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Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 10 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html sind Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit. Wer Schausteller ist, ist im Gewerberecht geregelt. In der Gewerbeordnung (Titel III Reisegewerbe) www.gesetze-im-internet.de ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbauender Anlagen oder das Erschließen ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15802
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist von einem Arbeitgeber generell bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten. Die in der Frage genannte Sonntagsarbeit beim Ausfahren von Erzeugnissen der Tagespresse ist gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 8 ArbZG unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.Die Fahrpersonalvorschriften sind zugleich einzuhalten, wenn es sich um Güterbeförderung handelt und die z ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o.ä.), Transporte von gemeinützigen Vereinen oder Organisationen, die im Rahmen des gemeinützigen Zwecks ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden. ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 18107
Gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung ist die Bescheinigung vom Unternehmer oder einer von ihm beauftragten Person, die nicht der Fahrer selbst sein darf, zu unterzeichnen. Erläuterungen dazu sind in der angesprochenen Leitlinie Nr. 5 www.bgl-ev.de/images/downloads/service/gesetze/leitlinien_sozialvorschriften.pdf aufgeführt. Dem Fahrpersonalgesetz ist zu entnehmen, dass das Fahrpersonalrecht ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 14834
Der Nachweis, dass die Handwerkerregelung in Anspruch genommen werden kann, muss bei einer Kontrolle glaubhaft vorgebracht werden können. Dazu gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern die Gesamtumstände der Fahrt und die mitgeführten Materialien müssen darauf hinweisen, dass es tatsächlich um eine Fahrt handelt "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Au ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
für die Fahrer der entsprechenden Fahrzeuge. Fahrer ist eine Person, die eine Fahrerlaubnis zur Führung des entsprechenden Fahrzeuges hat und das Fahrzeug lenkt bzw. bei Zweifahrerbesatzung es zeitweise lenkt. Unbedeutend ist dabei, ob der Fahrer in einem Arbeitsverhältnis steht oder als Selbständiger zu gewerblichen Zwecken ein Fahrzeug lenkt. Auch für den Werkverkehr gelten die Vorschriften ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt. Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptau ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570
, ...." Der Linienverkehr ist in § 1 Abs. 1 Nr. 2 FPersV benannt. "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind, ...." brauchen keinen Nachweis / Aufzeichnungen zu führen. ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
ist jedoch als selbstfahrende Arbeitsmaschine der Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes relevant. Somit sind die Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten zu werten.Nochmal das Grundverständnis zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen:Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unterliegen grundsätzlich nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, weil sie nicht zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind (vgl ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, von den Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten abweichen, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung erforderlich ist.Art und Grund der Abweichung hat der Fahrer spätestens bei Erreichen des geeigneten Halteplatzes schriftlich auf dem Schaublatt, einem Ausdruck oder im Arbeitszeitplan zu vermerken.Art. 12 VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 20407
Da es im Hinblick auf Aufzeichnungen und Bescheinigungen zu Unklarheiten kommen kann, führen wir Ihnen vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften und in Folge Ihrer Anfrage eine praktische Umsetzung auf:Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
regelt die Arbeitszeit von Personen die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit dem § 21a des Arbeitszeitgesetzes. Der § 21 a des Arbeitszeitgesetzes regelt die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Hiernach darf die Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf bis zu 60 Stunden in der Woche verlängert ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
sitzt und diesen nicht aktiv bei seiner Tätigkeit unterstützt, kann ein Zeitraum von 45 Minuten der „Bereitschaftszeiten“ dieser Person als „Fahrtunterbrechung“ angesehen werden. Die unter Drittens angeführte Regelung deckt sich im Wesentlichen mit der arbeitsschutzrechtlichen Auslegung, dass für Reisezeiten, bei denen ein Arbeitnehmer nicht selber fährt, diese Zeiten in der Regel ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer eingesetzt sind, müssen unabhängig vom ArbZG die weiteren Regelungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV), z. B. Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen, wöchentlich einzuhaltende Ruhezeiten, zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
und die Ruhezeiten geregelt werden, nicht aber die Arbeitszeiten der abhängig beschäftigten Personen – diese waren und sind weiterhin im Arbeitszeitgesetz geregelt.Tägliche Lenkzeit Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199