arbeitgeber danach zwangsläufig die Vereinbarung zur Telearbeit kündigen muss. Ihm ist durch die Zutrittsverweigerung die Möglichkeit ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
In dem für die Gestaltung und Erfassung der täglichen Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen hat, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159
Eine Regelung zur Fragestellung, ob der Arbeitgeber an einem Heimarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) einen Feuerlöscher installieren muss, kann nur aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 25951
Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 9220
, auszustatten, sofern der Arbeitnehmer nicht darüber verfügt bzw. diese nicht bereitstellen möchte. Des Weiteren ist die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung durchzuführen sowie eine vertragliche Vereinbarung zur Überprüfung der Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen zu schließen.Im zweiten Fall bietet der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Telearbeit lediglich an. Grundsätzlich steht ein regulärer ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
, auszustatten, sofern der Arbeitnehmer nicht darüber verfügt bzw. diese nicht bereitstellen möchte. Des Weiteren ist die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung durchzuführen, sowie eine vertragliche Vereinbarung zur Überprüfung der Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen zu schließen.Im zweiten Fall bietet der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Telearbeit an. Grundsätzlich steht ein regulärer Arbeitsplatz ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist."In Bezug auf Ihre Frage wird in der LASI-Veröffentlichung LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung", unter 8. Telearbeitsplätze: Bedingungen, Einrichten (§ 2 Absatz 7), folgendes ausgeführt:"Frage:Was sind die Bedingungen für einen Telearbeitsplatz? Wer muss diesen einrichten (Mobiliar, Arbeitsmittel, etc.)?Antwort:Unter ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
IT-Geräte, die Eigentum der Arbeitnehmer sind, aber dienstlich genutzt werden, werden als BYOD „Bring Your Own Device“ („Bring dein eigenes Gerät mit“) bezeichnet.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
- berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf nicht gefährdet werden."Hervorzuheben ist hier die Tatsache, dass die spezielle Beurteilung für den Telearbeitsplatz nur erforderlich ist, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Da der Arbeitgeber hierbei jedoch die Eigenart ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
. B. eigene Wohnung) alleine oder mit Familienangehörigen (z. B. Lebenspartnern) im Auftrag von Gewerbetreibenden gewerbsmäßig durch. Gleichzeitig wird die Verwertung des Arbeitsergebnisses dem auftraggebenden Gewerbetreibenden überlassen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern unterliegt der Heimarbeiter nicht dem Direktionsrecht des Auftraggebers und ist auch nicht in dessen Betrieb eingegliedert.Hinweis ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen. Deshalb ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
Nein, der Arbeitgeber muss für Telearbeitsplätze nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Feuerlöscher und Verbandkästen zur Verfügung stellen. In § 1 des Anwendungsbereich der ArbStättV heißt es:"(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,2. § 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
In Nummer 9. Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7) der LV 40 Leitlinien zur Arbeisstättenverordnung des LASI ist folgendes nachzulesen:"Frage:Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit?Antwort:Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind.Unter mobiler Arbeit wird eine Arbeitsform ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen – Arbeiten in Privaträumen – berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Ob diesbzgl. ein Merkblatt zum ergonomischen Arbeiten und ggf. eine ergonomische Beratung ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
erforderlich:Es muss zur Telearbeit eine arbeitsvertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geben.Das Mobiliar, und die Arbeitsmittel, einschließlich der Kommunikationseinrichtungen müssen vom Arbeitgeber oder von einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt und installiert werden.Der Bildschirmarbeitsplatz muss den Vorgaben der Nummer 6 im Anhang der ArbStättV entsprechen.Es muss ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
muss der Arbeitgeber u. a. Art, Umfang und Fristen der Prüfung von Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall der im Home-Office benutzten elektrischen Bürogeräte, sowie die Qualifikation des Prüfenden unter Berücksichtigung des genannten Regelwerks eigenverantwortlich festlegen. ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28630