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Ja. In der Biostoffverordnung (BioStoffV) wird in § 14 (1) zur Betriebsanweisung der Beschäftigten festgelegt, dass der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen hat und diese bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen aktualisieren muss (Hinweis ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43585
sensibilisierende oder toxische Wirkungen ausgeübt werden. Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Sie muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache verfasst sein und insbesondere folgende Informationen enthalten:..."Diese Forderung findet sich auch unter Nummer 10 "Betriebsanweisung, Unterweisung und allgemeine arbeitsmedizinische Beratung ...
Stand: 07.04.2020
Dialog: 43119
nachzulesen:"Als Bestandteil der Dokumentation hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der verwendeten oder auftretenden Biostoffe zu erstellen (Biostoffverzeichnis), soweit diese bekannt sind. Das Verzeichnis muss Angaben zur Einstufung der Biostoffe in eine Risikogruppe nach § 3 und zu ihren sensibilisierenden und toxischen Wirkungen beinhalten. Die Angaben müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihren ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 43817
Zunächst regelt § 7 Abs. 2 Biostoffverordnung -BioStoffV-, dass der Arbeitgeber als Bestandteil der Dokumentation ein Verzeichnis der verwendeten oder auftretenden Biostoffe zu erstellen hat (Biostoffverzeichnis), soweit diese bekannt und für die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 maßgeblich sind. Weiter regelt diese Vorschrift, dass dieses Verzeichnis Angaben zur Einstufung der Biostoffe ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20898
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist die Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber oder einer anderen verantwortlichen Person (§ 13 ArbSchG) durchzuführen. Sie muss für alle Tätigkeiten mit Biostoffen fachkundig erfolgen (§ 4 BioStoffV).Die TRBA 200 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen an die Fachkunde ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzuhalten, welche Tätigkeiten genau in welchen Räumen durchgeführt werden und wo es dabei zu einer Gefährdung durch Biostoffe oder Gefahrstoffe kommen kann. Wird eine mögliche Gefährdung gesehen, so sind die (Mindest)schutzmaßnahmen (u. a. der TRBA 250 Nummer 4.1) umzusetzen und einzuhalten.An dieser Stelle ist es wichtig, nicht zu verallgemeinern, sondern den konkreten Arbeitsplatz ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44034
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Im Zusammenhang mit Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit legionellenbelastetem Wasser in Verbindung kommen, muss die Gefährdungsbeurteilung wegen des möglichen Vorhandenseins ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 27339
der Exposition wechseln können, so hat der Arbeitgeber die für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen erforderlichen Informationen insbesondere zu ermitteln auf der Grundlage von z.B. Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten oder sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen (§6 (2) BioStoffV).Als Bestandteil der Dokumentation hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43648
und zügig durchzuführen.Anders als z. B. im Steuerrecht, in dem Rechtsvorschriften die Form der Steuererklärung vorschreiben, stellt die BioStoffV keine Anforderungen an die Form der Unterrichtung der Behörde nach § 17. Damit gilt die Regelung des § 10 VwVfG.Entsprechend der Formulierung des § 17 Abs. 1 Nr. 1 BioStoffV muss die zuständige Behörde über jeden Unfall und jede Betriebsstörung bei Tätigkeiten ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 23019
Ja, bei nicht gezielten Tätigkeiten (wie im Schwimmbad) sind in der Dokumentation insbesondere diejenigen Biostoffe zu verzeichnen, die für die Gefährdungsbeurteilung relevant sind. (vgl. FAQ 7.2 der LASI-Veröffentlichung - LV 23 „Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen“).Auf Kapitel 9 Ziffer 4 der TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten ...
Stand: 14.10.2024
Dialog: 43948
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) findet Anwendung, wenn Tätigkeiten mit Biostoffen durchgeführt werden. D.h. es ist in Ihrem Fall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß BioStoffV zu prüfen, ob in dem angelieferten Klärschlamm Biostoffe enthalten sind oder freigesetzt (Aerosole) werden können. Es empfiehlt sich Kontakt mit der Abwasserbehandlungsanlage aufzunehmen und sich nach dem „Entseuchu ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 42690
und den Gesundheitsschutz bedeutsam ist.Das bedeutet, Sie müssen zunächst prüfen, ob für die durchgeführten Tätigkeiten an der betroffenen Sicherheitswerkbank eine Erlaubnis (nach § 15 BioStoffV) vorliegt oder diese nach (nach § 16 BioStoffV) angezeigt wurden bzw. diese Tätigkeiten erlaubnis- oder anzeigepflichtig sind.Wenn dies der Fall ist, muss die Umstellung der Sicherheitswerkbank nicht nur eine Auswirkung ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43016
ausgeschlossen sind, gelten die Anforderungen an Oberflächen nach Ziffer 4.1.4 auch für den Fahrerraum der Kranken- und Rettungsfahrzeuge.Die erforderlichen Maßnahmen hat der Arbeitgeber im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und umzusetzen. ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 42637
, wenn das Material nachweislich HIV-, HBV- und HCV-negativ ist, auch bei klinisch unauffälligen Spendern. Da die Nasenspülflüssigkeit aufgrund von Verletzungen der Nasenschleimhaut durchaus Blutbeimengungen enthalten kann, muss ein solcher Nachweis geführt werden. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Möglichkeit einer Infektion mit Influenza A und B Viren oder Respiratorischem Synzytial Virus (RSV ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
Die Anzeigepflicht nach der Biostoffverordnung -BioStoffV- ist unter § 16 der Verordnung geregelt. Danach gilt auch für den nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht: "(1) Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuzeigen: 1. die erstmalige Aufnahme a) einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Hilfestellung ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059