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Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes beantworten wir Ihre Frage wie folgt:Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung v ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 43557
Es muss nicht jede Bürotür gekennzeichnet werden.In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist im Abschnitt 8.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz 1 nachzulesen, dass in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich ist, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür. ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44074
in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten. Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge können Teil eines Fluchtweges sein. Hinweis: Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43827
, gewährleistet ist. Bei dieser Prüfung sind für Räume und Bereiche insbesondere folgende Kriterien zu beachten: 1.hohe Personenbelegung,2.Flächenausdehnung (z.B. Hallen, Großraumbüros, Verkaufsstätten)[...]6. erhöhte Gefährdung (z.B. durch Stolpern und Stürze, auf Treppen)[...]Aus dem Ergebnis dieser Prüfung kann sich die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung ergeben."Mittels Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
Flucht aus einem Raum oder einem Gebäude. Unter Abschnitt 6.2 führt die ASR A 2.3 aus, dass ein Notausstieg als Fenster in einer Wandöffnung ausgebildet sein kann. Dieser soll in Fluchtrichtung aufschlagen und allen darauf angewiesenen Personen eine schnelle und ungehinderte Flucht ermöglichen. Erforderlichenfalls ist der Notausstieg mit fest angebrachten Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 6520
erforderlich ist, sind z. B. Arbeitsplätze, die aus technischen Gründen dunkel gehalten werden müssen oder Bereiche ohne Tageslichtbeleuchtung, wie z. B. bei Räumen unter Erdgleiche.Bei der Festlegung der Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung wird auf den Ausfall der Allgemeinbeleuchtung abgezielt. Dieser Ausfall kann für die Beschäftigten in den Räumen zu Gesundheits- oder Unfallgefahren führen ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 14124
sein. Ist das nicht der Fall, muss geprüft werden, ob das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte, insbesondere bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, gewährleistet ist. Bei dieser Prüfung sind für Räume und Bereiche insbesondere folgende Kriterien zu beachten:1. hohe Personenbelegung,2. Flächenausdehnung (z. B. Hallen, Großraumbüros, Verkaufsstätten),3. fehlendes Tageslicht (z. B. Räume unter Erdgleiche, innenliegende ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 4119
. sein:[…]3. elektrische Betriebsräume und Räume für haustechnische Anlagen,[…]"Wie die Sicherheitsbeleuchtung konkret auszuführen ist, muss daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Auf die Informationen der Technischen Regeln für ArbeitsstättenASR A1.8 Verkehrswege undASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge sowieDGUV Information 211-041 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungweisen ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 3354
Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 19336
in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) sollen Sicherheitszeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein (z. B. Fahnen- oder Winkelschilder quer zur Laufrichtung)[…]"Demnach sollen die Kennzeichnungen an allen Kreuzungspunkten und Abzweigungen von Fluchtwegen angebracht sein und den Richtungsverlauf sowie Richtungsänderungen der Wege deutlich markieren. Eine Kennzeichnung, die den Fluchtweg nur ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
"Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz wird ausgeführt, dass "in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z.B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Somit muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilt werden, inwiefern eine Kennzeichnung der Labortür als Tür im Verlauf eines Fluchtweges notwendig ist. Dazu ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
. Abschnitt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" nennt Gründe, die die Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung erforderlich machen können. U.a. kann eine Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten erforderlich sein, die keine Tageslichtbeleuchtung aufweisen, wie z. B. bei Räumen unter Erdgleiche oder innenliegende Flure.Relevant für die Bereitstellung einer Sicherheitsbeleuchtung ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 30238
muss der Arbeitgeber die Fluchtwegbeschilderung im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung als ausreichend beurteilen. Dazu kann er sich auch der Hilfe eines Fachkundigen (z. B. auch eines Brandschutzsachverständigen) bedienen. Baurechtlich kann es sein, dass die Bauordnungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Anforderungen an die Fluchtwegkennzeichung stellt. Diese Anforderungen ...
Stand: 21.08.2023
Dialog: 18608