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Das von Ihnen angesprochene Problem bezüglich der Getränkeaufnahme ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Grundsätzlich stehen den Beschäftigten keine zusätzlichen Pausenzeiten zu, wenn in gewissen Bereichen aufgrund der Gefahrstoffe die Einnahme von Essen und Getränken nicht gestattet ist. Ziel der Vorschrift in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 23591
Nein! Die gesetzlichen Pausenregelungen ergeben sich nur aus § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hiervon abweichende Regelungen sind aufgrund von § 7 ArbZG nur in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung möglich. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 402
Regelungen zu Pausenräumen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und in der zugehörigen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Zur Notwendigkeit von Pausenräumen wird im Anhang 4.2 der Arbeitsstättenverordnung ausgeführt:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden muss die Pausenzeit mindestens 30 Minuten betragen. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten vorgeschrieben. Die Lage der Ruhepausen ist gesetzlich in § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG nur rahmenmäßig vorgeschrieben. Ruhepausen müssen nach Dauer und Lage vor Arbeitsbeginn festgelegt sein, sie müssen innerhalb der Arbeitszeit ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 18449
, dass für die Lage der Ruhepause ein Zeitkorridor vorgegeben wird, dieses gilt insbesondere bei gleitender Arbeitszeit. Ansonsten müssen aber betriebstechnische Gründe ein jeweils kurzfristiges (vor Beginn der Arbeit) Festlegen der konkreten Pausenzeit rechtfertigen. Auf Grund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, möglichst regelmäßige Ruhepausen anzustreben, da so ein zusätzlicher ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Beschäftigten Ruhepausen gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zu gewähren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit gewährleisten sollen, muss der Arbeitgeber auch dann gewähren, wenn Beschäftigte freiwillig darauf verzichten würden.Da es sich beim Arbeitszeitgesetz um öf ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 13641
werden (§ 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Die im ArbZG festgelegten Pausenzeiten sind Mindestanforderungen. Im Rahmen seines Direktionsrechtes darf der Arbeitgeber grundsätzlich die zeitliche Lage der Ruhepausen anordnen, solange er die Vorschriften des ArbZG einhält und diese den arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen nicht entgegenstehen. Er muss sich ebenfalls nicht auf die Mindestpausenzeiten ...
Stand: 23.06.2025
Dialog: 11836
- und Pausenzeiten abweichend festgelegt werden (§ 14 ArbZG). Dies gilt für unaufschiebbare Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen.Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung der zeitlichen Lage vergütungspflichtiger tariflicher Kurzpausen mitzubestimmen. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 43843
es sich beim Arbeitszeitgesetz um öffentliches Recht handelt, müssen die dort festgelegten Regelungen zum Schutze der Beschäftigten auch dann beachtet werden, wenn Beschäftigte auf einzelne Regelungen freiwillig verzichten würden.Die Regelungen sind nur im Rahmen der im Arbeitszeitgesetz beschriebenen Ausnahmen und Abweichungen möglich, z.B. lässt das ArbZG für bestimmte Branchen Änderungen in Lage und Dauer ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung ferner zugelassen werden,…die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen,Wir empfehlen, ggf. unter Beteiligung der im Krankenhaus vertretenen Gewerkschaften, zu prüfen, ob bzw. welche tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 5609
Zeit wäre dann Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, für die ein grundsätzlicher Vergütungsanspruch bestehen würde.Zur Frage der Vergütung geleisteter Arbeitszeiten werden im ArbZG keine Regelungen getroffen. Vergütungsangelegenheiten sind arbeitsrechtlicher Natur, die im Rahmen des Arbeitsvertrages oder eines Tarifvertrages zu klären sind.Da § 7 ArbZG abweichende Regelungen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 6793
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG dienen u.a. dem Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 ArbZG). Unter diesem Aspekt sind auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) bezüglich der Ruhepausen zu sehen. 6 Stunden Arbeiten ohne Ruhepause ist das Äußerste, was das Arbeitszeitgesetz zulässt ...
Stand: 04.10.2018
Dialog: 6584
Im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger/Koberski wird zum § 14 Arbeitszeitgesetz "Außergewöhnliche Fälle" darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung der Zweck verfolgt wird, dem Arbeitgeber die Beschäftigung von Arbeitnehmern in außergewöhnlichen Fällen zu ermöglichen, ohne dass er an die weiteren Bestimmungen des ArbZG gebunden ist, wie Dauer der Arbeitszeit, Pausenregelung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
Im Arbeitszeitgesetz – ArbZG sind zu Ruhepausen (§ 4 ArbZG) folgende Regelungen getroffen:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 5639