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nicht für...2.Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen,..."Unserer Einschätzung nach fällt der Geldbearbeitungsbereich in den Bereich der Ausnahme und es ist somit keine Sichtverbindung nach außen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 42767
Für diese Räume gelten die Regelungen nach Nummer 3.4 Absatz 1 Satz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben.Dies gilt nicht für1.Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gr ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 42601
In der aktuellen Version der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) heißt es unter Punkt 3.4 Absatz 1 Nummer 2 des Anhangs:"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für ... 2. Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig ...
Stand: 19.03.2021
Dialog: 28544
und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden (Ziff. 3.4 Abs. 6 des Anhangs zur ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A3.4 "Beleuchtung".Unter Punkt 7.1 ist dort nachzulesen, dass Beleuchtungsanlagen so einzurichten und zu betreiben sind, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 26481
-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen, 2. Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen, 3. Räume, die vollständig unter Erdgleiche ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
Der Arbeitgeber hat nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbe ...
Stand: 01.10.2022
Dialog: 7078
Grundsätzlich gilt nach Nummer 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (AbrStättV), dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Es ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 1692
Grundsätzlich soll eine einwandfreie Beleuchtung die Lebensfunktionen des menschlichen Körpers anregen, dem Seh-, Wahrnehmungs-, Reaktions- und Aufmerksamkeitsvermögen als Bedingung für u.a. ermüdungsfreies Arbeiten dienen als auch den Ansprüchen an sichere Ausleuchtung zur Abwendung von Unfallgefahren.Daher fordert die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang (Ziffer 3.4 ...
Stand: 12.06.2019
Dialog: 42750
Angaben über Anforderungen an Verkehrswege findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 1.8 Absatz 1."Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 3619
).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall durch die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung".In der ASR A3.4 ist in Abschnitt 5.1 Folgendes zum ausreichenden Tageslicht nachzulesen:"(1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Eine Beleuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich ...
Stand: 25.07.2023
Dialog: 19370
Hallen müssen aus betriebstechnischen Gründen möglichst in der Nähe der Arbeitsplätze bzw. der Produktion liegen. Es würde ihrem Zweck betriebstechnisch meist eindeutig entgegenstehen, wenn man gezwungen wäre, solche Büros an Außenwänden und damit in größerer Entfernung von den Arbeitsplätzen, denen sie zugeordnet sind, vorzusehen.Bei solchen Hallenbüros muss aber dann für eine ausreichende ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 42696
". Hier wird u. a. folgendes ausgeführt: "(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für ... 2. Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 18583
ArbStättV). Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten -ASR, in Ihrem Fall durch die ASR A3.4 "Beleuchtung". Insbesondere ist in der ASR A3.4 der Punkt 4.1 (3) relevant. Dort ist u. a. nachzulesen: "Wenn die Forderung nach ausreichendem Tageslicht in bestehenden Arbeitsstätten oder auf Grund spezifischer betriebstechnischer Anforderungen ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 12594
nach außen entgegenstehen, Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen, Räume, die vollständig unter Erdgleiche liegen, soweit es sich dabei um Tiefgaragen oder ähnliche Einrichtungen, um kulturelle ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160