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, Betriebsanweisungen, Bestätigung der erfolgten Unterweisung. (3) Diese Dokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Zeitpunkt und Personen, die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben oder daran beteiligt waren, 2. Arbeitsbereiche und die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, 3. am Arbeitsplatz auftretende inhalative, dermale oder physikalisch-chemische Gefährdungen, 4. Häufigkeit der Tätigkeiten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
Gemäß der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung" www.baua.de/trgs zählen zu den für die Gefährdungsbeurteilung wichtigsten Angaben im Sicherheitsdatenblatt ... ... 2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung/des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird, ... ... Erläuterungen zu Sicherheitsdatenblättern werden unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15246
vorgenommen werden, sind dem Abnehmer zur Kenntnis zu bringen und durch die Angabe „überarbeitet am (Datum)“ zu kennzeichnen. Die Lieferanten haben das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich zu aktualisieren sobald neue Informationen vorliegen. Um durchgeführte Aktualisierungen nachzuvollziehen kann es sinnvoll sein, die Vorgängerversionen zu archivieren.Die EU-GHS (CLP) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 12596
Jahr und Registrant registriert wird. D.h., der Stoffsicherheitsbericht wird üblicherweise von demjenigen durchgeführt, der den entsprechenden Stoff nach den Vorgaben der REACH-Verordnung in einer Mengen von 10 Tonnen oder mehr registriert hat. Ein nachgeschalteter Anwender bezieht bei der Erstellung seines eigenen Sicherheitsdatenblatts für bestimmte identifizierte Verwendungen die einschlägigen ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
Vorbemerkungen: Die Maßnahmenstufen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stellen ein gestuftes Schutzmaßnahmenkonzept dar, dessen Anwendung nicht mehr an die Kennzeichnung, sondern nunmehr ausschließlich an die Gefährdungsbeurteilung geknüpft ist. Die Maßnahmenstufen beinhalten technische, organisatorische, hygienische und persönliche Schutzmaßnahmen, die grundsätzlich geeignet ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
Dies kann im Sicherheitsdatenblatt nicht zweifelsfrei erkannt werden: Denn zum einen sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses auch Ausnahmen vor, wenn beispielsweise keine oder lediglich eine sehr geringe Exposition der Beschäftigten "stattfindet". Und das bedeutet, dass nicht alle Gefahrstoffe ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 17808
In § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Folgendes ausgeführt: "(1) Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19192
Eine der Grundpflichten eines Arbeitgebers ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nach Absatz 1 hat vor der Aufnahme einer Tätigkeit „(…) im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (…) der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 16437
und Gemische in Aerosolpackungen, die für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke bestimmt sind (Nr. 40 Anhang XVII REACH). Eine Abgabe dieser Stoffe und Gemische an Privatpersonen ist nicht zulässig!Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe ...
Stand: 10.08.2017
Dialog: 29726
In § 6 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung wird Folgendes ausgeführt: "(2) Der Arbeitgeber hat sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen. Insbesondere hat der Arbeitgeber die Informationen zu beachten, die ihm nach Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Verfügung ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
innerhalb der Organisation weitergibt, wäre dieses kein Lieferant und es läge kein Inverkehrbringen vor.Die Organisation/Gesellschaft muss aber sicherstellen, dass das Sicherheitsdatenblatt allen Instituten, in denen mit dem Stoff oder Gemisch umgegangen wird, zur Verfügung steht, da es Grundlage für die zu treffenden Schutzmaßnahmen ist (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung usw.) ist. ...
Stand: 05.05.2023
Dialog: 43772
der Gefährdungsbeurteilung fest, dass Unstimmigkeiten in Bezug auf Aktualität und ggf. Korrektheit des Sicherheitsdatenblattes vorliegen, kann er im Rahmen seiner Arbeitgeberverantwortung für eine ordnungsgemäße Gefährdungsermittlung und -beurteilung durchaus verpflichtet sein, die Unstimmigkeiten zu klären (siehe Kap. 5.1 der TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen).Ist das über den Hersteller ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 11885
Sauerstoff enthalten, sind weiterhin entsprechend zu kennzeichnen und die Maßnahmen des Arbeitsschutzes beim Umgang mit verdichtetem Sauerstoff im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entsprechend festzulegen.Sollte der verdichtete Sauerstoff jedoch für andere Feuerwehrbehörden abgefüllt und an diese abgegeben werden, so würde ein Inverkehrbringen im Sinne der REACH-Verordnung vorliegen. In diesem Falle ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
wird (bspw. für Forschungszwecke) und somit keine Abgabe an Dritte erfolgt, ist die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes in deutscher Sprache nicht erforderlich (fehlender Abnehmer des Gemisches).Dennoch müssen die Informationen, die dem englischsprachigen Sicherheitsdatenblatt des norwegischen Unternehmens zu entnehmen sind, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie für die Unterweisung ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
auf Ihren Lieferanten zuzugehen, damit dieser Ihnen die nach § 6, Abs. 1, 2. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen zur Verfügung stellt. Die Pflicht Ihres Lieferanten fußt hierbei auf § 4, Abs. 9 der GefStoffV. ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822