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Zu Frage Nr. 1 Damit die Beschäftigten in der Umkleide über eine ausreichende Bewegungsfläche verfügen können, muss der Arbeitgeber ermitteln, wie viele Beschäftigte sich gleichzeitig in den Umkleideräumen befinden. Hierzu findet sich folgende Kommentierung zur Arbeitsstättenverordnung: „Aus der Zahl der einen Umkleideraum regelmäßig und gleichzeitig nutzenden Beschäftigten bemisst ...
Stand: 05.12.2016
Dialog: 27279
und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781
werden müssen:"...Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5538
– Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda)in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b)so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda)in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b)so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596
eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen. Auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen über eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen. (2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 11601
und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7487
ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b) mit Sitzgelegenheiten ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28721
zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen der Hände vorhanden sein, c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Sind Waschräume nicht erforderlich, müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
Gemäß Punkt 6.2 Abs. 2 "Bereitstellung" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" müssen die Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl von Wasch- UND Duschplätzen ausgestattet sein. Die Anzahl ergibt sich je nach Tätigkeitskategorie aus den Tabellen 4, 5.1 oder 5.2.Die Formulierung dieses Absatzes gibt eindeutig zu erkennen, dass es sich bei den angegebenen Zahlen nicht um ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42575
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
stehen (Nummer 3.3 des Anhangs zur ArbStättV). Nach Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs zur ArbStättV müssen Umkleideräume: "a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 4944
nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssena) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein,b ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 42203
und ungehindert reinigen können, dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen der Hände vorhanden sein, c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.…..“ Bei mäßig schmutzenden Tätigkeiten (Kategorie A) sieht die ASR A4.1 ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b) mit Sitzgelegenheiten ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 14427
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
Gemäß Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Die Pathologie zählt zu Tätigkeiten, bei denen ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen stattfindet. Die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5294