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Der Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) 561/2006 regelt die Ableistung einer "regelmäßigen täglichen Ruhezeit" (11 Stunden, siehe auch Art. 4 Buchstabe g der v. g. Verordnung) bei Inanspruchnahme einer Fähre oder eines Autozuges. Sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 letzter Satz nicht erfüllt, darf die Fahrerin/ der Fahrer auch das Symbol für Fähre/Zug nicht benutzen. Weiterhin ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 11979
Das Verbringen (Überführen) eines bereits seiner bestimmungsgemäßen Verwendung übergebenen Fahrzeuges von einer Werkstatt in eine andere Werkstatt fällt nicht unter die Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, sofern es sich bei dieser Verbringung des Fahrzeuges nicht um eine Probefahrt im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes handelt (siehe Art. 3 Buchstabe g ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 11570
Grundsätzlich sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von nicht mehr als 7,5 t, die zur nicht gewerblichen (privaten) Güterbeförderung verwendet werden, vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgenommen. Ob das von Ihnen verwendete Fahrzeug während der Fahrt leer oder beladen ist, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant (vgl. Art. 4 lit. a VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 27042
Bei der grundsätzlichen Betrachtung Ihrer Fragestellung gehen wir davon aus, dass die von Ihnen zu nicht gewerblichen Zwecken eingesetzte Fahrzeugkombination eine zulässige Höchstmasse (zHM) von > 7,5 t hat und sich daher eine Inanspruchnahme der entsprechenden Ausnahme gem. Art. 3 Buchstabe i Verordnung (EG) 561/2006 ergibt.Wie von Ihnen richtig beschrieben, ist es i.d.R. notwendig sich mittels ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 42638
Mittels manueller Dateneingabe kann Beginn und Ende der Ruhezeit in das Kontrollgerät eingegeben werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Inanspruchnahme dieser Ruhezeit gemäß Art. 9 der VO (EWG) 3820/85 bleiben unverändert.Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 3140
Nein, dies ist nicht erforderlich. Wenn eine Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten (§ 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), Art. 13 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) zutrifft, brauchen die Fahrer:innen dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahrtenschreiber zu verwenden. Somit ist auch keine Eingabe des Landessymbols bei Grenzübertritt erforderlich. Ein vorhandener digitaler ...
Stand: 09.06.2022
Dialog: 43672
In der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 wird von Fahrzeugen gesprochen, deshalb ist es nicht entscheidend, ob eine PKW-Zulassung oder LKW-Zulassung vorliegt. Es kommt bei dieser Art des Fahrzeuges darauf an, ob es überhaupt noch geeignet ist für den Gütertransport. Gibt es die Möglichkeit, Ladung unterzubringen? Sollte das Fahrzeug nicht zur Güterbeförderung geeignet sein, fallen Sie aufgrund ...
Stand: 24.05.2013
Dialog: 18599
in der Ausnahme des Art. 3 lit. g der Verordnung EG 561/2006 , wonach die Anforderungen der Verordnung nicht greifen bei Fahrzeugen, mit denen für Zwecke der technischen Entwicklung oder bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden, und neuen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind, und/oder die Fahrten der Güterbeförderung nicht zuzurechnen sind. ...
Stand: 20.08.2012
Dialog: 4610
Im EG- und Fahrpersonalrecht hat es noch nie eine Ausnahmeregelung für sportliche Zwecke gegeben.Lediglich Art. 3 Buchst. h der VO (EG) 561/2006 stellt Fahrten zur nichtgewerblichen Güterbeförderung biseinschließlich 7,5 t frei. Fahrten im Rahmen von Reiterhöfen, Gestüten etc.unterliegen den EG/EU rechtlichenBestimmungen.§ 57 b der StVZO ist nur anzuwenden auf Fahrzeuge ...
Stand: 15.04.2014
Dialog: 20909
Wenn Sie als Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Aufzeichnungen vorlegen können, benötigen Sie für diese Tage eine Bescheinigung des Unternehmers.Als Aufzeichnungen gelten in Ihrem Fall:SchaublätterEintragungen auf der FahrerkarteAusdrucke aus dem digitalen KontrollgerätAufzeichnungen gemäß Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85Aufzeichnungen gemäß Kapitel ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25811
Wenn ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenverkehr auf ein abgeschlossenes Betriebsgelände (Pförtner , Schranke, Rolltor ) fährt und es später auch wieder verlässt, darf diese Buchung nicht genutzt werden (siehe Art. 4 a VO (EG ) 561/2006). Darf der Fahrer auf einem Betriebsgelände selbst nicht tätig werden, ist die Fahrerkarte zu entnehmen "out" zu buchen, aber vor Verlassen des Geländes ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24454
für einen der dem Kontrolltag vorausgehenden 28 Kalendertage die vorgeschriebenen Tätigkeitsnachweise (Schaublätter, Eintragungen auf der Fahrerkarte bzw. Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät oder Aufzeichnungen – vergleiche Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nummer 3821/85; Kapitel III Artikel 11 des Anhangs zum AETR; § 1 Abs. 6 FPersV) nicht vorlegen können, weil sie1. ein Fahrzeug gelenkt haben, für das keine Nachweispflicht ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
einer Fahrerkarte grundsätzlich vorgesehen.Hinweise:Fahrzeuge gemäß § 1 Abs. 2 oder § 18 Abs. 1 der FPersV oder gemäß Art. 3 der VO EG Nr. 561/2006 sind hiervon jeweils ausgenommen!Folgendes ist in dem Zusammenhang zu beachten:Gemäß § 1 Abs. 7 der FPersV müssen bei Fahrzeugen über 2,8 t, in denen ein EG-Kontrollgerät der VO EWG Nr. 3821/85 bereits eingebaut ist, ordnungsgemäß benutzt und betrieben werden.Ist ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!Begründung:"Beförderung im Straßenverkehr"Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076