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Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
Büros, in denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -. Gemäß der ArbStättV hat der Arbeitgeber nach § 3a Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.Nähere Angaben über die Anforderungen an Arbeitsräume werden in der ArbStättV im Anhang nach § 3 Abs. 1 unter der Ziffer 1.2 ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
m breit sein.Für die Gestaltung von Arbeitsplätzen sind unter anderem die ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ und die ASR A1.8 „Verkehrswege“ zu beachten.Innerbetriebliche Transportwege sind möglichst frei von Hindernissen, wie z. B. Treppen, zu halten.Siehe auch DIN EN 12128 „Biotechnik – Laboratorien für Forschung, Entwicklung und Analyse – Sicherheitsstufen mikrobiologischer ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 42602
für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".Unter dem Punkt 6 der ASR A1.2 ist zu der Lichte Höhen von Arbeitsräumen folgendes nachzulesen:"(1) Die erforderliche lichte Höhe von Räumen ist abhängig von:- den Bewegungsfreiräumen für die Beschäftigten,- der Nutzung der Arbeitsräume,- den technischen Anforderungen, z. B. Platzbedarf für Lüftung und Beleuchtung ...
Stand: 26.10.2020
Dialog: 43194
der ArbStättV ist unter der Nummer 1.2 folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
sowie gegebenenfalls weitere Anforderungen, z. B. an die Luftqualität (siehe ASR A3.6 „Lüftung“) oder an die Akustik, zu berücksichtigen.(3) Unabhängig von Absatz 1 und von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen.(4) Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 42222
für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".Unter dem Punkt 5 Absatz 1 ist zu den Grundflächen am Arbeitsplatz folgendes nachzulesen:"(1) Die erforderlichen Grundflächen für Arbeitsräume ergeben sich aus folgenden Flächen: - Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz, - Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge zu den Arbeitsplätzen ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
konkretisiert. Für Raumabmessungen/Bewegungsflächen am Arbeitsplatz ist die gleichnamige ASR A1.2 heranzuziehen. In Kapitel 5 der ASR A1.2 werden Regelungen zu den Raumgrößen getroffen: " (1) Die erforderlichen Grundflächen für Arbeitsräume ergeben sich aus folgenden Flächen: - Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz, - Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein (Nummer 3.6 (1) Anhang zur ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A1.2 ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457
sind.Beispiele für erforderliche Grundflächen von Arbeitsplätzen sind in den Anhängen 1 und 2 dargestellt.(2) Bei der Bemessung der Grundfläche der Arbeitsräume sind entsprechend der Anzahl der Arbeitsplätze und der Tätigkeit zusätzlich zu den erforderlichen Flächen nach Absatz 1 die Einhaltung des Mindestluftraums nach Punkt 7 sowie gegebenenfalls weitere Anforderungen, z. B. an die Luftqualität (siehe ASR ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber nach § 6 Abs. 1 Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen. Nähere Angaben über die Anforderungen an Arbeitsräume werden im Anhang der ArbStättV unter der Ziffer 1.2 genannt. So müssen Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835
ungehindert bewegen können. Konkretisiert werden die Anfoderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". In § 9 (1) Nr. 5 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der zu erwartenden Betriebsbedingungen so verwendet werden, dass Beschäftigte gegen vorhersehbare ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
. an die Luftqualität (siehe ASR A3.6 „Lüftung“) oder an die Akustik, zu berücksichtigen.(3) Unabhängig von Absatz 1 und von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen.(4) Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt sich bei Einrichtung von Zellenbüros als Richtwert ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43895
In der ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" ist unter dem Punkt 3.6 nachzulesen, dass Funktionsflächen die Bodenflächen sind, die von beweglichen Teilen von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen überdeckt werden. Hierzu zählt auch die Fläche, die von einem am Schlitten befestigten, bewegbaren Bedienpanel überdeckt wird. ...
Stand: 03.08.2019
Dialog: 42794
Eine Arbeitsstätte muss den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) entsprechen. Die Auszubildenden sind dabei allen anderen Arbeitnehmern gleichgestellt. Da die Arbeitsstättenverordnung umfangreiche Anforderungen an Einrichtung, Abmaße und Ausstattung einer Arbeitsstätte erhebt, ist eine konkrete Beantwortung der Fragestellung ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 1461
- ArbSchG und gem. § 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV sind die erforderlichen Maßnahmen für sicheres Verfahren und Rangieren usw. auf dem Betriebsgelände durch den Arbeitgeber ermitteln und umsetzen zu lassen. Die ArbStättV mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html) führt zunächst das Schutzziel, das sichere, gefahrlose Befahren ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Wer Beschäftigter i.S. § 1 ArbStättV ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- erläutert (z. B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.). D. h. Lehrer, ob verbeamtet oder angestellt, gelten als Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Schulen und Schulgebäude stellen ebenfalls Arbeitsstätten dar ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
Üblicherweise orientiert sich der Platzbedarf eines Orchesters an der Anzahl der Musiker sowie an der gewünschten Akustik. Die Höhe des Raumes muss im angemessenem Verhältnis zur Fläche bzw. der Anzahl der Musiker stehen und somit einen ausreichenden Luftraum gewähren.Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung. Wer Beschäftigter i.S. § 1 Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 8309
Es gilt die Arbeitsstättenverordnung mit Anhang.In der Technischen Regel für Arbeitsstätten, ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen stehen Maße u.a. für Räume und Bildschirmarbeitsplätze, sogar bildlich dargestellt.Ausführliche Informationen zu Bildschirmarbeitsplätzen finden sich in der DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung. ...
Stand: 14.05.2021
Dialog: 43519
In Ihrem Fall sind die Besprechungsräume als Einbauten zu sehen. Somit ist die Fläche der Besprechungsräume von der vorhandenen Gesamtfläche abzuziehen. Die Besprechungsräume können nicht anteilig den Arbeitsplätzen zugerechnet werden. Gemäß Ziffer 4 Abs. 2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen – muss am Arbeitsplatz ausreichend ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 24728