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erforderlich ist, hat der Arbeitgeber - unter Berücksichtigung der o. g. Bedingungen - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten,…"Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung der v. g. Vorschriften, die Anzahl der Notausgänge eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46
durch explosionsgefährliche Stoffe besteht bis zu 10 mbetragen.(...)(3) Für Räume, in denen eine andere Gefährdung als nach Absatz 2 Nummer 1 bis Nummer 4 besteht, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der geltenden Technischen Regeln ermittelt werden, ob gegebenenfalls eine geringere Länge des Fluchtweges erforderlich ist, z. B. bei Lagerung und Verwendung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
. Unter Einbeziehung der o. g. Vorschriften ist es schwer vorstellbar, dass die Gefährdungsbeurteilung zu einem anderen Ergebnis kommt, als das ein Fluchtweg in der Nähe eines Gaslagers nicht zulässig ist.Hinweis:Neben den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben können sich Anforderungen aus dem Baurecht der Länder ergeben. Hierzu können und dürfen wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen eine entsprechende Anfrage direkt ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber unter anderem die Breite der Fluchtwege festzulegen. Die Mindestbreiten der ASR A2.3 sind einzuhalten. Es ist keine Ausnahme für Treppenlifte vorgesehen. Können diese Breiten nicht eingehalten werden, darf der Lift unserer Einschätzung nach nicht eingebaut werden. Weiterhin sind auch die baurechtlichen Vorschriften zu beachten. Wir bitten um Verständnis, dass wir zum Baurecht ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 21866
mit Behinderugen gehören, so dass ggf. die unter 6.2 genannten zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss. Hierbei sollte sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder die örtlichen Feuerwehren beraten und unterstützen lassen. ...
Stand: 26.06.2025
Dialog: 13195
vor. Diese Einschränkung ist jedoch nur bis zu 0,80 m möglich und gilt ausschließlich an Türen.Der von Ihnen beschriebene Flur muss für bis zu 5 Personen mindestens 0,875 m, außer an Türen, breit sein. Für bis zu 20 Personen, muss die lichte Breite mindestens 1,00 m betragen. Grundsätzlich ist eine andere Lösung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung denkbar, jedoch sehen wir hier keine Möglichkeit ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
Der Teil des Weges, von dem der Beschäftigte von seinem Aufenthaltsort aus flüchtet, ist per Definition schon Teil des Fluchtweges. Deshalb wird in den entsprechenden Vorschriften immer eine höchstzulässige Lauflänge angegeben, bis der der Beschäftigte einen sicheren Bereich (z. B. einen anderen Brandabschnitt) oder das Freie erreichen soll. Dabei ist die Fluchtweglänge die kürzeste Wegstrecke ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
bis zu 10 m betragen. Hinweis: Bezüglich der Begriffsbestimmung explosionsgefährlicher Stoffe siehe Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)(3) Für Räume, in denen eine andere Gefährdung als nach Absatz 2 Nummer 1 bis Nummer 4 besteht, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der geltenden Technischen Regeln ermittelt werden, ob gegebenenfalls eine geringere ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
. Über das Bauordnungsrecht hinaus können sich weitergehende Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge aus dieser ASR ergeben; dies gilt z. B. für das Erfordernis zur Einrichtung eines Nebenfluchtweges oder von Sammelstellen."In der ASR A2.3 wird ein Nebenfluchtweg nicht explizit gefordert. Der Arbeitgeber hat dies im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren. Ein Ergebnis ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
Die Notwendigkeit einer oder mehrerer Sammelstellen, deren Kennzeichnung und Bemessung muss eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.Zu den Hintergründen:Bei Notfällen hat der Schutz und die Evakuierung von Personen oberste Priorität. Die Sammelstelle ist ein Punkt außerhalb des Gebäudes, an dem sich alle Beschäftigten im Falle einer Evakuierung einzufinden haben ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
, ist hinsichtlich der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen richtungsweisend. Die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Auf Grund der unzureichenden Angaben kann von hier keine konkrete Aussage getroffen werden kann. Die von Ihnen beschriebene Anordnung von Kühlräumen ist bei einer Einhaltung der zuvor genannten Regeln und Normen vom Grunde her ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 14012
Grundlage für die Durchführung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), welche der Arbeitgeber für die einzelnen Arbeitsplätze zu erstellen hat. Auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach Ziffer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung ist die Anzahl, Anordnung und Abmessung von Fluchtwegen - in einer Gefährdungsbeurteilung - nach der Nutzung, der Einrichtung ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" regelt, schreibt unter Absatz 1 vor, dass sich die lichten Mindestbreiten von Nebenfluchtwegen nach Abschnitt 5 Absätze 6 bis 11 richten sollen.Somit sollen auch die Nebenfluchtwege eine lichte Mindestbreite von 90cm aufweisen. Abweichungen von der lichten Mindestbreite sind nur dann möglich, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43364