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. Zur Arbeitsstätte gehören auch Maschinen - und Nebenräume.Daraus ergibt sich, dass ein IT-Raum - auch wenn er nur kurzfristig für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten genutzt wird -zur Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zählt und somit gelten die Bestimmungen dieser Verordnung.Die angeführte ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist - wie auch schon richtig beschrieben wird - nicht explizit ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang sind Sammelstellen zu kennzeichnen. […]"Abschnitt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" führt unter Absatz 2 aus:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein.[...]"Bei einem Flucht- und Rettungsplan geht es nicht um ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
Eine vorgeschriebene Befestigungshöhe für die Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.Nach Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In Absatz 2 des Abschnitt 11 Unterweisung und Übung zur Evakuierung ist nachzulesen:"(2) Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 4953
der Brandschutzeinrichtungen, 5. den Standort des Betrachters und soweit vorhanden6. die Lage der Ausgänge von Nebenfluchtwegen und7. die Lage der Sammelstellen. […] (4) Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang sind Sammelstellen zu kennzeichnen. Außerdem ...
Stand: 09.10.2024
Dialog: 42904
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedenen Rechtsgebiete zu betrachten. Zum einen das Arbeitsschutzrecht, mit den Fluchtwegen und zum anderen das Baurecht, mit den Rettungswegen. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Wie eingangs erwähnt, handelt es sich im Arbeitsschutzrecht um Fluchtwege. Siehe hierzu ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 12835
der Ausgänge von Nebenfluchtwegen und7. die Lage der Sammelstellen.(3) Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen müssen direkt auf dem Flucht- und Rettungsplan dargestellt oder in dessen Nähe angebracht werden.(4) Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 43695
Hierzu ist in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" unter dem Abschnitt 10 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte, für die sie nach Abschnitt 10 Absatz 1 zu erstellen sind, an geeigneten Stellen auszuhängen. Geeignete Stellen sind beispielsweise Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten z. B ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 4747
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist in Abschnitt 10 Absatz 2 gefordert:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Das bedeutet ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 15671
Hierzu ist in Abschnitt 10 Absatz 2 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43674
. Werden hinsichtlich gefangener Räume beispielsweise im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der ArbStättV Mängel festgestellt, sind diese zu beseitigen. Auch wenn das von Ihnen erwähnte Bürogebäude bereits besteht.In Ihrem Fall konkretisiert die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ermittlung ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 12220
Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan sind unter Punkt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu finden. Dort ist u. a. geregelt, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 14.06.2024
Dialog: 13934
aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 30.06.2023
Dialog: 42804
. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Diese Anforderung wird in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert.Fazit:Genereller Adressat des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber. Er muss die erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 24166
Die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier insbesondere in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort heißt es unter dem Abschnitt 10 u. a.:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 23875
Sie haben korrekt recherchiert. Betreffend der notwendigen Angaben in Flucht- und Rettungsplänen verweist die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" in Abschnitt 10 Abs. 2 auf die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". In dieser wird in Abschnitt 6 vorgegeben, dass Flucht- und Rettungspläne u.a. graphische Darstellungen über "die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen" enthalten ...
Stand: 18.10.2024
Dialog: 43930
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 10 erläutert, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich sein kann. Absatz 1 führt dazu aus:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Flucht- und Rettungspläne ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 8137