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") aufgeführt.Weiterführende Informationen werden in der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" angeboten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die Besonderheiten seiner Arbeitsstätte und der Beschäftigten im Betrieb bewerten und entsprechende Maßnahmen festlegen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 28.08.2020
Dialog: 15894
Anforderungen an Toilettenräume sind unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschrieben. Dort ist erläutert, dass Toilettenräume mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaf ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5003
In der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist unter dem Punkt 5.4 Absatz 1 folgendes nachzulesen: "Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten ...
Stand: 26.05.2024
Dialog: 29372
und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 29621
- und Waschraum in einem Raum zu integrieren. Das bedeutet, dass in einem Waschraum auch kein Urinal untergebracht werden darf.Hinweis:Unter der Nummer 4 Absatz 7 der ASR A4.1 ist folgendes nachzulesen:"In Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten ist eine Kombination von Toiletten-, Wasch- und Umkleideräumen bei einer zeitlich nach Geschlecht getrennten Nutzung durch weibliche und männliche Beschäftigte möglich ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 16067
der Arbeitsplätze ausreichend." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Unter der Nummer 4 Absatz 6 der ASR A4.1 ist Folgendes nachzulesen:."(6) Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42428
der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperaturen").. Zur Verfügung stellen heißt nicht, dass das eigene Räume des Arbeitgebers sein müssen. Da sich der Aufstellungsort innerhalb eines Gewerbegebietes befindet, würde es sich anbieten, eine Toilettenanlage eines benachbarten Betriebes mitzubenutzen. Damit wäre dann auch gleichzeitig eine vernünftige Waschgelegenheit im Bereich der Toilette ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 4009
, die in den TRBA ausgeführt werden.Die Nummer 4.2.2 der TRBA 250 fordert getrennte Toiletten für Beschäftigte und Patienten jedoch erst ab der in der Nr. 3.4.2 beschriebenen Schutzstufe 2, in die eine physiotherapeutische Praxis üblicherweise nicht eingeordnet wird. Arbeitsschutzrechtlich ist deshalb nicht zu fordern, dass in einer physiotherapeutischen Praxis getrennte Toiletten für Beschäftigte und Patienten ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 42924
für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Nach Punkt 5.2 Absatz 2 der ASR A4.1 "Sanitärräume" gilt, dass wenn der der Toilettenraum mehr als eine Toilettenzelle hat oder ein unmittelbarer Zugang zum Toilettenraum aus einem Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Wasch-, Umkleide- oder Erste-Hilfe-Raum möglich ist, ein Vorraum erforderlich ist. Im Vorraum darf sich kein Urinal befinden.Die in der ASR ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 30881
und den Betrieb von Toiletten- und anderen Sanitärräumen werden in der ASR A4.1 "Sanitärräume" getroffen. Unter Punkt 5.1 Absatz 3 wird ausgeführt: "Toilettenräume und ihre Einrichtungen sind in Abhängigeit von der Häufigkeit der Nutzung zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizizeren. Bei täglicher Nutzung müssen sie mindestens täglich gereinigt werden" ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 3276
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 42992
in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 4 Absatz 6 ist dort folgendes nachzulesen:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 29841
, dass diese "Raumzellen" in stationären Betrieben grundsätzlich nicht zulässig sind. Wie bereits erwähnt, darf die Weglänge bis zur nächsten Toilette 100 m nicht überschreiten. Da sich diese Forderung aus einer ASR ergibt, kann von ihr abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten trotzdem sichergestellt wird. Zu empfehlen wäre ansonsten z. B ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 23549
, dass wenn der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen beschäftigt, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594
zu vermeiden und ggf. die Handwaschgelegenheiten aufzunehmen.Unter dem Punkt 4 Absatz 6 lässt sich Folgendes nachlesen:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 42306