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erforderlich ist, sind z. B. Arbeitsplätze, die aus technischen Gründen dunkel gehalten werden müssen oder Bereiche ohne Tageslichtbeleuchtung, wie z. B. bei Räumen unter Erdgleiche.Bei der Festlegung der Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung wird auf den Ausfall der Allgemeinbeleuchtung abgezielt. Dieser Ausfall kann für die Beschäftigten in den Räumen zu Gesundheits- oder Unfallgefahren führen ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 14124
für Arbeitsstätten "Beleuchtung und Sichtverbindung" (ASR A 3.4).Unter Absatz 8 Absatz 1 wir dazu ausgeführt:"Bereiche von Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt sind, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. Solche Bereiche sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Das können z. B ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 3354
Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr) in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. Räume nach Abschnitt 5 Absatz 2 Nummer 3 und 4 oder Absatz 3) oderwenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung)." ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
Generell sind Fluchtwege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und zu bewerten. Hierbei soll er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Abschn ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 30238
. 1 und 3.4 Abs. 3 des Anhangs der ArbStättV weisen wir insbesondere hin.Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss auf Fluchtwegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für den Zeitraum der Flucht in einen gesicherten Bereich erhalten bleiben. Hierbei ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen hat (§ 4 Abs. 3 ArbStättV ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 12624
oder in einen gesicherten Bereich führen. Der Bereich muss so bemessen sein, das sich kein Rückstau bilden kann und alle flüchtenden Personen ohne Gefahren aufgenommen werden können. Für Sammelstellen muss die Beleuchtungsstärke mindestens 1 lx betragen.Nach der Nummer 1.2 des Anhang 4 der ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" hat die Mindestwert der Beleuchtungsstärke für Fußwege im Freien 5 Lux zu betragen ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
Nach § 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.Konkretisiert ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 25171
Sicherheitseinrichtungen (z.B. Notbeleuchtungsanlagen), die in Arbeitsstätten installiert sind, sind nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu prüfen. §4 Absatz 3 führt dazu aus:"Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 22396
Gemäß der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" kann ein Nebenfluchtweg als Notausstieg gestaltet werden. Generell ist ein Nebenfluchtweg zur Flucht aus Bereichen erforderlich, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg (das Treppenhaus) nicht mehr sicher begehbar ist.Nach Abschnitt 3.10 ist ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 6520
vorhandene Sicherheitsbeleuchtungsanlagen entfällt die Anforderung nach Satz 1, 100% der erforderlichen Beleuchtungsstärken müssen dabei nach 15 s erreicht werden. Dies gilt bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich erweitert oder umgebaut werden.Die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss für die Dauer, die für das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte ins Freie erforderlich ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 15472
sein. Ist das nicht der Fall, muss geprüft werden, ob das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte, insbesondere bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, gewährleistet ist. Bei dieser Prüfung sind für Räume und Bereiche insbesondere folgende Kriterien zu beachten:1. hohe Personenbelegung, 2. Flächenausdehnung (z. B. Hallen, Großraumbüros, Verkaufsstätten), 3. fehlendes Tageslicht (z. B. Räume unter Erdgleiche, innenliegende ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44108
sein. Ist das nicht der Fall, muss geprüft werden, ob das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte, insbesondere bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, gewährleistet ist. Bei dieser Prüfung sind für Räume und Bereiche insbesondere folgende Kriterien zu beachten:1. hohe Personenbelegung,2. Flächenausdehnung (z. B. Hallen, Großraumbüros, Verkaufsstätten),3. fehlendes Tageslicht (z. B. Räume unter Erdgleiche, innenliegende ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 4119
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen entfällt die Anforderung nach Satz 1, 100 % der erforderlichen Beleuchtungsstärke müssen dabei nach 15 s erreicht werden. Dies gilt bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich erweitert oder umgebaut werden. Die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss für die Dauer, die für das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte ins Freie erforderlich ist, jedoch mindestens ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 43557
Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ist u. a. nachzulesen:"(1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881