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, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
0,25 m,2.in sonstigen Kranträgern auf eine Mindesthöhe von 1,4 m, wenn die Mindestbreite auf 0,7 m vergrößert ist.(2) Auf Fahrbahnlaufstegen und Aufstiegsbühnen darf an der dem Kran zugewandten Seite das Geländer fehlen, wenn auf der dem Kran abgewandten Seite mindestens ein Handlauf vorhanden ist. Ist die dem Kran abgewandte Seite offen, muss an dieser Seite ein Geländer vorhanden sein. Bei Kranen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
" unter Pkt. 4.5 "Treppen" ausgeführt:"Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 1,00 m betragen. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen".Hinweis:Normen liegen uns im Regelfall nicht vor, daher können wir keine weitergehenden ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 42688
, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Unter Nr. 4.1 Abs.4 dieser ASR wird angeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m vorhanden ist. Bei Absturzgefahren sind Umwehrungen (Geländer, Brüstungen, feste Abschrankungen) anzubringen. Die Umwehrung muss nach Nr. 5.1 mindestens 1 m hoch sein. Eine Umwehrung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz gegen ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsgebiete zu betrachten. Zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts können und dürfen wir keine Aussage treffen. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht zum Schutz gegen Absturz sind im Anhang der Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" erläutert. Unter Punkt 4.1, Absatz 4 wird aufgeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vorhanden ist. Nach Ziffer 5.1 Absatz 2 muss die Umwehrung (Geländer, feste Abschrankung, Brüstung o. ä.) mindestens 1,00 m hoch sein und bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m die Höhe der Umwehrung ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
von Gefahrenbereichen" wird unter Punkt 5.1 festgelegt, dass Umwehrungen bei Absturzhöhen bei mehr als 12 m mindestens 1,10 m hoch sein müssen. Wählt der Betreiber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Für den Arbeitgeber ist im Hinblick auf diesen Aspekt vor allem die Gefährdungsbeurteilung relevant ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
in Arbeitsräumen oder die Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können." Welche Maßnahme im jeweiligen Einzelfall getroffen wird (bruchsicherer Werkstoff oder Abschirmung) muss auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Dabei ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
beträgt und durch die Tiefe der Brüstung ein gleichwertiger Schutz gegen Absturz gegeben ist.Beträgt die Absturzhöhe mehr als 12 m, muss die Höhe der Umwehrung mindestens 1,10 m betragen.Ergibt sich bei der Gefährdungsbeurteilung, dass in bestehenden Arbeitsstätten die Einhaltung der Höhe der Umwehrung mit Aufwendungen verbunden ist, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so hat der Arbeitgeber ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
" und DIN EN 517 "Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Sicherheitsdachhaken" zu beachten. Normen erhalten Sie kostenpflichtig über den Beuth-Verlag. D. h. die Art der Prüfung, Sichtprüfung oder Belastungsprüfung, muss der Hersteller festlegen. Kritisch sind hier immer die Befestigungspunkte, die für die ordnungsgemäße Funktion entscheidend sind. Der Anschlagpunkt ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 29033
sind." (ArbStättV, Anhang Nummer 1.11) In der ASR A1.8 "Verkehrswege" , in der DGUV Regel 103-007 (bisher: BGR 177) "Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume" und in der DGUV Information 201-014 (bisher: BGI 691) "Regeln für das Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen an Schornsteinen" werden die Anforderungen konkretisiert. Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen muss ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
erlauben. Aus mehreren Teilen bestehende Steckleitern oder Schiebeleitern sind so zu verwenden, dass die Leiterteile unbeweglich miteinander verbunden bleiben. Fahrbare Leitern sind vor ihrer Verwendung so zu arretieren, dass sie nicht wegrollen können. 3.3.4 Leitern sind so zu verwenden, dass die Beschäftigten jederzeit sicher stehen und sich sicher festhalten können. Muss ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898